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Lernhilfe für die Führerschein-Theorieprüfung (Klasse B)

Punkte Flensburg: Punktesystem, Stufen & Tilgungsfristen

Zuletzt aktualisiert: 14. Juli 2026

Für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.

Punkte Flensburg sammelst du im Fahreignungs-Bewertungssystem (FAER) für Verkehrsverstöße, von 1 Punkt bei kleineren Ordnungswidrigkeiten bis 3 Punkten bei Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug. Stand 2026 gilt: Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis ohne Ermessensspielraum entzogen, dazwischen greifen Ermahnung (4–5 Punkte) und Verwarnung (6–7 Punkte).

Punkte Flensburg: Das System

Das Fahreignungs-Bewertungssystem (FAER) erfasst Verstöße im Straßenverkehr und bewertet sie mit Punkten. Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

PunkteArt des Verstoßes
1 PunktVerkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten
2 PunkteBesonders schwere Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten ohne Fahrerlaubnisentzug
3 PunkteStraftaten mit Fahrerlaubnisentzug oder Sperre

Maßnahmenstufen

PunktestandStufeMaßnahme
1–3 PunkteVormerkungEintragung ins Register, keine Maßnahme
4–5 PunkteErmahnungSchriftliche Ermahnung + Hinweis auf Fahreignungsseminar
6–7 PunkteVerwarnungSchriftliche Verwarnung + Hinweis auf drohenden Entzug
8+ PunkteEntzugFahrerlaubnis wird entzogen

Bei 8 Punkten gilt der Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die Fahrerlaubnis wird entzogen, ohne Ermessensspielraum.

Fahreignungsseminar

Bei 4–5 Punkten kann freiwillig ein Fahreignungsseminar besucht werden. Das bringt 1 Punkt Abzug, gilt aber nur einmal innerhalb von 5 Jahren und ist nur bei einem Punktestand von 1–5 möglich.

Das Fahreignungsseminar lohnt sich nur bei 1–5 Punkten. Ab 6 Punkten gibt es keinen Punktabzug mehr.

Tilgungsfristen

Art des VerstoßesTilgungsfrist
Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt)2,5 Jahre
Schwere Ordnungswidrigkeiten (2 Punkte)5 Jahre
Straftaten (2–3 Punkte)10 Jahre

Nach Ablauf der Tilgungsfrist bleiben Eintragungen noch 1 Jahr gespeichert (Überliegefrist), dürfen aber nicht mehr für Maßnahmen verwendet werden.

Bußgeldtabelle Geschwindigkeit (Auszug)

Innerorts

ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 EUR
21–25 km/h115 EUR1
31–40 km/h260 EUR21 Monat
über 70 km/h800 EUR23 Monate

Außerorts

ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 EUR
21–25 km/h100 EUR1
31–40 km/h200 EUR11 Monat*
über 70 km/h700 EUR23 Monate

*bei Wiederholung innerhalb eines Jahres. Bußgeldbeträge werden regelmäßig angepasst; die genauen aktuellen Sätze finden sich im offiziellen Bußgeldkatalog.

Ab 21 km/h zu schnell gilt in der Probezeit als A-Delikt und führt zum Aufbauseminar.

Handy am Steuer

Ein Verstoß gegen das Handyverbot wird mit Bußgeld und 1 Punkt geahndet. Verboten ist das Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Geräts während der Fahrt, auch bei stehendem Motor an der Ampel.

Probezeit: A-Delikte vs. B-Delikte

Die Probezeit dauert 2 Jahre. Bei Verstößen drohen Aufbauseminar und Verlängerung auf 4 Jahre.

A-Delikte (schwerwiegend): Alkohol-/Drogenfahrt, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung/Nötigung, Geschwindigkeit ab 21 km/h zu schnell, Rotlichtverstoß ab 1 Sekunde Rotphase, Überholen im Überholverbot, Vorfahrtsverstoß mit Gefährdung.

B-Delikte (weniger schwerwiegend): Handy-, Kennzeichen-, Ladungs- oder Beleuchtungsverstöße, abgefahrene Reifen, missachtete Kindersicherungspflicht.

1 A-Delikt = 2 B-Delikte. Schon zwei “kleinere” B-Verstöße führen zum Aufbauseminar und zur Probezeitverlängerung.

Aufbauseminar

4 Sitzungen à 135 Minuten über 2–4 Wochen mit 6–12 Teilnehmern, inklusive 30-minütiger Fahrprobe, Kosten ca. 250–500 EUR. Bei Alkohol/Drogen gibt es ein besonderes Aufbauseminar mit Vorgespräch plus 3 Sitzungen à 180 Minuten, nur durch speziell zugelassene Kursleiter.

Weitere wichtige Bußgelder

VerstoßBußgeldPunkte
Rotlichtverstoß90–360 EUR1–2
Abstandsverstoß25–400 EUR0–2
Kein Sicherheitsgurt30 EUR
Keine Rettungsgasse gebildet200–320 EUR2
Parken in Feuerwehrzufahrt55 EUR
UnfallfluchtStraftat!2–3

Zusammenfassung

  • Bei 8 Punkten: Entzug der Fahrerlaubnis, ohne Ermessensspielraum
  • 1–3 Punkte = Vormerkung, 4–5 = Ermahnung, 6–7 = Verwarnung
  • Fahreignungsseminar bringt nur bei 1–5 Punkten 1 Punkt Abzug (einmal pro 5 Jahre)
  • Tilgungsfristen: 2,5 Jahre (1 Punkt), 5 Jahre (2 Punkte), 10 Jahre (2–3 Punkte)
  • Probezeit: 2 Jahre, bei 1 A-Delikt oder 2 B-Delikten Verlängerung auf 4 Jahre
  • Handyverstoß am Steuer: Bußgeld + 1 Punkt

Häufige Fragen

Wie viele Punkte in Flensburg führen zum Führerscheinentzug?

Ab 8 Punkten gilt man als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis wird ohne Ermessensspielraum entzogen.

Wann lohnt sich ein Fahreignungsseminar?

Nur bei einem Punktestand von 1-5 Punkten bringt es einen Punktabzug von 1 Punkt und ist nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich. Ab 6 Punkten gibt es keinen Punktabzug mehr.

Wie lange bleiben Punkte in Flensburg gespeichert?

1-Punkt-Verstöße verjähren nach 2,5 Jahren, 2-Punkt-Verstöße nach 5 Jahren und Straftaten (2-3 Punkte) nach 10 Jahren. Danach bleiben sie noch 1 Jahr als Überliegefrist gespeichert.

Was kostet ein Handyverstoß am Steuer?

Ein Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer wird mit Bußgeld und 1 Punkt geahndet. Mit Gefährdung oder Sachbeschädigung steigen Bußgeld, Punkte und es droht ein Fahrverbot.

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