Punkte Flensburg: Punktesystem, Stufen & Tilgungsfristen
Zuletzt aktualisiert: 14. Juli 2026
Für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
Punkte Flensburg sammelst du im Fahreignungs-Bewertungssystem (FAER) für Verkehrsverstöße, von 1 Punkt bei kleineren Ordnungswidrigkeiten bis 3 Punkten bei Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug. Stand 2026 gilt: Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis ohne Ermessensspielraum entzogen, dazwischen greifen Ermahnung (4–5 Punkte) und Verwarnung (6–7 Punkte).
Punkte Flensburg: Das System
Das Fahreignungs-Bewertungssystem (FAER) erfasst Verstöße im Straßenverkehr und bewertet sie mit Punkten. Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
| Punkte | Art des Verstoßes |
|---|---|
| 1 Punkt | Verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten |
| 2 Punkte | Besonders schwere Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten ohne Fahrerlaubnisentzug |
| 3 Punkte | Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug oder Sperre |
Maßnahmenstufen
| Punktestand | Stufe | Maßnahme |
|---|---|---|
| 1–3 Punkte | Vormerkung | Eintragung ins Register, keine Maßnahme |
| 4–5 Punkte | Ermahnung | Schriftliche Ermahnung + Hinweis auf Fahreignungsseminar |
| 6–7 Punkte | Verwarnung | Schriftliche Verwarnung + Hinweis auf drohenden Entzug |
| 8+ Punkte | Entzug | Fahrerlaubnis wird entzogen |
Bei 8 Punkten gilt der Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die Fahrerlaubnis wird entzogen, ohne Ermessensspielraum.
Fahreignungsseminar
Bei 4–5 Punkten kann freiwillig ein Fahreignungsseminar besucht werden. Das bringt 1 Punkt Abzug, gilt aber nur einmal innerhalb von 5 Jahren und ist nur bei einem Punktestand von 1–5 möglich.
Das Fahreignungsseminar lohnt sich nur bei 1–5 Punkten. Ab 6 Punkten gibt es keinen Punktabzug mehr.
Tilgungsfristen
| Art des Verstoßes | Tilgungsfrist |
|---|---|
| Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt) | 2,5 Jahre |
| Schwere Ordnungswidrigkeiten (2 Punkte) | 5 Jahre |
| Straftaten (2–3 Punkte) | 10 Jahre |
Nach Ablauf der Tilgungsfrist bleiben Eintragungen noch 1 Jahr gespeichert (Überliegefrist), dürfen aber nicht mehr für Maßnahmen verwendet werden.
Bußgeldtabelle Geschwindigkeit (Auszug)
Innerorts
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 EUR | – | – |
| 21–25 km/h | 115 EUR | 1 | – |
| 31–40 km/h | 260 EUR | 2 | 1 Monat |
| über 70 km/h | 800 EUR | 2 | 3 Monate |
Außerorts
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 20 EUR | – | – |
| 21–25 km/h | 100 EUR | 1 | – |
| 31–40 km/h | 200 EUR | 1 | 1 Monat* |
| über 70 km/h | 700 EUR | 2 | 3 Monate |
*bei Wiederholung innerhalb eines Jahres. Bußgeldbeträge werden regelmäßig angepasst; die genauen aktuellen Sätze finden sich im offiziellen Bußgeldkatalog.
Ab 21 km/h zu schnell gilt in der Probezeit als A-Delikt und führt zum Aufbauseminar.
Handy am Steuer
Ein Verstoß gegen das Handyverbot wird mit Bußgeld und 1 Punkt geahndet. Verboten ist das Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Geräts während der Fahrt, auch bei stehendem Motor an der Ampel.
Probezeit: A-Delikte vs. B-Delikte
Die Probezeit dauert 2 Jahre. Bei Verstößen drohen Aufbauseminar und Verlängerung auf 4 Jahre.
A-Delikte (schwerwiegend): Alkohol-/Drogenfahrt, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung/Nötigung, Geschwindigkeit ab 21 km/h zu schnell, Rotlichtverstoß ab 1 Sekunde Rotphase, Überholen im Überholverbot, Vorfahrtsverstoß mit Gefährdung.
B-Delikte (weniger schwerwiegend): Handy-, Kennzeichen-, Ladungs- oder Beleuchtungsverstöße, abgefahrene Reifen, missachtete Kindersicherungspflicht.
1 A-Delikt = 2 B-Delikte. Schon zwei “kleinere” B-Verstöße führen zum Aufbauseminar und zur Probezeitverlängerung.
Aufbauseminar
4 Sitzungen à 135 Minuten über 2–4 Wochen mit 6–12 Teilnehmern, inklusive 30-minütiger Fahrprobe, Kosten ca. 250–500 EUR. Bei Alkohol/Drogen gibt es ein besonderes Aufbauseminar mit Vorgespräch plus 3 Sitzungen à 180 Minuten, nur durch speziell zugelassene Kursleiter.
Weitere wichtige Bußgelder
| Verstoß | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Rotlichtverstoß | 90–360 EUR | 1–2 |
| Abstandsverstoß | 25–400 EUR | 0–2 |
| Kein Sicherheitsgurt | 30 EUR | – |
| Keine Rettungsgasse gebildet | 200–320 EUR | 2 |
| Parken in Feuerwehrzufahrt | 55 EUR | – |
| Unfallflucht | Straftat! | 2–3 |
Zusammenfassung
- Bei 8 Punkten: Entzug der Fahrerlaubnis, ohne Ermessensspielraum
- 1–3 Punkte = Vormerkung, 4–5 = Ermahnung, 6–7 = Verwarnung
- Fahreignungsseminar bringt nur bei 1–5 Punkten 1 Punkt Abzug (einmal pro 5 Jahre)
- Tilgungsfristen: 2,5 Jahre (1 Punkt), 5 Jahre (2 Punkte), 10 Jahre (2–3 Punkte)
- Probezeit: 2 Jahre, bei 1 A-Delikt oder 2 B-Delikten Verlängerung auf 4 Jahre
- Handyverstoß am Steuer: Bußgeld + 1 Punkt
Häufige Fragen
Wie viele Punkte in Flensburg führen zum Führerscheinentzug?
Ab 8 Punkten gilt man als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis wird ohne Ermessensspielraum entzogen.
Wann lohnt sich ein Fahreignungsseminar?
Nur bei einem Punktestand von 1-5 Punkten bringt es einen Punktabzug von 1 Punkt und ist nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich. Ab 6 Punkten gibt es keinen Punktabzug mehr.
Wie lange bleiben Punkte in Flensburg gespeichert?
1-Punkt-Verstöße verjähren nach 2,5 Jahren, 2-Punkt-Verstöße nach 5 Jahren und Straftaten (2-3 Punkte) nach 10 Jahren. Danach bleiben sie noch 1 Jahr als Überliegefrist gespeichert.
Was kostet ein Handyverstoß am Steuer?
Ein Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer wird mit Bußgeld und 1 Punkt geahndet. Mit Gefährdung oder Sachbeschädigung steigen Bußgeld, Punkte und es droht ein Fahrverbot.