Verkehrszeichen: Bedeutung von Gefahr-, Vorschrift- und Richtzeichen
Zuletzt aktualisiert: 14. Juli 2026
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Verkehrszeichen gliedern sich in drei Hauptkategorien: Gefahrzeichen (rot-weißes Dreieck, warnt vor Gefahrstellen), Vorschriftzeichen (Kreis, regelt Ge- und Verbote) und Richtzeichen (Rechteck, gibt Hinweise). Sie gehen laut §39 StVO den allgemeinen Verkehrsregeln vor, Lichtzeichenanlagen wiederum gehen den Verkehrszeichen vor.
Verkehrszeichen regeln den Straßenverkehr verbindlich und gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor (StVO §39).
Drei Hauptkategorien
- Gefahrzeichen: Dreieck, rot-weiß (warnen)
- Vorschriftzeichen: Kreis (Gebote/Verbote)
- Richtzeichen: Rechteck/Quadrat (Hinweise)
Farbsystem
| Farbe | Bedeutung | Beispiele |
|---|---|---|
| Rot | Verbot, Gefahr | Stoppschild, Einfahrt verboten |
| Blau | Gebot, Pflicht | Radweg, Fußweg, Mindestgeschwindigkeit |
| Gelb | Warnung, temporär | Baustellen, Umleitungen |
| Weiß | Information, Zusatz | Zusatzzeichen, Hinweise |
| Grün | Autobahn | Wegweiser auf Autobahnen |
1. Gefahrzeichen
Dreieck mit Spitze nach oben, roter Rand, weißer Grund, schwarzes Symbol. Aufstellung außerorts 150–250 m vor der Gefahrstelle, innerorts kurz davor.
| Zeichen | Name | Bedeutung |
|---|---|---|
| 101 | Gefahrstelle | Allgemeine Warnung |
| 102 | Kreuzung/Einmündung | Vorfahrt von rechts |
| 103 | Kurve | Geschwindigkeit anpassen |
| 112 | Schleudergefahr | Rutschige Fahrbahn |
| 114 | Bahnübergang | Unbeschrankter Bahnübergang |
| 120/131 | Lichtzeichenanlage | Ampel voraus |
| 136 | Kinder | Spielende Kinder, stark reduzieren |
| 142 | Wildwechsel | Tiere auf der Fahrbahn möglich |
| 151–153 | Baken | Entfernung zum Bahnübergang: 240 m, 160 m, 80 m |
Siehe auch: Andreaskreuz und Bahnübergang
2. Vorschriftzeichen
Kreisförmig. Roter Rand = Verbot, blauer Grund = Gebot/Pflicht.
Verbotszeichen (roter Rand)
| Zeichen | Name | Bedeutung |
|---|---|---|
| 267 | Verbot der Einfahrt | Einfahrt verboten (Einbahnstraße) |
| 274 | Zulässige Höchstgeschwindigkeit | Max. Geschwindigkeit in km/h |
| 276 | Überholverbot | Überholen von Kfz verboten |
| 283 | Absolutes Haltverbot | – |
| 286 | Eingeschränktes Haltverbot | Halten bis 3 Min. erlaubt |
Zeichen 267 gilt nur für die Einfahrt, nicht die Ausfahrt. Bei Zeichen 283 vs. 286 gilt: ein Strich = absolut, zwei Striche = eingeschränkt.
Siehe auch: Halten und Parken
Gebotszeichen (blauer Grund)
| Zeichen | Name | Bedeutung |
|---|---|---|
| 215 | Kreisverkehr | Fahrtrichtung im Kreisverkehr |
| 237 | Radweg | Benutzungspflichtiger Radweg |
| 239 | Gehweg | Fußgänger-Bereich |
| 242 | Fußgängerzone | Beginn Fußgängerbereich |
| 275 | Mindestgeschwindigkeit | Min. Geschwindigkeit in km/h |
Blau = Muss! Bei blauen runden Schildern besteht Benutzungspflicht.
3. Richtzeichen
Rechteckig oder quadratisch, geben Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs und können auch Ge- oder Verbote enthalten.
| Zeichen | Name | Bedeutung |
|---|---|---|
| 205 | Vorfahrt gewähren | Dreieck auf Spitze, rot-weiß |
| 206 | Halt! Vorfahrt gewähren | Stoppschild, Anhalten Pflicht |
| 306 | Vorfahrtstraße | Gelb/weiß, dauerhaft Vorfahrt |
| 310/311 | Ortstafel / Ortsende | Beginn/Ende geschlossene Ortschaft |
| 330.1/330.2 | Autobahn / Ende Autobahn | – |
| 350 | Fußgängerüberweg | Zebrastreifen voraus |
| 220 | Einbahnstraße | Links überholen erlaubt |
Siehe auch: Vorfahrt
4. Zusatzzeichen
Rechteckig, weiß mit schwarzem Rand, unter dem Hauptzeichen angebracht. Sie ergänzen, beschränken oder erweitern das Hauptzeichen, zum Beispiel durch Entfernungs- oder Zeitangaben, “Anlieger frei” oder “Radfahrer frei”.
Zusatzzeichen immer lesen: Sie können Verbote aufheben oder einschränken.
5. Ampeln und Lichtzeichen (§37 StVO)
Lichtzeichen gehen Vorrangregeln und Verkehrszeichen vor.
Farbfolge
| Phase | Farbe | Bedeutung |
|---|---|---|
| 1 | Grün | Verkehr ist freigegeben |
| 2 | Gelb | Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten |
| 3 | Rot | Halt vor der Kreuzung |
| 4 | Rot + Gelb | Abfahrt vorbereiten |
Gelb bedeutet Anhalten, wenn gefahrlos möglich, nicht Gas geben!
Grünpfeil
- Erst anhalten (wie bei Stoppschild)
- Kreuzung und Fußgänger beobachten
- Vorsichtig rechts abbiegen, wenn frei
- Behinderung/Gefährdung anderer ist verboten
- Nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen
6. Blaues und gelbes Blinklicht (§38 StVO)
Blaues Blinklicht mit Einsatzhorn ordnet an: Alle übrigen Verkehrsteilnehmer müssen sofort freie Bahn schaffen, auch bei Rot. Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren, etwa an Arbeitsstellen oder bei langsamen Fahrzeugen.
Zusammenfassung
- Gefahrzeichen (Dreieck) warnen, Vorschriftzeichen (Kreis) regeln Ge-/Verbote, Richtzeichen (Rechteck) geben Hinweise
- Rangfolge: Polizei > Ampel > Verkehrszeichen > rechts vor links
- Zeichen 205 = Vorfahrt gewähren (kein Anhalten Pflicht), Zeichen 206 = Stoppschild (Anhalten Pflicht)
- Blaue runde Schilder = Gebot, verpflichtend zu befolgen
- Grünpfeil: erst anhalten, dann vorsichtig rechts abbiegen, wenn niemand behindert wird
Häufige Fragen
Welche drei Hauptkategorien von Verkehrszeichen gibt es?
Gefahrzeichen (rot-weißes Dreieck, warnt), Vorschriftzeichen (Kreis, Ge- oder Verbot) und Richtzeichen (Rechteck, Hinweis). Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor.
Was bedeutet ein rotes Dreieck mit Symbol?
Das ist ein Gefahrzeichen: roter Rand, weißer Grund, schwarzes Symbol. Es warnt vor einer Gefahrstelle voraus und mahnt zu erhöhter Aufmerksamkeit.
Was bedeutet ein blaues rundes Schild?
Blaue runde Schilder sind Gebotszeichen. Sie sind verpflichtend zu befolgen, zum Beispiel ein benutzungspflichtiger Radweg (Zeichen 237).
Was muss ich beim Grünpfeil an der Ampel beachten?
Beim Grünpfeil musst du zuerst anhalten wie bei einem Stoppschild, dann Kreuzung und Fußgänger beobachten und nur aus dem rechten Fahrstreifen vorsichtig rechts abbiegen, wenn niemand behindert wird.