Promillegrenze Fahranfänger: 0,0 Promille in Probezeit & unter 21
Zuletzt aktualisiert: 14. Juli 2026
Für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
Für Fahranfänger gilt in der Probezeit und vor Vollendung des 21. Lebensjahres eine Promillegrenze von 0,0, also absolutes Alkoholverbot nach §24c StVG. Für alle anderen Fahrer gilt ab 0,5 ‰ eine Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 ‰ gilt man als absolut fahruntüchtig und macht sich strafbar.
Die Promillegrenzen auf einen Blick
| Promille | Bedeutung | Konsequenzen |
|---|---|---|
| 0,0 ‰ | Probezeit / unter 21 Jahre | Bußgeld, 1 Punkt, A-Delikt |
| 0,3 ‰ | Relative Fahruntüchtigkeit | Straftat bei Ausfallerscheinungen oder Unfall |
| 0,5 ‰ | Ordnungswidrigkeit | Bußgeld, 2 Punkte, Fahrverbot (Ersttäter) |
| 1,1 ‰ | Absolute Fahruntüchtigkeit | Straftat, Entziehung der Fahrerlaubnis |
| 1,6 ‰ | Schwere Alkoholfahrt | MPU bei Wiedererteilung |
0,0 Promille: Probezeit und unter 21
In der Probezeit und vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt absolutes Alkoholverbot am Steuer (§24c StVG). Auch geringe Mengen sind verboten.
Konsequenzen bei einem Verstoß: Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg, ein A-Delikt (schwerwiegend), Pflicht zum Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.
0,3 Promille: Relative Fahruntüchtigkeit
Ab 0,3 ‰ kann eine Straftat vorliegen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen auftreten (etwa Schlangenlinien, verzögerte Reaktion) oder ein Unfall verursacht wird. Folgen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr, 3 Punkte, Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist.
0,5 Promille: Ordnungswidrigkeit
Ab 0,5 ‰ Blutalkohol (oder 0,25 mg/l Atemalkohol) ist das Führen eines Kraftfahrzeugs immer eine Ordnungswidrigkeit (§24a StVG), mit steigendem Bußgeld, 2 Punkten und Fahrverbot ab dem ersten Verstoß.
1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit
Ab 1,1 ‰ gilt man als absolut fahruntüchtig. Das ist ohne weitere Voraussetzungen eine Straftat nach §316 StGB.
Folgen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr, 3 Punkte, Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperrfrist von mindestens 6 Monaten und möglicherweise eine MPU bei Wiedererteilung.
1,6 Promille: MPU-Grenze
Bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 ‰ oder mehr wird bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis immer eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet (§13 Nr. 2c FeV).
Auch bei wiederholten Alkoholverstößen im Straßenverkehr wird eine MPU verlangt.
Probezeit: A-Delikte
Alkohol am Steuer in der Probezeit ist ein A-Delikt: Aufbauseminar-Pflicht, Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre, bei einem weiteren A-Delikt eine Verwarnung mit Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung, beim dritten A-Delikt Entziehung der Fahrerlaubnis.
Drogen am Steuer
Es gilt Nulltoleranz für berauschende Mittel (§24a Abs. 2 StVG), darunter Cannabis, Heroin, Kokain, Amphetamine, MDMA und Methamphetamin. Beim Erstverstoß drohen Bußgeld, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot; in der Probezeit gilt das als A-Delikt.
Ausnahme Cannabis: Seit 2024 gilt ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Für Fahranfänger und unter 21-Jährige gilt weiterhin Nulltoleranz.
Medikamente
Viele Medikamente beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit; entsprechende Warnhinweise stehen im Beipackzettel. Besonders kritisch sind Schlafmittel, Beruhigungsmittel, starke Schmerzmittel, Antihistaminika und Psychopharmaka. Bei ärztlich verordneten Medikamenten besteht keine automatische Fahrunfähigkeit, aber der Fahrer muss selbst einschätzen können, ob er fahrtüchtig ist.
Zusammenfassung
- 0,0 ‰ = Probezeit & unter 21 (Nulltoleranz)
- 0,3 ‰ = Straftat bei Auffälligkeiten
- 0,5 ‰ = immer Ordnungswidrigkeit
- 1,1 ‰ = immer Straftat
- 1,6 ‰ = MPU bei Wiedererteilung
Häufige Fragen
Welche Promillegrenze gilt für Fahranfänger?
In der Probezeit und vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt absolutes Alkoholverbot am Steuer: 0,0 Promille. Bereits geringe Mengen führen zu Bußgeld, Punkten und einem A-Delikt.
Ab wie viel Promille ist Autofahren eine Straftat?
Ab 0,3 Promille kann bei Ausfallerscheinungen oder einem Unfall bereits eine Straftat vorliegen. Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig. Das ist immer eine Straftat, unabhängig vom Fahrverhalten.
Ab welchem Promillewert ist eine MPU Pflicht?
Ab 1,6 Promille wird bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis immer eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet, ebenso bei wiederholten Alkoholverstößen.
Gilt für Drogen am Steuer auch eine Grenze?
Für die meisten Substanzen gilt Nulltoleranz. Für Cannabis (THC) gilt seit 2024 ein Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum, für Fahranfänger und unter 21-Jährige gilt aber weiterhin Nulltoleranz.