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Lernhilfe für die Führerschein-Theorieprüfung (Klasse B)

Verkehrszeichen: Bedeutung von Gefahr-, Vorschrift- und Richtzeichen

Zuletzt aktualisiert: 14. Juli 2026

Für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.

Verkehrszeichen gliedern sich in drei Hauptkategorien: Gefahrzeichen (rot-weißes Dreieck, warnt vor Gefahrstellen), Vorschriftzeichen (Kreis, regelt Ge- und Verbote) und Richtzeichen (Rechteck, gibt Hinweise). Sie gehen laut §39 StVO den allgemeinen Verkehrsregeln vor, Lichtzeichenanlagen wiederum gehen den Verkehrszeichen vor.

Verkehrszeichen regeln den Straßenverkehr verbindlich und gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor (StVO §39).

Drei Hauptkategorien

  1. Gefahrzeichen: Dreieck, rot-weiß (warnen)
  2. Vorschriftzeichen: Kreis (Gebote/Verbote)
  3. Richtzeichen: Rechteck/Quadrat (Hinweise)

Farbsystem

FarbeBedeutungBeispiele
RotVerbot, GefahrStoppschild, Einfahrt verboten
BlauGebot, PflichtRadweg, Fußweg, Mindestgeschwindigkeit
GelbWarnung, temporärBaustellen, Umleitungen
WeißInformation, ZusatzZusatzzeichen, Hinweise
GrünAutobahnWegweiser auf Autobahnen

1. Gefahrzeichen

Dreieck mit Spitze nach oben, roter Rand, weißer Grund, schwarzes Symbol. Aufstellung außerorts 150–250 m vor der Gefahrstelle, innerorts kurz davor.

ZeichenNameBedeutung
101GefahrstelleAllgemeine Warnung
102Kreuzung/EinmündungVorfahrt von rechts
103KurveGeschwindigkeit anpassen
112SchleudergefahrRutschige Fahrbahn
114BahnübergangUnbeschrankter Bahnübergang
120/131LichtzeichenanlageAmpel voraus
136KinderSpielende Kinder, stark reduzieren
142WildwechselTiere auf der Fahrbahn möglich
151–153BakenEntfernung zum Bahnübergang: 240 m, 160 m, 80 m

Siehe auch: Andreaskreuz und Bahnübergang

2. Vorschriftzeichen

Kreisförmig. Roter Rand = Verbot, blauer Grund = Gebot/Pflicht.

Verbotszeichen (roter Rand)

ZeichenNameBedeutung
267Verbot der EinfahrtEinfahrt verboten (Einbahnstraße)
274Zulässige HöchstgeschwindigkeitMax. Geschwindigkeit in km/h
276ÜberholverbotÜberholen von Kfz verboten
283Absolutes Haltverbot
286Eingeschränktes HaltverbotHalten bis 3 Min. erlaubt

Zeichen 267 gilt nur für die Einfahrt, nicht die Ausfahrt. Bei Zeichen 283 vs. 286 gilt: ein Strich = absolut, zwei Striche = eingeschränkt.

Siehe auch: Halten und Parken

Gebotszeichen (blauer Grund)

ZeichenNameBedeutung
215KreisverkehrFahrtrichtung im Kreisverkehr
237RadwegBenutzungspflichtiger Radweg
239GehwegFußgänger-Bereich
242FußgängerzoneBeginn Fußgängerbereich
275MindestgeschwindigkeitMin. Geschwindigkeit in km/h

Blau = Muss! Bei blauen runden Schildern besteht Benutzungspflicht.

3. Richtzeichen

Rechteckig oder quadratisch, geben Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs und können auch Ge- oder Verbote enthalten.

ZeichenNameBedeutung
205Vorfahrt gewährenDreieck auf Spitze, rot-weiß
206Halt! Vorfahrt gewährenStoppschild, Anhalten Pflicht
306VorfahrtstraßeGelb/weiß, dauerhaft Vorfahrt
310/311Ortstafel / OrtsendeBeginn/Ende geschlossene Ortschaft
330.1/330.2Autobahn / Ende Autobahn
350FußgängerüberwegZebrastreifen voraus
220EinbahnstraßeLinks überholen erlaubt

Siehe auch: Vorfahrt

4. Zusatzzeichen

Rechteckig, weiß mit schwarzem Rand, unter dem Hauptzeichen angebracht. Sie ergänzen, beschränken oder erweitern das Hauptzeichen, zum Beispiel durch Entfernungs- oder Zeitangaben, “Anlieger frei” oder “Radfahrer frei”.

Zusatzzeichen immer lesen: Sie können Verbote aufheben oder einschränken.

5. Ampeln und Lichtzeichen (§37 StVO)

Lichtzeichen gehen Vorrangregeln und Verkehrszeichen vor.

Farbfolge

PhaseFarbeBedeutung
1GrünVerkehr ist freigegeben
2GelbVor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten
3RotHalt vor der Kreuzung
4Rot + GelbAbfahrt vorbereiten

Gelb bedeutet Anhalten, wenn gefahrlos möglich, nicht Gas geben!

Grünpfeil

  1. Erst anhalten (wie bei Stoppschild)
  2. Kreuzung und Fußgänger beobachten
  3. Vorsichtig rechts abbiegen, wenn frei
  4. Behinderung/Gefährdung anderer ist verboten
  5. Nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen

6. Blaues und gelbes Blinklicht (§38 StVO)

Blaues Blinklicht mit Einsatzhorn ordnet an: Alle übrigen Verkehrsteilnehmer müssen sofort freie Bahn schaffen, auch bei Rot. Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren, etwa an Arbeitsstellen oder bei langsamen Fahrzeugen.

Zusammenfassung

  • Gefahrzeichen (Dreieck) warnen, Vorschriftzeichen (Kreis) regeln Ge-/Verbote, Richtzeichen (Rechteck) geben Hinweise
  • Rangfolge: Polizei > Ampel > Verkehrszeichen > rechts vor links
  • Zeichen 205 = Vorfahrt gewähren (kein Anhalten Pflicht), Zeichen 206 = Stoppschild (Anhalten Pflicht)
  • Blaue runde Schilder = Gebot, verpflichtend zu befolgen
  • Grünpfeil: erst anhalten, dann vorsichtig rechts abbiegen, wenn niemand behindert wird

Häufige Fragen

Welche drei Hauptkategorien von Verkehrszeichen gibt es?

Gefahrzeichen (rot-weißes Dreieck, warnt), Vorschriftzeichen (Kreis, Ge- oder Verbot) und Richtzeichen (Rechteck, Hinweis). Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor.

Was bedeutet ein rotes Dreieck mit Symbol?

Das ist ein Gefahrzeichen: roter Rand, weißer Grund, schwarzes Symbol. Es warnt vor einer Gefahrstelle voraus und mahnt zu erhöhter Aufmerksamkeit.

Was bedeutet ein blaues rundes Schild?

Blaue runde Schilder sind Gebotszeichen. Sie sind verpflichtend zu befolgen, zum Beispiel ein benutzungspflichtiger Radweg (Zeichen 237).

Was muss ich beim Grünpfeil an der Ampel beachten?

Beim Grünpfeil musst du zuerst anhalten wie bei einem Stoppschild, dann Kreuzung und Fußgänger beobachten und nur aus dem rechten Fahrstreifen vorsichtig rechts abbiegen, wenn niemand behindert wird.

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