Alkohol & Drogen

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Promillegrenzen im Überblick

PromilleBedeutungKonsequenzen
0,0 ‰Probezeit / unter 21 Jahre250 EUR, 1 Punkt, A-Delikt
0,3 ‰Relative FahruntüchtigkeitStraftat bei Ausfallerscheinungen oder Unfall
0,5 ‰Ordnungswidrigkeit500 EUR, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot (Ersttäter)
1,1 ‰Absolute FahruntüchtigkeitStraftat, Entziehung der Fahrerlaubnis
1,6 ‰Schwere AlkoholfahrtMPU erforderlich bei Wiedererteilung

0,0 Promille - Probezeit & unter 21

Nulltoleranz für Fahranfänger

In der Probezeit und vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt absolutes Alkoholverbot am Steuer (§24c StVG). Auch geringe Mengen sind verboten.

Konsequenzen bei Verstoß:

  • 250 EUR Bußgeld
  • 1 Punkt in Flensburg
  • A-Delikt (schwerwiegend)
  • Aufbauseminar Pflicht
  • Probezeit verlängert sich um 2 Jahre

0,3 Promille - Relative Fahruntüchtigkeit

Ab 0,3 ‰ kann eine Straftat vorliegen, wenn:

  • Alkoholbedingte Ausfallerscheinungen auftreten (Schlangenlinien, verzögerte Reaktion)
  • Ein Unfall verursacht wird

Konsequenzen:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr
  • 3 Punkte in Flensburg
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Sperrfrist für Neuerteilung

0,5 Promille - Ordnungswidrigkeit

Ab 0,5 ‰ Blutalkohol (oder 0,25 mg/l Atemalkohol) ist das Führen eines Kraftfahrzeugs immer eine Ordnungswidrigkeit (§24a StVG).

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Ersttäter500 EUR21 Monat
2. Verstoß1.000 EUR23 Monate
3. Verstoß1.500 EUR23 Monate

1,1 Promille - Absolute Fahruntüchtigkeit

Immer Straftat

Ab 1,1 ‰ gilt man als absolut fahruntüchtig. Dies ist ohne weitere Voraussetzungen eine Straftat nach §316 StGB.

Konsequenzen:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr
  • 3 Punkte in Flensburg
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Sperrfrist mindestens 6 Monate
  • Bei Wiedererteilung: MPU möglich

1,6 Promille - MPU-Grenze

Medizinisch-Psychologische Untersuchung

Bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 ‰ oder mehr wird bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis immer eine MPU angeordnet (§13 Nr. 2c FeV).

Auch bei wiederholten Alkoholverstößen im Straßenverkehr wird eine MPU verlangt.


Probezeit - A-Delikte

Alkohol am Steuer in der Probezeit ist ein A-Delikt (schwerwiegende Zuwiderhandlung):

Folgen eines A-Delikts:

  1. Aufbauseminar (Teilnahme Pflicht)
  2. Probezeitverlängerung um 2 Jahre
  3. Bei weiterem A-Delikt: Verwarnung + Empfehlung verkehrspsychologische Beratung
  4. Bei drittem A-Delikt: Entziehung der Fahrerlaubnis

Drogen am Steuer

Es gilt Nulltoleranz für berauschende Mittel (§24a Abs. 2 StVG).

Verbotene Substanzen (Anlage zu §24a StVG):

  • Cannabis (THC) - Grenzwert: 3,5 ng/ml im Blutserum
  • Heroin (Morphin)
  • Kokain
  • Amphetamine
  • MDMA (Ecstasy)
  • Methamphetamin

Konsequenzen beim Erstverstoß:

  • 500 EUR Bußgeld
  • 2 Punkte
  • 1 Monat Fahrverbot
  • In der Probezeit: A-Delikt

Ausnahme Cannabis

Seit 2024: Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Für Fahranfänger und unter 21-Jährige gilt weiterhin Nulltoleranz.


Medikamente

Beipackzettel beachten

Viele Medikamente beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit. Der Beipackzettel enthält entsprechende Warnhinweise.

Besonders kritisch:

  • Schlafmittel
  • Beruhigungsmittel
  • Starke Schmerzmittel (Opioide)
  • Antihistaminika (Allergiemittel)
  • Psychopharmaka

Grundsatz: Bei ärztlich verordneten Medikamenten besteht keine automatische Fahrunfähigkeit, aber der Fahrer muss selbst einschätzen können, ob er fahrtüchtig ist.


Zusammenfassung

Die wichtigsten Grenzen

  • 0,0 ‰ = Probezeit & unter 21 (Nulltoleranz)
  • 0,3 ‰ = Straftat bei Auffälligkeiten
  • 0,5 ‰ = Immer Ordnungswidrigkeit
  • 1,1 ‰ = Immer Straftat
  • 1,6 ‰ = MPU bei Wiedererteilung

Siehe auch: 01 - Grundlagen, 18 - Strafen & Punkte

Rechtsgrundlagen: §24a StVG, §24c StVG, §13 FeV, §316 StGB