Grundlagen

prüfung grundlagen


Grundregeln im Straßenverkehr (§1 StVO)

Merksatz

Vorsicht + Rücksicht = sicherer Verkehr

Die zwei Grundpfeiler des Straßenverkehrs:

  1. Ständige Vorsicht - Immer aufmerksam und vorausschauend fahren
  2. Gegenseitige Rücksicht - Auf andere Verkehrsteilnehmer achten

Achtung

Niemand darf einen anderen schädigen, gefährden, behindern oder belästigen - mehr als unvermeidbar!


Straßenbenutzung (§2 StVO)

Wo muss gefahren werden?

RegelBeschreibung
FahrbahnFahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen
Rechte FahrbahnBei zwei Fahrbahnen: immer die rechte
RechtsfahrgebotMöglichst weit rechts fahren
SeitenstreifenSind NICHT Teil der Fahrbahn

Merksatz

Rechts ist Pflicht - nicht nur bei Gegenverkehr, sondern auch in Kurven, an Kuppen und bei Unübersichtlichkeit!

Besonderheiten

  • Schienenbahnen durchfahren lassen (soweit möglich)
  • Winterreifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte

Führerscheinklassen

Übersicht der wichtigsten Klassen

KlasseFahrzeugMindestalterBemerkung
AMMoped, Roller (bis 45 km/h)15 JahreBis 16 nur im Inland
A1Leichtkrafträder (bis 125 ccm, max. 11 kW)16 Jahre
A2Motorräder (max. 35 kW)18 Jahre
AAlle Motorräder24 JahreBei Vorbesitz A2 (2 Jahre): 20 Jahre
BPkw (bis 3.500 kg, max. 8 Personen)18 JahreMit BF17: 17 Jahre
BEPkw + Anhänger (bis 3.500 kg)18 JahreMit BF17: 17 Jahre
C1Lkw (3.500 - 7.500 kg)18 Jahre
CLkw (über 3.500 kg)21 JahreMit Ausbildung: 18 Jahre
D1Kleinbus (bis 16 Personen)21 Jahre
DBus (mehr als 8 Personen)24 Jahre
LLand-/Forstwirtschaft (bis 40 km/h)16 Jahre
TLand-/Forstwirtschaft (bis 60 km/h)16 JahreÜber 40 km/h erst ab 18

Eingeschlossene Klassen

KlasseBerechtigt auch für
AAM, A1, A2
A2AM, A1
A1AM
BAM, L
CC1
DD1

B196 - Leichtkrafträder mit Klasse B

Mit B196 (Fahrerschulung): 125er-Motorräder fahren

  • Mindestens 25 Jahre alt
  • Mindestens 5 Jahre Klasse B
  • Nur im Inland gültig!

Probezeit

Wichtig

Die Probezeit dauert 2 Jahre und beginnt mit der Erteilung der ersten Fahrerlaubnis (außer AM, L, T).

Was passiert bei Verstößen?

VerstoßFolge
1 A-Delikt oder 2 B-DelikteAufbauseminar + Probezeit verlängert auf 4 Jahre
Weiterer Verstoß nach AufbauseminarVerwarnung + Empfehlung verkehrspsychologische Beratung
Erneuter VerstoßEntzug der Fahrerlaubnis

A-Delikte (schwerwiegend)

  • Alkohol-/Drogenfahrt
  • Unfallflucht
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Gefährdung/Nötigung im Straßenverkehr
  • Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung (ab 21 km/h)
  • Rotlichtverstoß (ab 1 Sekunde Rotphase)
  • Überholen im Überholverbot
  • Vorfahrtsverstoß mit Gefährdung

B-Delikte (weniger schwerwiegend)

  • Kennzeichenverstoß
  • Handyverstoß
  • Ladungsverstoß
  • Abgefahrene Reifen
  • Kindersicherungspflicht missachtet

Prüfungsfalle

Zwei B-Delikte = Ein A-Delikt! Schon zwei “kleinere” Verstöße führen zum Aufbauseminar.

Aufbauseminar

  • 4 Sitzungen à 135 Minuten
  • 2-4 Wochen Dauer
  • 6-12 Teilnehmer
  • 1 Fahrprobe (30 Minuten)
  • Kosten: ca. 250-500 EUR

Merksatz

0,0 Promille in der Probezeit! Auch für BF17-Begleitpersonen gilt: max. 0,5 Promille.


Begleitetes Fahren BF17

Voraussetzungen Fahrer

  • Mindestalter: 17 Jahre
  • Klassen: B und BE
  • Prüfungsbescheinigung statt Führerschein (bis 3 Monate nach dem 18. Geburtstag gültig)

Voraussetzungen Begleitperson

AnforderungDetails
AlterMindestens 30 Jahre
FührerscheinbesitzMindestens 5 Jahre Klasse B
PunkteMaximal 1 Punkt in Flensburg
AlkoholMax. 0,5 Promille
DrogenKeine berauschenden Mittel

Achtung

Die Begleitperson muss in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein! Fahren ohne eingetragene Begleitperson = Fahren ohne Fahrerlaubnis!

Verstoß: Fahren ohne Begleitung

  • Widerruf der Fahrerlaubnis
  • Probezeit verlängert sich
  • Aufbauseminar erforderlich
  • Neuerteilung erst nach Sperrfrist

Gilt nicht im Ausland

BF17 gilt nur in Deutschland. Im Ausland ist das Fahren mit 17 nicht erlaubt (Ausnahme: Österreich mit deutscher Prüfungsbescheinigung).


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