Vorfahrt: Rechts vor links, Vorfahrtszeichen & Vorrang beim Abbiegen
Zuletzt aktualisiert: 14. Juli 2026
Für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
Rechts vor links gilt an Kreuzungen und Einmündungen ohne Vorfahrtsregelung durch Schilder, Ampeln oder Polizei: Vorfahrt hat, wer von rechts kommt, auch auf Parkplätzen. Diese Grundregel gilt nicht bei Vorfahrtstraßen (Zeichen 306), Stoppschildern (Zeichen 206) oder ampelgeregelten Kreuzungen.
Vorfahrt-Hierarchie
Die Vorfahrt wird in dieser Reihenfolge geregelt, höchste Priorität zuerst:
| Rang | Regelung | Beschreibung |
|---|---|---|
| 1 | Polizeibeamte | Zeichen und Weisungen gehen allen anderen Anordnungen vor |
| 2 | Ampel (Lichtzeichen) | Geht Vorrangregeln und Verkehrszeichen vor |
| 3 | Verkehrszeichen | Zeichen 205, 206, 301, 306 |
| 4 | Rechts vor links | Grundregel nach StVO §8 |
Der Polizist hat immer Vorrang, auch vor einer grünen Ampel. Zeigt der Polizist “Halt”, musst du anhalten, egal was die Ampel zeigt.
Rechts vor links: die Grundregel
An Kreuzungen und Einmündungen hat Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt auch auf Parkplätzen, wo die Fahrwege wie normale Straßen behandelt werden.
Rechts vor links gilt nicht bei:
- Vorfahrtstraße (Zeichen 306): hier hat die Vorfahrtstraße immer Vorfahrt
- Vorfahrt gewähren (Zeichen 205) bzw. Stoppschild (Zeichen 206)
- Ampelgeregelten Kreuzungen oder Polizeiregelung
- Ausfahrt aus Grundstück, Fußgängerzone oder verkehrsberuhigtem Bereich: hier ist man immer wartepflichtig
- Feldwegen und Waldwegen, die auf eine Straße münden
- Abgesenktem Bordstein (signalisiert untergeordnete Straße)
Vorfahrtszeichen
| Zeichen | Name | Bedeutung |
|---|---|---|
| 205 | Vorfahrt gewähren | Anderen Vorfahrt gewähren, nicht zwingend anhalten |
| 206 | Halt. Vorfahrt gewähren | Anhalten Pflicht, dann Vorfahrt gewähren |
| 301 | Vorfahrt (einmalig) | Vorfahrt nur an der nächsten Kreuzung |
| 306 | Vorfahrtstraße | Vorfahrt bis zum Zeichen 307 |
| 307 | Ende der Vorfahrtstraße | Ab hier gilt wieder rechts vor links |
Dreieck auf der Spitze = du musst warten (205, 206). Gelbe Raute = du hast Vorfahrt (301, 306).
Abknickende Vorfahrt
Zeigt ein Zusatzzeichen den Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße an, muss geblinkt werden, wer der Vorfahrt folgt, auch wenn das faktisch ein Geradeausfahren ist. Wer die Vorfahrtstraße geradeaus verlässt, verliert die Vorfahrt gegenüber dem Gegenverkehr auf der Vorfahrtstraße.
Kreisverkehr
- Einfahren: kein Blinken (Zeichen 215 + 205 bedeutet: Verkehr im Kreis hat Vorfahrt)
- Ausfahren: rechts blinken vor der gewünschten Ausfahrt
- Wer im Kreis ist, hat Vorfahrt; im Kreisverkehr nicht anhalten
Kreisverkehr: Rein ohne Blinken, raus mit Blinken. Blinken beim Einfahren ist nicht nur überflüssig, sondern laut StVO unzulässig.
Blaulicht und Martinshorn
Blaues Blinklicht zusammen mit Einsatzhorn ordnet an: Alle übrigen Verkehrsteilnehmer müssen sofort freie Bahn schaffen, auch bei Grün und auf der Autobahn (Rettungsgasse). Blaues Blinklicht allein (ohne Martinshorn) ordnet dagegen nicht an, Platz zu machen, sondern warnt nur.
Straßenbahn-Vorrang
Schienenfahrzeuge haben besonderen Vorrang an Bahnübergängen mit Andreaskreuz und beim Durchfahren in Längsrichtung. Sie werden grundsätzlich rechts überholt, und beim Abbiegen müssen sie durchfahren gelassen werden.
Straßenbahn im Zweifel vorlassen, sie kann nicht ausweichen.
Vorrang beim Abbiegen (§9 StVO)
Beim Abbiegen geht es nicht um “Vorfahrt”, sondern um “Vorrang”.
Linksabbieger müssen Vorrang gewähren gegenüber: dem gesamten Gegenverkehr (auch Rechtsabbiegern!), Fußgängern und Radfahrern auf der Zielstraße sowie Straßenbahnen in Längsrichtung.
Rechtsabbieger müssen Vorrang gewähren gegenüber: Fußgängern auf der Zielstraße sowie Radfahrern, egal ob sie neben dem Fahrzeug mitfahren oder geradeaus auf der Fahrbahn weiterfahren.
Beim Rechtsabbiegen unbedingt Schulterblick nach rechts machen. Radfahrer fahren oft schneller als gedacht und können sich im toten Winkel befinden.
Fußgänger haben beim Abbiegen immer Vorrang auf der Straße, in die du einbiegst, auch ohne Zebrastreifen und auch bei Grün. Beim Grünpfeil musst du zuerst anhalten wie bei einem Stoppschild, bevor du bei Rot rechts abbiegst.
Zusammenfassung
- Rangfolge: Polizei > Ampel > Verkehrszeichen > rechts vor links
- Rechts vor links gilt auch auf Parkplätzen
- Zeichen 205 = Vorfahrt gewähren (kein Anhalten Pflicht), Zeichen 206 = Stoppschild (Anhalten Pflicht)
- Kreisverkehr: Einfahren ohne Blinken, Ausfahren mit Blinken rechts
- Linksabbieger müssen dem gesamten Gegenverkehr Vorrang gewähren, auch Rechtsabbiegern
- Fußgänger haben beim Abbiegen immer Vorrang, auch ohne Zebrastreifen
Häufige Fragen
Wann gilt rechts vor links?
An Kreuzungen und Einmündungen ohne Vorfahrtsregelung durch Schilder, Ampeln oder Polizei hat Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt auch auf Parkplätzen.
Muss ich beim Zeichen 205 anhalten?
Nein. Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) bedeutet nicht automatisch Anhalten. Nur bei Zeichen 206 (Stoppschild) ist das Anhalten Pflicht.
Muss ich beim Einfahren in den Kreisverkehr blinken?
Nein, beim Einfahren wird nicht geblinkt, das ist laut StVO sogar unzulässig. Beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr wird rechts geblinkt.
Wer hat beim Linksabbiegen Vorrang?
Der gesamte Gegenverkehr, auch wenn er nach rechts abbiegt. Außerdem haben Fußgänger und Radfahrer auf der Straße, in die du einbiegst, Vorrang.