Überholverbot: Regeln, Seitenabstände & Ausnahmen
Zuletzt aktualisiert: 14. Juli 2026
Für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
Überholt wird grundsätzlich links, mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende und nur bei voller Übersicht über den Überholvorgang. Absolutes Überholverbot gilt an Fußgängerüberwegen, ab den Baken vor Bahnübergängen, an unübersichtlichen Stellen und bei unklarer Verkehrslage. Der Mindestabstand zu Radfahrern beträgt 1,5 m innerorts und 2 m außerorts.
Grundsatz (§5 StVO)
Es ist links zu überholen. Voraussetzungen: Übersicht über den gesamten Überholvorgang, keine Behinderung des Gegenverkehrs, wesentlich höhere Geschwindigkeit als der zu Überholende und kein Verkehrszeichen, das das Überholen verbietet.
“Wesentlich höhere Geschwindigkeit” bedeutet mindestens 10–20 km/h schneller, sonst wird der Überholvorgang zu lang und gefährlich.
Überholverbote
Durch Verkehrszeichen
| Zeichen | Bedeutung |
|---|---|
| 276 | Überholverbot für alle Kraftfahrzeuge |
| 277 | Überholverbot für Kfz über 3,5 t |
| 277.1 | Überholverbot auch für einspurige Fahrzeuge |
Zeichen 276 und 277 verbieten das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen. Einspurige Fahrzeuge (Motorräder, Fahrräder) dürfen überholt werden, außer bei Zeichen 277.1.
Absolutes Überholverbot durch die Situation
- An Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen), auch bei wenig Verkehr
- An Bahnübergängen, ab den Baken (Zeichen 151/156) bis zum Kreuzungsbereich
- An unübersichtlichen Stellen (Kuppen, scharfe Kurven)
- Bei unklarer Verkehrslage
Das Überholverbot am Bahnübergang gilt bereits ab den Baken, nicht erst am Andreaskreuz: Die stehen bei ca. 240 m, 160 m und 80 m vor dem Bahnübergang.
Wer ein Kfz über 7,5 t fährt, darf zudem nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen unter 50 m liegt.
Seitenabstände beim Überholen
| Situation | Mindestabstand |
|---|---|
| Fußgänger, Radfahrer, E-Scooter innerorts | 1,5 m |
| Fußgänger, Radfahrer, E-Scooter außerorts | 2,0 m |
| Mehrspurige Fahrzeuge | ausreichend (ca. 1 m) |
An Kreuzungen und Einmündungen gelten diese Mindestabstände nicht, sofern Radfahrer rechts neben wartenden Fahrzeugen fahren oder halten.
Überholen von Straßenbahnen
Grundregel: rechts überholen. Links überholen ist erlaubt, wenn die Schienen zu weit rechts liegen oder es sich um eine Einbahnstraße handelt. Hält eine Straßenbahn an einer Haltestelle, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden, denn Fahrgäste haben Vorrang.
Rechts überholen: wann erlaubt?
Grundsatz: verboten. Ausnahmen:
- Innerorts auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Kfz bis 3,5 t)
- Auf Autobahnen/Kraftfahrstraßen bei Stau oder stockendem Verkehr auf dem linken Fahrstreifen, mit geringfügig höherer Geschwindigkeit (max. 20 km/h Differenz) und äußerster Vorsicht
- Wer links abbiegen will und sich eingeordnet hat, wird rechts überholt
- Radfahrer und Mofa-Fahrer dürfen wartende Fahrzeuge rechts überholen
Pflichten des Überholten (§5 Abs. 6 StVO)
Wer überholt wird, darf die Geschwindigkeit nicht erhöhen, muss bei langsamem Fahrzeug an geeigneter Stelle das Tempo ermäßigen und notfalls warten, wenn nur so mehrere Fahrzeuge überholen können.
Beschleunigen während man überholt wird ist gefährliche Nötigung und kann als Straftat geahndet werden.
Ankündigung des Überholens
Ausscheren und Wiedereinordnen müssen rechtzeitig und deutlich mit Blinker angekündigt werden. Außerorts darf das Überholen zusätzlich durch kurze Schall- oder Lichtzeichen angekündigt werden, wobei die Lichthupe den Gegenverkehr dabei nicht blenden darf.
Zusammenfassung
- Überholen: links, mit wesentlich höherer Geschwindigkeit, volle Übersicht nötig
- Absolutes Überholverbot: Zebrastreifen, Bahnübergangs-Baken, unübersichtliche Stellen, unklare Verkehrslage
- Seitenabstand: 1,5 m innerorts, 2 m außerorts zu Radfahrern/Fußgängern
- Rechts überholen: nur bei Stau auf der Autobahn (max. 20 km/h Differenz) oder mehrspuriger Fahrbahn innerorts
- Straßenbahnen: grundsätzlich rechts überholen
Häufige Fragen
Wo gilt absolutes Überholverbot?
An Fußgängerüberwegen, an Bahnübergängen ab den Baken, an unübersichtlichen Stellen wie Kuppen und scharfen Kurven sowie bei unklarer Verkehrslage.
Welchen Seitenabstand muss ich beim Überholen von Radfahrern einhalten?
Innerorts mindestens 1,5 m, außerorts mindestens 2 m. Kann der Abstand nicht eingehalten werden, darf nicht überholt werden.
Darf ich auf der Autobahn rechts überholen?
Nur bei Stau oder stockendem Verkehr auf dem linken Fahrstreifen, mit geringfügig höherer Geschwindigkeit (max. 20 km/h Differenz) und äußerster Vorsicht.
Wie überholt man eine Straßenbahn?
Grundsätzlich rechts. Links überholen ist nur erlaubt, wenn die Schienen zu weit rechts liegen oder es sich um eine Einbahnstraße handelt.