Strafen & Punkte

prüfung zahlen strafen


Das Punktesystem Flensburg

Das Fahreignungs-Bewertungssystem (FAER) erfasst Verstöße im Straßenverkehr und bewertet sie mit Punkten. Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Punkte pro Verstoß

PunkteArt des Verstoßes
1 PunktVerkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten
2 PunkteBesonders schwere Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten ohne Fahrerlaubnisentzug
3 PunkteStraftaten mit Fahrerlaubnisentzug oder Sperre

Maßnahmenstufen

PunktestandStufeMaßnahme
1-3 PunkteVormerkungEintragung ins Register, keine Maßnahme
4-5 PunkteErmahnungSchriftliche Ermahnung + Hinweis auf Fahreignungsseminar
6-7 PunkteVerwarnungSchriftliche Verwarnung + Hinweis auf drohenden Entzug
8+ PunkteEntzugFahrerlaubnis wird entzogen

8-Punkte-Grenze

Bei 8 Punkten gilt der Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die Fahrerlaubnis wird entzogen - ohne Ermessensspielraum!


Fahreignungsseminar

Bei 4-5 Punkten kann freiwillig ein Fahreignungsseminar besucht werden.

AspektDetails
Punktabzug1 Punkt
VoraussetzungPunktestand 1-5
GültigkeitNur einmal innerhalb von 5 Jahren
Bei 6-7 PunktenSeminar möglich, aber KEIN Punktabzug

Merksatz

Das Fahreignungsseminar lohnt sich nur bei 1-5 Punkten. Ab 6 Punkten gibt es keinen Punktabzug mehr!


Tilgungsfristen (Verjährung)

Art des VerstoßesTilgungsfrist
Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt)2,5 Jahre (2 Jahre 6 Monate)
Schwere Ordnungswidrigkeiten (2 Punkte)5 Jahre
Straftaten (2-3 Punkte)10 Jahre

Überliegefrist

Nach Ablauf der Tilgungsfrist bleiben Eintragungen noch 1 Jahr gespeichert (Überliegefrist), dürfen aber nicht mehr für Maßnahmen verwendet werden.


Bußgeldtabelle Geschwindigkeit

Innerorts

ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 EUR--
11-15 km/h50 EUR--
16-20 km/h70 EUR--
21-25 km/h115 EUR1-
26-30 km/h180 EUR11 Monat*
31-40 km/h260 EUR21 Monat
41-50 km/h400 EUR21 Monat
51-60 km/h560 EUR22 Monate
61-70 km/h700 EUR23 Monate
über 70 km/h800 EUR23 Monate

*bei Wiederholung innerhalb eines Jahres

Außerorts

ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 EUR--
11-15 km/h40 EUR--
16-20 km/h60 EUR--
21-25 km/h100 EUR1-
26-30 km/h150 EUR11 Monat*
31-40 km/h200 EUR11 Monat*
41-50 km/h320 EUR21 Monat
51-60 km/h480 EUR21 Monat
61-70 km/h600 EUR22 Monate
über 70 km/h700 EUR23 Monate

*bei Wiederholung innerhalb eines Jahres

Geschwindigkeit in der Probezeit

Ab 21 km/h zu schnell gilt als A-Delikt und führt zum Aufbauseminar!


Handy am Steuer

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Handy am Steuer100 EUR1-
Mit Gefährdung150 EUR21 Monat
Mit Sachbeschädigung200 EUR21 Monat

Was ist verboten?

Das Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Geräts während der Fahrt. Auch bei stehendem Motor an der Ampel!


Probezeit: A-Delikte vs B-Delikte

Probezeit-Verstöße

Die Probezeit dauert 2 Jahre. Bei Verstößen drohen Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre.

A-Delikte (schwerwiegend)

VerstoßKonsequenz
Alkohol-/DrogenfahrtAufbauseminar + Verlängerung
UnfallfluchtAufbauseminar + Verlängerung
Fahren ohne FahrerlaubnisAufbauseminar + Verlängerung
Gefährdung/Nötigung im StraßenverkehrAufbauseminar + Verlängerung
Geschwindigkeit ab 21 km/h zu schnellAufbauseminar + Verlängerung
Rotlichtverstoß (ab 1 Sekunde Rotphase)Aufbauseminar + Verlängerung
Überholen im ÜberholverbotAufbauseminar + Verlängerung
Vorfahrtsverstoß mit GefährdungAufbauseminar + Verlängerung
Keine Rettungsgasse gebildetAufbauseminar + Verlängerung

B-Delikte (weniger schwerwiegend)

VerstoßKonsequenz
Handyverstoß2 B-Delikte = Aufbauseminar
Kennzeichenverstoß2 B-Delikte = Aufbauseminar
Ladungsverstoß2 B-Delikte = Aufbauseminar
Abgefahrene Reifen2 B-Delikte = Aufbauseminar
Kindersicherungspflicht missachtet2 B-Delikte = Aufbauseminar
Beleuchtungsverstoß2 B-Delikte = Aufbauseminar

Prüfungsfalle

1 A-Delikt = 2 B-Delikte Schon zwei “kleinere” B-Verstöße führen zum Aufbauseminar und zur Probezeitverlängerung!

Konsequenzen in der Probezeit

SituationMaßnahme
1 A-Delikt oder 2 B-DelikteAufbauseminar + Probezeit auf 4 Jahre verlängert
Weiterer Verstoß nach SeminarVerwarnung + Empfehlung verkehrspsychologische Beratung
Erneuter Verstoß danachEntzug der Fahrerlaubnis

Aufbauseminar

AspektDetails
Sitzungen4 Sitzungen a 135 Minuten
Zeitraum2-4 Wochen
Teilnehmer6-12 Personen
Fahrprobe30 Minuten
Kostenca. 250-500 EUR

Besonderes Aufbauseminar (bei Alkohol/Drogen)

AspektDetails
SitzungenVorgespräch + 3 Sitzungen a 180 Minuten
Zeitraum2-4 Wochen
Teilnehmer2-12 Personen
DurchführungNur durch speziell zugelassene Kursleiter

Weitere wichtige Bußgelder

VerstoßBußgeldPunkte
Rotlichtverstoß90-360 EUR1-2
Abstandsverstoß25-400 EUR0-2
Kein Sicherheitsgurt30 EUR-
Kind nicht gesichert30-35 EUR-
Keine Rettungsgasse gebildet200-320 EUR2
Parken in Feuerwehrzufahrt55 EUR-
UnfallfluchtStraftat!2-3

Zusammenfassung der wichtigsten Zahlen

Prüfungsrelevante Zahlen

Punktesystem:

  • 1 Punkt: Einfache Ordnungswidrigkeit
  • 2 Punkte: Schwere OWi oder Straftat ohne Entzug
  • 3 Punkte: Straftat mit Entzug

Stufen:

  • 1-3: Vormerkung
  • 4-5: Ermahnung (Seminar = -1 Punkt)
  • 6-7: Verwarnung (Seminar = kein Abzug)
  • 8: Entzug

Tilgung:

  • 2,5 Jahre: 1-Punkt-Verstöße
  • 5 Jahre: 2-Punkt-Verstöße
  • 10 Jahre: Straftaten

Probezeit:

  • 1 A-Delikt oder 2 B-Delikte = Aufbauseminar + Verlängerung auf 4 Jahre

Handy: 100 EUR, 1 Punkt


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