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Lernhilfe für die Führerschein-Theorieprüfung (Klasse B)

Begleitetes Fahren ab 17 (BF17): Voraussetzungen & Regeln

Zuletzt aktualisiert: 14. Juli 2026

Für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.

Begleitetes Fahren ab 17 (BF17) erlaubt Jugendlichen ab 17 Jahren, mit den Klassen B und BE zu fahren, allerdings nur in Begleitung einer im Fahrerlaubnisdokument eingetragenen Person. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit 5 Jahren Klasse B besitzen und höchstens 1 Punkt in Flensburg haben.

Voraussetzungen für den Fahrer

  • Mindestalter: 17 Jahre
  • Führerscheinklassen: B und BE
  • Statt eines Führerscheins gilt eine Prüfungsbescheinigung, gültig bis 3 Monate nach dem 18. Geburtstag

Voraussetzungen für die Begleitperson

AnforderungDetails
AlterMindestens 30 Jahre
FührerscheinbesitzMindestens 5 Jahre Klasse B
PunkteMaximal 1 Punkt in Flensburg
AlkoholMax. 0,5 Promille
DrogenKeine berauschenden Mittel

Die Begleitperson muss in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Fahren ohne eingetragene Begleitperson zählt als Fahren ohne Fahrerlaubnis!

Verstoß: Fahren ohne Begleitung

Wer ohne eingetragene Begleitperson fährt, riskiert:

  • Widerruf der Fahrerlaubnis
  • Verlängerung der Probezeit
  • Pflicht zum Aufbauseminar
  • Neuerteilung erst nach Ablauf einer Sperrfrist

Gültigkeit nur in Deutschland

BF17 gilt nur in Deutschland. Im Ausland ist das Fahren mit 17 grundsätzlich nicht erlaubt. Eine Ausnahme ist Österreich, wo die deutsche Prüfungsbescheinigung anerkannt wird.

Zusammenfassung

  • Ab 17 Jahren mit Klasse B/BE fahren, nur mit eingetragener Begleitperson
  • Begleitperson: mind. 30 Jahre, 5 Jahre Klasse B, max. 1 Punkt, max. 0,5 Promille
  • Fahren ohne eingetragene Begleitung = Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Gilt nur in Deutschland (Ausnahme: Österreich)

Häufige Fragen

Ab welchem Alter ist Begleitetes Fahren möglich?

Mit BF17 darfst du bereits ab 17 Jahren die Klassen B und BE fahren, allerdings nur in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson.

Welche Voraussetzungen muss die Begleitperson erfüllen?

Mindestens 30 Jahre alt, seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Klasse B, maximal 1 Punkt in Flensburg und maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut. Berauschende Mittel sind komplett verboten.

Was passiert, wenn ich ohne eingetragene Begleitperson fahre?

Das zählt als Fahren ohne Fahrerlaubnis: Widerruf der Fahrerlaubnis, Verlängerung der Probezeit, Pflicht zum Aufbauseminar und eine Sperrfrist bis zur Neuerteilung.

Gilt BF17 auch im Ausland?

Nein, BF17 gilt nur in Deutschland. Ausnahme ist Österreich, wo mit der deutschen Prüfungsbescheinigung ebenfalls gefahren werden darf.

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