Probezeit Führerschein: Dauer, A-/B-Delikte & Aufbauseminar
Zuletzt aktualisiert: 14. Juli 2026
Für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
Die Probezeit beim Führerschein dauert 2 Jahre ab Erteilung der ersten Fahrerlaubnis. Bei einem A-Delikt oder zwei B-Delikten drohen ein Pflicht-Aufbauseminar und eine Verlängerung auf 4 Jahre. Während der gesamten Probezeit gilt außerdem absolutes Alkoholverbot: 0,0 Promille.
Dauer und Beginn
Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der ersten Fahrerlaubnis und dauert 2 Jahre. Ausnahmen sind die Klassen AM, L und T, für die keine Probezeit gilt.
Was passiert bei Verstößen?
| Verstoß | Folge |
|---|---|
| 1 A-Delikt oder 2 B-Delikte | Aufbauseminar-Pflicht + Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre |
| Weiterer Verstoß nach dem Aufbauseminar | Verwarnung + Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung |
| Erneuter Verstoß danach | Entzug der Fahrerlaubnis |
Zwei B-Delikte zählen wie ein A-Delikt. Schon zwei “kleinere” Verstöße führen zum Aufbauseminar.
A-Delikte (schwerwiegend)
- Alkohol- oder Drogenfahrt
- Unfallflucht
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Gefährdung oder Nötigung im Straßenverkehr
- Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h
- Rotlichtverstoß ab 1 Sekunde Rotphase
- Überholen im Überholverbot
- Vorfahrtsverstoß mit Gefährdung
B-Delikte (weniger schwerwiegend)
- Kennzeichenverstoß
- Handyverstoß am Steuer
- Ladungsverstoß
- Abgefahrene Reifen
- Missachtete Kindersicherungspflicht
0,0 Promille in der Probezeit
In der Probezeit gilt absolutes Alkoholverbot am Steuer: 0,0 Promille. Für Begleitpersonen beim Begleiteten Fahren ab 17 gilt eine reduzierte Grenze von maximal 0,5 Promille.
Aufbauseminar
Das Aufbauseminar besteht aus 4 Sitzungen à 135 Minuten über 2–4 Wochen mit 6–12 Teilnehmern, inklusive einer 30-minütigen Fahrprobe. Die Kosten liegen bei ca. 250–500 EUR.
Zusammenfassung
- Probezeit: 2 Jahre (nicht für AM, L, T)
- 1 A-Delikt oder 2 B-Delikte → Aufbauseminar + Verlängerung auf 4 Jahre
- In der Probezeit: 0,0 Promille
- Aufbauseminar: 4 Sitzungen, 250–500 EUR
- Bei erneutem Verstoß nach Verwarnung: Entzug der Fahrerlaubnis
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Probezeit?
Die Probezeit dauert 2 Jahre und beginnt mit der Erteilung der ersten Fahrerlaubnis (außer für AM, L und T). Bei einem A-Delikt oder zwei B-Delikten verlängert sie sich auf 4 Jahre.
Was passiert bei einem Verstoß in der Probezeit?
Bei 1 A-Delikt oder 2 B-Delikten drohen ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre. Bei einem weiteren Verstoß folgt eine Verwarnung mit Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung, bei erneutem Verstoß der Entzug der Fahrerlaubnis.
Was ist der Unterschied zwischen A-Delikten und B-Delikten?
A-Delikte sind schwerwiegend, etwa Alkohol-/Drogenfahrt, Unfallflucht oder erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h. B-Delikte sind weniger schwerwiegend, etwa Handy-, Kennzeichen- oder Ladungsverstöße. Zwei B-Delikte zählen wie ein A-Delikt.
Wie viel Promille sind in der Probezeit erlaubt?
0,0 Promille, also absolutes Alkoholverbot. Auch BF17-Begleitpersonen dürfen maximal 0,5 Promille haben.
Was kostet das Aufbauseminar?
Das Aufbauseminar besteht aus 4 Sitzungen à 135 Minuten über 2–4 Wochen mit 6–12 Teilnehmern, inklusive einer 30-minütigen Fahrprobe, und kostet ca. 250–500 EUR.