Glossar: Fachbegriffe der Führerschein-Theorie
Kurze, verbindliche Erklärungen der Fachbegriffe, die dir in der Theorieprüfung und auf dieser Seite immer wieder begegnen. Wo es ein vertiefendes Thema gibt, führt ein Link direkt dorthin.
- A-Delikt und B-Delikt
- Einstufung von Verstößen in der Probezeit nach Schwere. A-Delikte sind schwerwiegend (etwa Alkohol- oder Drogenfahrt, Unfallflucht), B-Delikte weniger (etwa Handy- oder Kennzeichenverstöße). Zwei B-Delikte zählen wie ein A-Delikt. mehr dazu
- Abblendlicht
- Das Standardlicht für die Fahrt, das du bei Dämmerung, Dunkelheit, in Tunneln und bei schlechter Sicht durch Regen, Nebel oder Schnee einschalten musst. mehr dazu
- Abknickende Vorfahrt
- Sonderfall, bei dem die Vorfahrtstraße nicht geradeaus, sondern um eine Kurve verläuft. Wer der abknickenden Vorfahrt folgt, muss blinken, auch wenn es faktisch ein Geradeausfahren ist. mehr dazu
- ABS (Antiblockiersystem)
- Verhindert das Blockieren der Räder beim Bremsen und erhält so die Lenkbarkeit des Fahrzeugs. Den Bremsweg selbst verkürzt ABS nicht. mehr dazu
- Achslast
- Das Gewicht, das eine einzelne Achse auf die Fahrbahn überträgt. Ladung im Kofferraum belastet die Hinterachse stärker und entlastet die Vorderachse. mehr dazu
- Andreaskreuz
- Verkehrszeichen (Zeichen 201) an Bahnübergängen, das Vorrang für Schienenfahrzeuge anzeigt. Die Bahn hat immer Vorrang, ohne Ausnahme. mehr dazu
- Anhalteweg
- Die gesamte Strecke vom Erkennen einer Gefahr bis zum Stillstand des Fahrzeugs, also die Summe aus Reaktionsweg und Bremsweg. Bei 50 km/h beträgt er rund 40 Meter. mehr dazu
- Aquaplaning
- Kontrollverlust dadurch, dass die Reifen auf einer Wasserschicht aufschwimmen und den Fahrbahnkontakt verlieren. Richtig ist, sanft vom Gas zu gehen und nicht zu bremsen oder zu lenken. mehr dazu
- ASR (Antriebsschlupfregelung)
- Verhindert das Durchdrehen der Antriebsräder beim Anfahren oder Beschleunigen, etwa auf glatter oder rutschiger Fahrbahn. mehr dazu
- Aufbauseminar
- Pflichtseminar für Fahranfänger nach einem A-Delikt oder zwei B-Delikten in der Probezeit: 4 Sitzungen à 135 Minuten über 2–4 Wochen, inklusive Fahrprobe. mehr dazu
- B196
- Schlüsselzahl, mit der Inhaber der Klasse B nach einer Fahrerschulung auch 125er-Motorräder fahren dürfen: ab 25 Jahren und mindestens 5 Jahren Besitz der Klasse B, nur im Inland. mehr dazu
- B96
- Erweiterung der Klasse B ohne eigene Prüfung, nur mit Fahrerschulung. Sie erlaubt Gespanne von 3.500 bis 4.250 kg zulässiger Gesamtmasse. mehr dazu
- Begleitetes Fahren (BF17)
- Erlaubt Jugendlichen ab 17 Jahren, die Klassen B und BE zu fahren, allerdings nur in Begleitung einer im Fahrerlaubnisdokument eingetragenen Person. mehr dazu
- Bremsweg
- Die Strecke, die ein Fahrzeug vom Beginn des Bremsens bis zum Stillstand zurücklegt. Faustformel: (Geschwindigkeit ÷ 10)². mehr dazu
- Bußgeldkatalog
- Amtliches Verzeichnis, das für Verkehrsverstöße feste Bußgelder, Punkte in Flensburg und gegebenenfalls Fahrverbote festlegt.
- Cannabis am Steuer (THC-Grenzwert)
- Seit 2024 gilt für Cannabis ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21-Jährige gilt weiterhin Nulltoleranz. mehr dazu
- ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm)
- Verhindert Schleudern und Ausbrechen des Fahrzeugs, indem es gezielt einzelne Räder abbremst. Kann die Physik aber nicht außer Kraft setzen. mehr dazu
- Fahreignungsseminar
- Freiwilliges Seminar, das einmal innerhalb von 5 Jahren einen Punkt Abzug bringt, solange man höchstens 5 Punkte hat. Ab 6 Punkten gibt es keinen Abzug mehr. Nicht zu verwechseln mit dem Aufbauseminar. mehr dazu
- Fahrerassistenzsysteme (GSR)
- Technische Systeme, die beim Fahren unterstützen oder eingreifen, etwa ABS, ESP oder Notbremsassistent. Seit 2024 schreibt die EU-Verordnung (General Safety Regulation) einen Notbremsassistenten für alle neuen Fahrzeuge vor. mehr dazu
- Fernlicht
- Weitreichendes Licht, das nur außerorts bei Dunkelheit ohne Blendung erlaubt ist. Abgeblendet werden muss bei Gegenverkehr, bei geringem Abstand zu Vorausfahrenden und innerorts. mehr dazu
- Gefahrbremsung (Vollbremsung)
- Eine Bremsung mit maximaler Verzögerung. Dabei halbiert sich nur der Bremsweg, der Reaktionsweg bleibt unverändert. mehr dazu
- Gefahrzeichen
- Verkehrszeichen in Form eines rot-weißen Dreiecks, das vor Gefahrstellen warnt, etwa vor Kurven, Kreuzungen oder Bahnübergängen. mehr dazu
- Grünpfeil
- Zusatzschild an Ampeln, das Rechtsabbiegen bei Rot erlaubt, aber nur nach vorherigem Anhalten wie bei einem Stoppschild und wenn niemand behindert wird. mehr dazu
- Halten vs. Parken
- Halten ist ein gewolltes Anhalten unter 3 Minuten, bei dem der Fahrer im oder am Fahrzeug bleibt. Parken beginnt, sobald das Fahrzeug verlassen wird oder länger als 3 Minuten steht. mehr dazu
- Haltverbot (absolut und eingeschränkt)
- Das absolute Haltverbot (Zeichen 283, Kreuz) verbietet jedes Halten. Beim eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286, Strich) ist kurzes Halten erlaubt, aber Parken verboten. mehr dazu
- MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)
- Eignungsuntersuchung, die bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ab 1,6 Promille oder bei wiederholten Alkoholverstößen immer angeordnet wird. mehr dazu
- Nebelscheinwerfer
- Zusatzscheinwerfer vorn, die nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, starken Regen oder Schneefall eingeschaltet werden dürfen. Nicht zu verwechseln mit der Nebelschlussleuchte hinten. mehr dazu
- Nebelschlussleuchte
- Zusatzlicht, das nur bei Nebel mit Sichtweite unter 50 Metern eingeschaltet werden darf, nicht bei Regen oder Schnee. mehr dazu
- Notbremsassistent (AEB)
- System, das eine drohende Kollision erkennt und selbstständig bremst. Seit 2024 ist ein Notbremsassistent für alle neuen Fahrzeuge Pflicht. mehr dazu
- Parkscheibe
- Anzeigegerät für die Ankunftszeit beim Parken mit Höchstparkdauer. Eingestellt wird auf die nächste halbe Stunde nach dem Anhalten; die Scheibe muss von außen gut lesbar sein. mehr dazu
- Probezeit
- Zeitraum von 2 Jahren nach der ersten Fahrerlaubniserteilung, in dem strengere Regeln gelten, etwa 0,0 Promille und verschärfte Sanktionen bei Verstößen. mehr dazu
- Promillegrenze
- Gesetzlich festgelegter Grenzwert für die Blutalkoholkonzentration am Steuer. Für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 Jahren gilt 0,0 Promille, für alle anderen ab 0,5 ‰ eine Ordnungswidrigkeit und ab 1,1 ‰ absolute Fahruntüchtigkeit. mehr dazu
- Prüfungsbescheinigung
- Ersatzdokument für den Führerschein beim Begleiteten Fahren (BF17), gültig bis 3 Monate nach dem 18. Geburtstag. Nur im Inland und nur mit gültigem Ausweis anerkannt. mehr dazu
- Punkte in Flensburg (FAER)
- Bewertungssystem für Verkehrsverstöße im Fahreignungsregister, von 1 Punkt bei kleineren Ordnungswidrigkeiten bis 3 Punkten bei Straftaten. Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. mehr dazu
- Radarwarner
- Geräte oder Apps zur Warnung vor Geschwindigkeitsmessungen. Sie dürfen während der Fahrt weder betrieben noch betriebsbereit mitgeführt werden, das gilt auch für Blitzer-Warn-Apps. mehr dazu
- Reaktionsweg
- Die Strecke, die ein Fahrzeug vom Erkennen einer Gefahr bis zum Beginn des Bremsens zurücklegt. Faustformel: (Geschwindigkeit ÷ 10) × 3. mehr dazu
- Rechts vor links
- Grundregel nach StVO §8: An Kreuzungen und Einmündungen ohne Schilder, Ampeln oder Polizei hat Vorfahrt, wer von rechts kommt. Sie gilt auch auf Parkplätzen. mehr dazu
- Reißverschlussverfahren
- Regel zum Einfädeln, wenn ein Fahrstreifen endet: abwechselnd wird je ein Fahrzeug durchgelassen, und zwar erst am Ende des endenden Streifens, nicht schon vorher. mehr dazu
- Rettungsgasse
- Freie Fahrspur für Rettungsfahrzeuge zwischen dem äußerst linken und den übrigen Fahrstreifen, die auf Autobahnen bei Stau oder Schrittgeschwindigkeit sofort gebildet werden muss. mehr dazu
- Rettungskette
- Der strukturierte Ablauf nach einem Unfall: Unfallstelle absichern, Notruf (112) absetzen, Erste Hilfe leisten und an den Rettungsdienst übergeben. mehr dazu
- Richtgeschwindigkeit
- Empfohlene Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen. Sie ist kein Tempolimit, bei einem Unfall über 130 km/h ist aber eine Mithaftung möglich. mehr dazu
- Richtzeichen
- Verkehrszeichen in Rechteckform, das Hinweise gibt, etwa zu Vorfahrt, Einbahnstraßen oder Autobahnen. Es warnt nicht und regelt kein Verbot. mehr dazu
- Schrittgeschwindigkeit
- Sehr geringe Geschwindigkeit von etwa 4 bis 7 km/h, dem Tempo eines gehenden Fußgängers. Vorgeschrieben unter anderem in verkehrsberuhigten Bereichen, an haltenden Bussen mit Warnblinklicht und beim Rückwärtsfahren. mehr dazu
- Schulterblick
- Blick über die Schulter in den toten Winkel vor jedem Spurwechsel und Abbiegen. Kein Fahrerassistenzsystem ersetzt ihn. mehr dazu
- Sichtfahrgebot
- Grundregel, nach der nur so schnell gefahren werden darf, dass innerhalb der übersehbaren Strecke angehalten werden kann. Die Geschwindigkeit muss den Sichtverhältnissen angepasst sein.
- Sperrfrist
- Zeitraum, in dem nach Entzug der Fahrerlaubnis, etwa wegen einer Trunkenheitsfahrt, keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. mehr dazu
- Stabile Seitenlage
- Lagerung für bewusstlose Personen, die noch atmen. Sie hält die Atemwege frei, indem der Kopf überstreckt und nach unten gerichtet wird, damit nichts in die Lunge gelangt. mehr dazu
- Stützlast
- Das Gewicht, mit dem der Anhänger über die Deichsel auf die Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs drückt. Sie steht im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs (Feld 13). mehr dazu
- Toter Winkel
- Bereich neben und hinter dem Fahrzeug, den die Spiegel nicht erfassen. Nur der Schulterblick deckt ihn ab, weshalb dieser vor jedem Spurwechsel Pflicht ist. mehr dazu
- Umweltplakette
- Plakette, die Fahrzeuge nach Schadstoffgruppe einordnet und den Zugang zu Umweltzonen regelt. Die meisten Umweltzonen erlauben inzwischen nur noch die grüne Plakette (Schadstoffgruppe 4). mehr dazu
- Unterlassene Hilfeleistung (§323c StGB)
- Straftatbestand: Wer bei einem Unglücksfall nicht hilft, obwohl das erforderlich und zumutbar ist, macht sich strafbar. Es drohen Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe. mehr dazu
- Vorfahrt vs. Vorrang
- Vorfahrt bezeichnet das Recht, an einer Kreuzung zuerst zu fahren, etwa bei „rechts vor links". Vorrang ist der weitere Begriff für ein bevorzugtes Recht, etwa von Fußgängern beim Abbiegen oder Schienenfahrzeugen am Andreaskreuz. mehr dazu
- Vorschriftzeichen
- Rundes Verkehrszeichen, das Ge- und Verbote regelt, etwa Tempolimits, Überhol- oder Einfahrverbote. Verstöße sind unmittelbar bußgeldbewehrt. mehr dazu
- Warnblinklicht
- Warnblinkanlage, die alle Blinker gleichzeitig betätigt. Pflicht beim Liegenbleiben an gefährlicher Stelle und erlaubt zur Warnung vor Gefahren wie einem Stauende, nicht als Dankeschön. mehr dazu
- Warndreieck
- Faltbares Warnzeichen, das bei Panne oder Unfall aufgestellt werden muss, auf der Autobahn mindestens 150 Meter vor der Gefahrenstelle. mehr dazu
- zulässige Gesamtmasse (zGG)
- Das vom Hersteller festgelegte maximale Gewicht eines Fahrzeugs inklusive Ladung, Insassen und Betriebsstoffen, im Fahrzeugschein unter Feld F.1/F.2 angegeben. Mit Klasse B liegt sie bei maximal 3.500 kg. mehr dazu