Zum Inhalt springen
fuehrerscheinwissen.de

Lernhilfe für die Führerschein-Theorieprüfung (Klasse B)

Autobahn-Regeln: Mindestgeschwindigkeit, Rettungsgasse & Verbote

Zuletzt aktualisiert: 14. Juli 2026

Für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.

Eine feste Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn gibt es nicht, Fahrzeuge müssen aber bauartbedingt über 60 km/h fahren können und dürfen den Verkehr nicht ohne triftigen Grund behindern. Die Richtgeschwindigkeit liegt bei 130 km/h; sobald Fahrzeuge Schrittgeschwindigkeit fahren oder stehen, muss zwingend eine Rettungsgasse gebildet werden.

Zugang zur Autobahn

Autobahnen dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt. Das gilt auch für mitgeführte Anhänger. Einfahren nur an gekennzeichneten Anschlussstellen; der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat Vorfahrt.

Geschwindigkeit

Es gibt keine Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn. Der Verkehr darf aber nicht ohne triftigen Grund behindert werden.

Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h ist eine Empfehlung, kein Tempolimit. Bei Überschreitung und einem Unfall ist trotzdem eine Mithaftung möglich, auch wenn man formal unschuldig ist.

FahrzeugtypHöchstgeschwindigkeit
Pkw mit Anhänger (über 3,5 t zGM)60 km/h
Lkw über 3,5 t zGM80 km/h
Busse mit Fahrgästen ohne Sitzplatz60 km/h
Pkw und Kfz bis 3,5 tRichtgeschwindigkeit 130 km/h

Einfädeln und Fahrstreifenwechsel

Auf Einfädelungsstreifen darf schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen: die volle Länge zum Beschleunigen nutzen.

Beim Reißverschlussverfahren wird erst am Ende des endenden Fahrstreifens eingefädelt, nicht schon vorher.

Abstand

Lkw über 3,5 t zGM und Kraftomnibusse müssen bei über 50 km/h mindestens 50 m Abstand zum Vorausfahrenden halten. Faustformel für alle: halber Tacho in Metern (bei 100 km/h = 50 m Abstand).

Stau und Rettungsgasse

Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder im Stillstand stehen: Rettungsgasse bilden, zwischen dem äußerst linken und den übrigen Fahrstreifen.

Anzahl SpurenRettungsgasse
2 SpurenZwischen links und rechts
3 SpurenZwischen links und den beiden rechten
4 SpurenZwischen links und den drei rechten

Merksatz: Linke Spur nach links, alle anderen nach rechts.

Pannenstreifen und Panne

Halten auf dem Seitenstreifen ist verboten, Ausnahme: Panne oder technischer Defekt. Dann: Warnblinklicht einschalten, Warnweste vor dem Aussteigen anziehen, Warndreieck aufstellen (mindestens 150 m Entfernung), hinter der Leitplanke in Sicherheit bringen. Nach einer Panne muss die Autobahn an der nächsten Ausfahrt verlassen werden.

Verbote auf der Autobahn

Absolut verboten: Wenden, Rückwärtsfahren, Halten (auch auf dem Seitenstreifen) und zu Fuß gehen. Ausfahren ist nur an Stellen erlaubt, die durch Ausfahrttafel (Zeichen 332) oder Pfeilzeichen (Zeichen 333) gekennzeichnet sind.

Überholen auf der Autobahn

Grundsätzlich links überholen, der Seitenstreifen darf nicht zum Überholen genutzt werden. Bei Stau ist rechts überholen mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und äußerster Vorsicht erlaubt.

Zusammenfassung

  • Bauartbedingt über 60 km/h nötig für die Autobahn
  • Keine Mindestgeschwindigkeit, aber Verkehr nicht behindern
  • Richtgeschwindigkeit 130 km/h
  • Rettungsgasse zwischen linker und restlichen Spuren
  • Wenden und Rückwärtsfahren absolut verboten
  • Bei Panne: Warnweste, Warndreieck, nächste Ausfahrt

Häufige Fragen

Gibt es eine Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn?

Nein, eine feste Mindestgeschwindigkeit gibt es nicht. Fahrzeuge müssen aber bauartbedingt mehr als 60 km/h fahren können und dürfen den Verkehr nicht ohne triftigen Grund behindern.

Wann muss ich eine Rettungsgasse bilden?

Sobald Fahrzeuge auf der Autobahn mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder stillstehen. Bei zwei Spuren wird die Gasse zwischen linker und rechter Spur gebildet, bei mehr Spuren zwischen der äußerst linken und allen übrigen.

Wo darf ich beim Reißverschlussverfahren einfädeln?

Erst am Ende des endenden Fahrstreifens, nicht schon vorher. Zu frühes Einfädeln behindert den Verkehrsfluss unnötig.

Was ist bei einer Panne auf der Autobahn zu tun?

Warnblinklicht einschalten, Warnweste vor dem Aussteigen anziehen, Warndreieck mindestens 150 m entfernt aufstellen, hinter der Leitplanke in Sicherheit bringen und die Autobahn an der nächsten Ausfahrt verlassen.

Verwandte Themen