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Lernhilfe für die Führerschein-Theorieprüfung (Klasse B)

Abblendlicht, Fernlicht & Co.: Wann welches Licht einschalten?

Zuletzt aktualisiert: 14. Juli 2026

Für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.

Abblendlicht musst du bei Dämmerung, Dunkelheit, in Tunneln und bei schlechter Sicht durch Regen, Nebel oder Schnee einschalten. Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Nebel mit Sichtweite unter 50 Metern benutzt werden, Fernlicht nur außerorts bei Dunkelheit ohne Blendung von Gegenverkehr oder Vorausfahrenden.

Übersicht: Beleuchtungsarten

LichtartWann benutzenWann verboten
AbblendlichtDämmerung, Dunkelheit, Tunnel, schlechte Sicht
FernlichtAußerorts bei Dunkelheit ohne GegenverkehrInnerorts, bei Gegenverkehr, bei geringem Abstand
NebelscheinwerferErhebliche Sichtbehinderung durch Nebel, Regen, SchneeBei normalen Sichtverhältnissen
NebelschlussleuchteNur bei Nebel unter 50 m SichtBei Sicht über 50 m, bei Regen/Schnee
StandlichtParkendes Fahrzeug kennzeichnenWährend der Fahrt
WarnblinklichtLiegenbleiben, StauwarnungGrundlos, zum “Danke sagen”

Abblendlicht

Pflicht bei Dämmerung und Dunkelheit, in Tunneln (auch bei Beleuchtung), bei Regen, Nebel oder Schneefall sowie generell, wenn die Sichtverhältnisse es erfordern.

Merksatz: Immer Licht an bei Dämmerung, Dunkelheit, Durchfahrt (Tunnel) und Dreckswetter.

Für Krafträder gilt: auch tagsüber mit Abblendlicht fahren.

Fernlicht

Erlaubt außerhalb geschlossener Ortschaften bei Dunkelheit, solange niemand geblendet wird. Abblenden musst du bei Gegenverkehr, bei Vorausfahrenden in geringem Abstand, innerorts (durchgehende Straßenbeleuchtung) und wenn es die Sicherheit erfordert. Notfalls langsamer fahren.

Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte

Nebelscheinwerfer dürfen nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, starken Regen oder Schneefall eingeschaltet werden.

Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Nebel unter 50 m Sicht benutzt werden, nicht bei Regen (auch nicht Starkregen) und nicht bei Schnee. Wer folgt, wird sonst geblendet und gefährdet.

SichtweiteNebelschlussleuchteGeschwindigkeit
< 50 merlaubtmax. 50 km/h
> 50 mverboten

Tagfahrlicht vs. Standlicht

Tagfahrlicht dient der besseren Erkennbarkeit am Tag und leuchtet nur vorne. Standlicht kennzeichnet ein parkendes Fahrzeug und leuchtet vorne und hinten. Damit allein zu fahren ist verboten.

Warnblinklicht

Pflicht beim Liegenbleiben an gefährlicher Stelle. Erlaubt zur Warnung vor Gefahren (z. B. Stauende), bei besonders langsamer Fahrt auf Autobahnen und beim Abschleppen.

Lichthupe

Erlaubt außerorts zur Ankündigung eines Überholvorgangs und überall zur Warnung vor einer Gefahr.

Nicht erlaubt: andere “weghupen” oder nötigen, “Danke” signalisieren, vor Blitzern warnen, grundlos innerorts hupen.

Haltende Fahrzeuge

Außerorts ist eine eigene Lichtquelle (Standlicht) Pflicht. Innerorts genügen Parkleuchten oder ausreichende Straßenbeleuchtung. Bei Fahrzeugen über 3,5 t ist innerorts aber immer eine eigene Lichtquelle nötig.

Zusammenfassung

  • Abblendlicht: Pflicht bei Dämmerung, Dunkelheit, Tunnel und schlechter Sicht
  • Fernlicht: nur außerorts bei Dunkelheit, ohne Blendung abblenden
  • Nebelschlussleuchte: nur bei Nebel unter 50 m Sicht, max. 50 km/h
  • Warnblinklicht: Pflicht beim Liegenbleiben, erlaubt zur Gefahrenwarnung
  • Lichthupe: erlaubt zur Überholankündigung und Gefahrenwarnung, nicht zum “Danke sagen”

Häufige Fragen

Wann muss ich Abblendlicht einschalten?

Bei Dämmerung und Dunkelheit, in Tunneln (auch bei Beleuchtung), bei Regen, Nebel oder Schneefall sowie generell, wenn die Sichtverhältnisse es erfordern.

Wann darf ich die Nebelschlussleuchte einschalten?

Nur bei einer Sichtweite unter 50 m durch Nebel, nicht bei Regen oder Schnee und nicht bei besserer Sicht. Wer folgt, wird sonst geblendet.

Wann ist Fernlicht erlaubt?

Außerhalb geschlossener Ortschaften bei Dunkelheit, solange niemand geblendet wird. Abblenden musst du bei Gegenverkehr, bei geringem Abstand zu Vorausfahrenden und innerorts.

Wofür darf ich die Lichthupe benutzen?

Außerorts zur Ankündigung eines Überholvorgangs und überall zur Warnung vor Gefahren. Nicht erlaubt sind Nötigung, ein 'Danke'-Signal oder die Warnung vor Blitzern.

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