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Lernhilfe für die Führerschein-Theorieprüfung (Klasse B)

Halten und Parken: Unterschied, Abstände & Verbote

Zuletzt aktualisiert: 14. Juli 2026

Für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.

Halten ist ein gewolltes Anhalten unter 3 Minuten, bei dem der Fahrer im oder am Fahrzeug bleibt. Parken beginnt, sobald das Fahrzeug verlassen wird oder länger als 3 Minuten steht. Beim Parken gelten feste Abstände: 5 Meter vor Kreuzungen und Zebrastreifen, 15 Meter vor und hinter Haltestellenschildern.

Definition: Halten vs. Parken

BegriffDefinition
HaltenGewolltes Anhalten, das nicht durch Verkehrslage oder Anordnung veranlasst ist
ParkenWer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält

Drei Minuten stehen = noch Halten. Länger oder das Fahrzeug verlassen = Parken. Ausnahme: Auch unter 3 Minuten ist es Parken, wenn du das Fahrzeug verlässt.

Halteverbote

Absolutes Haltverbot (Zeichen 283)

Das Halten ist komplett verboten, auch nicht kurz zum Ein-/Aussteigen. Betroffen sind unter anderem: enge und unübersichtliche Stellen, Bahnübergänge, Feuerwehrzufahrten, bis 5 m vor Fußgängerüberwegen und bis 10 m vor Ampeln, wenn diese dadurch verdeckt werden.

Eingeschränktes Haltverbot (Zeichen 286)

Halten ist bis zu 3 Minuten erlaubt, zum Ein-/Aussteigen oder zum zügigen Be-/Entladen.

Beim eingeschränkten Haltverbot darfst du nicht parken, aber kurz halten ist erlaubt. Ein Strich = eingeschränkt, Kreuz = absolut.

Parkverbote mit Abständen

AbstandWo gilt das Parkverbot?
5 mVor und hinter Kreuzungen/Einmündungen, vor Zebrastreifen
8 mVor Kreuzungen/Einmündungen, wenn rechts ein Radweg ist
10 mVor Ampeln, wenn diese verdeckt werden
15 mVor und hinter Haltestellenschild

Die Abstands-Leiter: 5 = Kreuzung/Zebrastreifen, 8 = Kreuzung mit Radweg, 10 = Ampel (wenn verdeckt), 15 = Haltestelle.

Die 8-m-Regel gilt nur, wenn rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist. Sonst bleiben es 5 m. Weitere Parkverbote ohne festen Abstand gelten vor Grundstücksein- und -ausfahrten, über Schachtdeckeln und vor Bordsteinabsenkungen.

Parkscheibe

AnkunftszeitParkscheibe einstellen auf
9:00–9:299:30
9:30–9:5910:00

Immer auf die nächste halbe Stunde aufrunden, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.

Die Parkscheibe muss von außen gut lesbar sein und gilt im Bereich von Zeichen 314 (Parkplatz), 315 (Gehwegparken) oder in Parkzonen. Bei defektem Parkscheinautomat kann die Parkscheibe genutzt werden. Sie während des Parkens zu verstellen ist eine Ordnungswidrigkeit.

Parken auf Gehwegen

Nur erlaubt, wenn Zeichen 315 aufgestellt ist oder eine entsprechende Parkflächenmarkierung vorhanden ist. Fahrzeuge über 2,8 t zulässiger Gesamtmasse dürfen generell nicht auf Gehwegen parken.

Sicherungsmaßnahmen beim Parken (§14 Abs. 2 StVO)

Vor dem Verlassen des Fahrzeugs: Motor aus, Handbremse anziehen, Gang einlegen (1. Gang bergauf, Rückwärtsgang bergab, P bei Automatik), Lenkrad einschlagen, Fahrzeug abschließen.

Lenkrad-Regel am Berg: Bergauf ohne Bordstein nach rechts, bergauf mit Bordstein nach links, bergab immer nach rechts zum Bordstein.

Sonderregelungen

Kfz über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse und Anhänger über 2 t dürfen in Wohngebieten zwischen 22:00 und 6:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht parken. Anhänger ohne Zugfahrzeug dürfen maximal 2 Wochen parken. An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht, auch beim Rückwärtseinparken bleibt dieser Vorrang erhalten.

Zusammenfassung

  • Halten: unter 3 Minuten, im/am Fahrzeug bleiben. Parken: Fahrzeug verlassen oder über 3 Minuten
  • Parkverbotsabstände: 5 m (Kreuzung/Zebrastreifen), 8 m (mit Radweg), 10 m (Ampel), 15 m (Haltestelle)
  • Parkscheibe: auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunftszeit aufrunden
  • Lenkrad am Berg: bergauf ohne Bordstein rechts, mit Bordstein links, bergab immer rechts
  • Über 2,8 t zGM: kein Gehwegparken; über 7,5 t: Nachtparkverbot in Wohngebieten

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Halten und Parken?

Halten ist ein gewolltes Anhalten unter 3 Minuten, bei dem der Fahrer im oder am Fahrzeug bleibt. Parken beginnt, sobald das Fahrzeug verlassen wird oder länger als 3 Minuten steht, auch wenn es nicht verlassen wird.

Wie weit muss ich vor einer Kreuzung parken?

Grundsätzlich 5 m Abstand vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen. Liegt rechts ein baulich angelegter Radweg, erhöht sich der Abstand auf 8 m.

Wie stelle ich die Parkscheibe richtig ein?

Immer auf die nächste halbe Stunde aufrunden, die auf die Ankunftszeit folgt. Kommst du um 9:05 Uhr an, stellst du 9:30 Uhr ein.

Wohin muss ich das Lenkrad beim Parken am Berg einschlagen?

Bergauf ohne Bordstein nach rechts, bergauf mit Bordstein nach links (Reifen blockt am Bordstein), bergab immer nach rechts zum Bordstein.

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