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Lernhilfe für die Führerschein-Theorieprüfung (Klasse B)

Fußgänger, Radfahrer & Zebrastreifen: Vorrangregeln erklärt

Zuletzt aktualisiert: 14. Juli 2026

Für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.

Am Zebrastreifen haben nur Fußgänger und Rollstuhlfahrer Vorrang, Radfahrer müssen absteigen, um ihn zu bekommen. Beim Überholen von Radfahrern gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts, bei Bussen mit Warnblinklicht an der Haltestelle gilt Schrittgeschwindigkeit von 4–7 km/h.

Fußgänger

Fußgänger müssen Gehwege benutzen. Ohne Gehweg gilt: innerorts rechts oder links, außerorts links auf der Fahrbahn gehen. Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht einzeln hintereinander.

Die Fahrbahn wird zügig und auf kürzestem Weg quer zur Fahrtrichtung überquert. Bei dichtem Verkehr nur an Kreuzungen, Ampeln, Querungshilfen oder Zebrastreifen.

Fußgängerüberweg / Zebrastreifen (§26 StVO)

RegelBeschreibung
VorrangFußgänger und Rollstuhlfahrer haben Vorrang
AusnahmeSchienenfahrzeuge müssen nicht warten
GeschwindigkeitNur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren
StauBei stockendem Verkehr nicht auf den Überweg fahren
ÜberholenAm Überweg verboten

An Fußgängerüberwegen haben nur Fußgänger und Rollstuhlfahrer Vorrang, nicht Radfahrer. Diese müssen absteigen, um Vorrang zu haben.

Radfahrer

Bei Zeichen 237, 240 oder 241 besteht Benutzungspflicht für den Radweg. Nebeneinanderfahren ist erlaubt, wenn der Verkehr nicht behindert wird; ein Verband ab 16 Radfahrern darf zu zweit auf der Fahrbahn fahren.

Seitenabstand beim Überholen:

SituationMindestabstand
Innerorts1,5 m
Außerorts2 m

Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, darf nicht überholt werden.

E-Bikes und Mofas dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Radwege benutzen, innerorts nur mit Zusatzzeichen. Radfahrer dürfen wartende Fahrzeuge mit mäßiger Geschwindigkeit rechts überholen.

Kinder

AlterRegelung
Bis 8 JahreMüssen Gehweg benutzen
8–10 JahreDürfen Gehweg benutzen
Ab 10 JahreFahrbahn/Radweg

Kinder unter 12 Jahren und kleiner als 150 cm brauchen im Auto einen Kindersitz. Vor Schulen, Spielplätzen und in Wohngebieten gilt: Geschwindigkeit reduzieren und jederzeit bremsbereit sein, da Kinder sich unberechenbar verhalten.

Ältere und behinderte Menschen

Besondere Rücksicht gilt älteren, behinderten und hilflosen Menschen: Sie brauchen mehr Zeit beim Überqueren, Ein- und Aussteigen. Erkennungszeichen sind der weiße Blindenstock, die gelbe Armbinde mit drei schwarzen Punkten und der Rollstuhl.

Straßenbahnen

Schienenfahrzeuge haben Vorrang an Bahnübergängen mit Andreaskreuz und beim Durchfahren in Längsrichtung. Überholt wird grundsätzlich rechts, außer die Schienen liegen zu weit rechts oder es handelt sich um eine Einbahnstraße. An Haltestellen gilt Schrittgeschwindigkeit und ausreichend Abstand, auch im Gegenverkehr.

Busse an Haltestellen (§20 StVO)

Bei eingeschaltetem Warnblinklicht: Nähert sich der Bus der Haltestelle, gilt Überholverbot. Hält der Bus, gilt Schrittgeschwindigkeit (ca. 4–7 km/h), auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn.

Das gilt auch für Schulbusse, bei denen besondere Vorsicht geboten ist, da Kinder plötzlich hervorlaufen könnten.

Zusammenfassung: wichtige Zahlen

ThemaWert
Seitenabstand Radfahrer innerorts1,5 m
Seitenabstand Radfahrer außerorts2 m
Kinder Gehwegpflichtbis 8 Jahre
Kindersitzpflichtunter 12 Jahre und unter 150 cm
Radfahrer-Verbandab 16 Personen
Schrittgeschwindigkeit4–7 km/h

Häufige Fragen

Wer hat am Zebrastreifen Vorrang?

Fußgänger und Rollstuhlfahrer haben Vorrang, nicht Radfahrer. Diese müssen absteigen, um Vorrang zu bekommen. Schienenfahrzeuge müssen am Zebrastreifen nicht warten.

Welchen Seitenabstand muss ich beim Überholen von Radfahrern einhalten?

Innerorts mindestens 1,5 m, außerorts mindestens 2 m. Kann der Abstand nicht eingehalten werden, ist das Überholen nicht erlaubt.

Ab welchem Alter müssen Kinder den Gehweg mit dem Fahrrad benutzen?

Bis 8 Jahre müssen Kinder den Gehweg benutzen, von 8 bis 10 Jahren dürfen sie ihn benutzen, ab 10 Jahren gehören sie auf Fahrbahn oder Radweg.

Was gilt bei einem Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an der Haltestelle?

Nähert sich der Bus der Haltestelle, darf nicht überholt werden. Hält der Bus mit Warnblinklicht, gilt Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h), auch für den Gegenverkehr.

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