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Lernhilfe für die Führerschein-Theorieprüfung (Klasse B)

Handy am Steuer: Verbot, Bußgeld & erlaubte Ausnahmen

Zuletzt aktualisiert: 14. Juli 2026

Für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.

Ein elektronisches Gerät wie das Handy darf am Steuer nur benutzt werden, wenn es weder aufgenommen noch gehalten wird. Stand 2026 gilt das nach §23 Abs. 1a StVO auch im Stau und an der roten Ampel bei laufendem Motor. Ein Verstoß kostet Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg, bei Gefährdung drohen zusätzlich Fahrverbot und höheres Bußgeld.

Handy-Verbot (§23 Abs. 1a StVO)

Ein elektronisches Gerät darf während der Fahrt nur benutzt werden, wenn es weder aufgenommen noch gehalten wird.

Das gilt auch im Stau, an der roten Ampel bei laufendem Motor und bei Start-Stopp-Automatik: Das zählt nicht als “Motor aus”. Betroffen sind alle Geräte zur Kommunikation oder Information: Mobiltelefone, Tablets, Navigationsgeräte, Videobrillen (komplett verboten).

Erlaubt ist die Nutzung nur, wenn:

  1. Das Gerät nicht in der Hand gehalten wird und
  2. Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion genutzt wird oder
  3. Nur eine kurze, angepasste Blickzuwendung erfolgt

Ausnahme: stehendes Fahrzeug mit vollständig ausgeschaltetem Motor.

Bußgelder

Ein Verstoß gegen das Handyverbot wird mit Bußgeld und 1 Punkt geahndet. Kommt es zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung, steigen Bußgeld und Punkte, und es droht ein Fahrverbot.

Freisprechanlage & Kopfhörer

GerätErlaubt?Bedingung
FreisprechanlageJaKein Halten des Geräts erforderlich
Kopfhörer/OhrhörerJaVerkehr muss noch wahrnehmbar sein
Headset zum TelefonierenJaHandy darf nicht in der Hand sein

Kopfhörer sind erlaubt, solange du Warnsignale wie Martinshorn oder Hupen noch hören kannst. Die Lautstärke muss angemessen sein.

Radarwarner

Radarwarn- oder Laserstörgeräte dürfen weder betrieben noch betriebsbereit mitgeführt werden. Verboten sind auch Blitzer-Warn-Apps oder entsprechende Funktionen im Navigationsgerät während der Fahrt.

Pflichtausstattung im Fahrzeug

GegenstandNorm/VorschriftHinweis
WarnwesteEN 471 / EN ISO 20471Mind. 1 Stück, beim Aussteigen anziehen
VerbandskastenDIN 13164Haltbarkeitsdatum beachten
WarndreieckECE R27Aufstellabstände: siehe erste-hilfe-unfall

Kindersitze und Gurtpflicht

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in Rückhalteeinrichtungen gesichert werden. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein. Sobald eine Bedingung nicht mehr zutrifft, entfällt die Pflicht.

Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein (§21a StVO). Ausnahmen gelten unter anderem für Haus-zu-Haus-Lieferverkehr und Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit. Nicht angelegter Gurt kostet ein Verwarngeld.

Abschleppen

Abschleppen ist nur bei Panne oder Unfall erlaubt, nicht zum Transport. Beide Fahrzeuge müssen Warnblinklicht einschalten, das Abschleppseil muss deutlich erkennbar sein (Fähnchen, rotes Tuch), maximaler Abstand bei Seil ist 5 m.

Beim abgeschleppten Fahrzeug müssen Lenkung, Bremsen und Beleuchtung funktionieren. Bei Fahrzeugen mit Automatikgetriebe gilt meist: Stellung “N”, max. 50 km/h, max. 50 km Strecke. Beachte dazu immer die Betriebsanleitung, da manche Automatikgetriebe beim Schleppen beschädigt werden können.

Autobahn: rauf zum Fahren, nicht zum Schleppen. Nach einer Panne muss die Autobahn bei der nächsten Ausfahrt verlassen werden.

Zusammenfassung

  • Handy nur ohne Halten in der Hand nutzen: per Sprachsteuerung oder kurzer Blickzuwendung
  • Verstoß: Bußgeld + 1 Punkt, bei Gefährdung mehr und Fahrverbot möglich
  • Kopfhörer erlaubt, solange Warnsignale noch hörbar bleiben
  • Pflichtausstattung: Warnweste, Verbandskasten, Warndreieck, Führerschein, Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Kindersitzpflicht: bis 12 Jahre und unter 150 cm Körpergröße

Häufige Fragen

Ist es erlaubt, das Handy an der roten Ampel in die Hand zu nehmen?

Nein. Das Handyverbot gilt auch im Stau und an der roten Ampel, solange der Motor läuft. Auch bei Start-Stopp-Automatik zählt das nicht als 'Motor aus'.

Wann darf ich mein Handy während der Fahrt nutzen?

Nur wenn es nicht in der Hand gehalten wird und entweder Sprachsteuerung/Vorlesefunktion genutzt wird oder nur eine kurze, angepasste Blickzuwendung erfolgt, etwa über eine Halterung.

Sind Kopfhörer beim Autofahren erlaubt?

Ja, solange der Verkehr noch wahrnehmbar bleibt, also Warnsignale wie Martinshorn oder Hupen noch gehört werden können.

Welche Ausstattung muss ich im Auto immer mitführen?

Warnweste, Warndreieck und Verbandskasten sind Pflicht. Zusätzlich müssen Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I mitgeführt werden.

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