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Lernhilfe für die Führerschein-Theorieprüfung (Klasse B)

Probezeit Führerschein: Dauer, A-/B-Delikte & Aufbauseminar

Zuletzt aktualisiert: 14. Juli 2026

Für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.

Die Probezeit beim Führerschein dauert 2 Jahre ab Erteilung der ersten Fahrerlaubnis. Bei einem A-Delikt oder zwei B-Delikten drohen ein Pflicht-Aufbauseminar und eine Verlängerung auf 4 Jahre. Während der gesamten Probezeit gilt außerdem absolutes Alkoholverbot: 0,0 Promille.

Dauer und Beginn

Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der ersten Fahrerlaubnis und dauert 2 Jahre. Ausnahmen sind die Klassen AM, L und T, für die keine Probezeit gilt.

Was passiert bei Verstößen?

VerstoßFolge
1 A-Delikt oder 2 B-DelikteAufbauseminar-Pflicht + Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre
Weiterer Verstoß nach dem AufbauseminarVerwarnung + Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung
Erneuter Verstoß danachEntzug der Fahrerlaubnis

Zwei B-Delikte zählen wie ein A-Delikt. Schon zwei “kleinere” Verstöße führen zum Aufbauseminar.

A-Delikte (schwerwiegend)

  • Alkohol- oder Drogenfahrt
  • Unfallflucht
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Gefährdung oder Nötigung im Straßenverkehr
  • Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h
  • Rotlichtverstoß ab 1 Sekunde Rotphase
  • Überholen im Überholverbot
  • Vorfahrtsverstoß mit Gefährdung

B-Delikte (weniger schwerwiegend)

  • Kennzeichenverstoß
  • Handyverstoß am Steuer
  • Ladungsverstoß
  • Abgefahrene Reifen
  • Missachtete Kindersicherungspflicht

0,0 Promille in der Probezeit

In der Probezeit gilt absolutes Alkoholverbot am Steuer: 0,0 Promille. Für Begleitpersonen beim Begleiteten Fahren ab 17 gilt eine reduzierte Grenze von maximal 0,5 Promille.

Aufbauseminar

Das Aufbauseminar besteht aus 4 Sitzungen à 135 Minuten über 2–4 Wochen mit 6–12 Teilnehmern, inklusive einer 30-minütigen Fahrprobe. Die Kosten liegen bei ca. 250–500 EUR.

Zusammenfassung

  • Probezeit: 2 Jahre (nicht für AM, L, T)
  • 1 A-Delikt oder 2 B-Delikte → Aufbauseminar + Verlängerung auf 4 Jahre
  • In der Probezeit: 0,0 Promille
  • Aufbauseminar: 4 Sitzungen, 250–500 EUR
  • Bei erneutem Verstoß nach Verwarnung: Entzug der Fahrerlaubnis

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit dauert 2 Jahre und beginnt mit der Erteilung der ersten Fahrerlaubnis (außer für AM, L und T). Bei einem A-Delikt oder zwei B-Delikten verlängert sie sich auf 4 Jahre.

Was passiert bei einem Verstoß in der Probezeit?

Bei 1 A-Delikt oder 2 B-Delikten drohen ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre. Bei einem weiteren Verstoß folgt eine Verwarnung mit Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung, bei erneutem Verstoß der Entzug der Fahrerlaubnis.

Was ist der Unterschied zwischen A-Delikten und B-Delikten?

A-Delikte sind schwerwiegend, etwa Alkohol-/Drogenfahrt, Unfallflucht oder erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h. B-Delikte sind weniger schwerwiegend, etwa Handy-, Kennzeichen- oder Ladungsverstöße. Zwei B-Delikte zählen wie ein A-Delikt.

Wie viel Promille sind in der Probezeit erlaubt?

0,0 Promille, also absolutes Alkoholverbot. Auch BF17-Begleitpersonen dürfen maximal 0,5 Promille haben.

Was kostet das Aufbauseminar?

Das Aufbauseminar besteht aus 4 Sitzungen à 135 Minuten über 2–4 Wochen mit 6–12 Teilnehmern, inklusive einer 30-minütigen Fahrprobe, und kostet ca. 250–500 EUR.

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