Handy am Steuer: Verbot, Bußgeld & erlaubte Ausnahmen
Zuletzt aktualisiert: 14. Juli 2026
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Ein elektronisches Gerät wie das Handy darf am Steuer nur benutzt werden, wenn es weder aufgenommen noch gehalten wird. Stand 2026 gilt das nach §23 Abs. 1a StVO auch im Stau und an der roten Ampel bei laufendem Motor. Ein Verstoß kostet Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg, bei Gefährdung drohen zusätzlich Fahrverbot und höheres Bußgeld.
Handy-Verbot (§23 Abs. 1a StVO)
Ein elektronisches Gerät darf während der Fahrt nur benutzt werden, wenn es weder aufgenommen noch gehalten wird.
Das gilt auch im Stau, an der roten Ampel bei laufendem Motor und bei Start-Stopp-Automatik: Das zählt nicht als “Motor aus”. Betroffen sind alle Geräte zur Kommunikation oder Information: Mobiltelefone, Tablets, Navigationsgeräte, Videobrillen (komplett verboten).
Erlaubt ist die Nutzung nur, wenn:
- Das Gerät nicht in der Hand gehalten wird und
- Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion genutzt wird oder
- Nur eine kurze, angepasste Blickzuwendung erfolgt
Ausnahme: stehendes Fahrzeug mit vollständig ausgeschaltetem Motor.
Bußgelder
Ein Verstoß gegen das Handyverbot wird mit Bußgeld und 1 Punkt geahndet. Kommt es zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung, steigen Bußgeld und Punkte, und es droht ein Fahrverbot.
Freisprechanlage & Kopfhörer
| Gerät | Erlaubt? | Bedingung |
|---|---|---|
| Freisprechanlage | Ja | Kein Halten des Geräts erforderlich |
| Kopfhörer/Ohrhörer | Ja | Verkehr muss noch wahrnehmbar sein |
| Headset zum Telefonieren | Ja | Handy darf nicht in der Hand sein |
Kopfhörer sind erlaubt, solange du Warnsignale wie Martinshorn oder Hupen noch hören kannst. Die Lautstärke muss angemessen sein.
Radarwarner
Radarwarn- oder Laserstörgeräte dürfen weder betrieben noch betriebsbereit mitgeführt werden. Verboten sind auch Blitzer-Warn-Apps oder entsprechende Funktionen im Navigationsgerät während der Fahrt.
Pflichtausstattung im Fahrzeug
| Gegenstand | Norm/Vorschrift | Hinweis |
|---|---|---|
| Warnweste | EN 471 / EN ISO 20471 | Mind. 1 Stück, beim Aussteigen anziehen |
| Verbandskasten | DIN 13164 | Haltbarkeitsdatum beachten |
| Warndreieck | ECE R27 | Aufstellabstände: siehe erste-hilfe-unfall |
Kindersitze und Gurtpflicht
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in Rückhalteeinrichtungen gesichert werden. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein. Sobald eine Bedingung nicht mehr zutrifft, entfällt die Pflicht.
Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein (§21a StVO). Ausnahmen gelten unter anderem für Haus-zu-Haus-Lieferverkehr und Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit. Nicht angelegter Gurt kostet ein Verwarngeld.
Abschleppen
Abschleppen ist nur bei Panne oder Unfall erlaubt, nicht zum Transport. Beide Fahrzeuge müssen Warnblinklicht einschalten, das Abschleppseil muss deutlich erkennbar sein (Fähnchen, rotes Tuch), maximaler Abstand bei Seil ist 5 m.
Beim abgeschleppten Fahrzeug müssen Lenkung, Bremsen und Beleuchtung funktionieren. Bei Fahrzeugen mit Automatikgetriebe gilt meist: Stellung “N”, max. 50 km/h, max. 50 km Strecke. Beachte dazu immer die Betriebsanleitung, da manche Automatikgetriebe beim Schleppen beschädigt werden können.
Autobahn: rauf zum Fahren, nicht zum Schleppen. Nach einer Panne muss die Autobahn bei der nächsten Ausfahrt verlassen werden.
Zusammenfassung
- Handy nur ohne Halten in der Hand nutzen: per Sprachsteuerung oder kurzer Blickzuwendung
- Verstoß: Bußgeld + 1 Punkt, bei Gefährdung mehr und Fahrverbot möglich
- Kopfhörer erlaubt, solange Warnsignale noch hörbar bleiben
- Pflichtausstattung: Warnweste, Verbandskasten, Warndreieck, Führerschein, Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kindersitzpflicht: bis 12 Jahre und unter 150 cm Körpergröße
Häufige Fragen
Ist es erlaubt, das Handy an der roten Ampel in die Hand zu nehmen?
Nein. Das Handyverbot gilt auch im Stau und an der roten Ampel, solange der Motor läuft. Auch bei Start-Stopp-Automatik zählt das nicht als 'Motor aus'.
Wann darf ich mein Handy während der Fahrt nutzen?
Nur wenn es nicht in der Hand gehalten wird und entweder Sprachsteuerung/Vorlesefunktion genutzt wird oder nur eine kurze, angepasste Blickzuwendung erfolgt, etwa über eine Halterung.
Sind Kopfhörer beim Autofahren erlaubt?
Ja, solange der Verkehr noch wahrnehmbar bleibt, also Warnsignale wie Martinshorn oder Hupen noch gehört werden können.
Welche Ausstattung muss ich im Auto immer mitführen?
Warnweste, Warndreieck und Verbandskasten sind Pflicht. Zusätzlich müssen Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I mitgeführt werden.