Grundlagen
Grundregeln im Straßenverkehr (§1 StVO)
Merksatz
Vorsicht + Rücksicht = sicherer Verkehr
Die zwei Grundpfeiler des Straßenverkehrs:
- Ständige Vorsicht - Immer aufmerksam und vorausschauend fahren
- Gegenseitige Rücksicht - Auf andere Verkehrsteilnehmer achten
Achtung
Niemand darf einen anderen schädigen, gefährden, behindern oder belästigen - mehr als unvermeidbar!
Straßenbenutzung (§2 StVO)
Wo muss gefahren werden?
| Regel | Beschreibung |
|---|---|
| Fahrbahn | Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen |
| Rechte Fahrbahn | Bei zwei Fahrbahnen: immer die rechte |
| Rechtsfahrgebot | Möglichst weit rechts fahren |
| Seitenstreifen | Sind NICHT Teil der Fahrbahn |
Merksatz
Rechts ist Pflicht - nicht nur bei Gegenverkehr, sondern auch in Kurven, an Kuppen und bei Unübersichtlichkeit!
Besonderheiten
- Schienenbahnen durchfahren lassen (soweit möglich)
- Winterreifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte
Führerscheinklassen
Übersicht der wichtigsten Klassen
| Klasse | Fahrzeug | Mindestalter | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| AM | Moped, Roller (bis 45 km/h) | 15 Jahre | Bis 16 nur im Inland |
| A1 | Leichtkrafträder (bis 125 ccm, max. 11 kW) | 16 Jahre | |
| A2 | Motorräder (max. 35 kW) | 18 Jahre | |
| A | Alle Motorräder | 24 Jahre | Bei Vorbesitz A2 (2 Jahre): 20 Jahre |
| B | Pkw (bis 3.500 kg, max. 8 Personen) | 18 Jahre | Mit BF17: 17 Jahre |
| BE | Pkw + Anhänger (bis 3.500 kg) | 18 Jahre | Mit BF17: 17 Jahre |
| C1 | Lkw (3.500 - 7.500 kg) | 18 Jahre | |
| C | Lkw (über 3.500 kg) | 21 Jahre | Mit Ausbildung: 18 Jahre |
| D1 | Kleinbus (bis 16 Personen) | 21 Jahre | |
| D | Bus (mehr als 8 Personen) | 24 Jahre | |
| L | Land-/Forstwirtschaft (bis 40 km/h) | 16 Jahre | |
| T | Land-/Forstwirtschaft (bis 60 km/h) | 16 Jahre | Über 40 km/h erst ab 18 |
Eingeschlossene Klassen
| Klasse | Berechtigt auch für |
|---|---|
| A | AM, A1, A2 |
| A2 | AM, A1 |
| A1 | AM |
| B | AM, L |
| C | C1 |
| D | D1 |
B196 - Leichtkrafträder mit Klasse B
Mit B196 (Fahrerschulung): 125er-Motorräder fahren
- Mindestens 25 Jahre alt
- Mindestens 5 Jahre Klasse B
- Nur im Inland gültig!
Probezeit
Wichtig
Die Probezeit dauert 2 Jahre und beginnt mit der Erteilung der ersten Fahrerlaubnis (außer AM, L, T).
Was passiert bei Verstößen?
| Verstoß | Folge |
|---|---|
| 1 A-Delikt oder 2 B-Delikte | Aufbauseminar + Probezeit verlängert auf 4 Jahre |
| Weiterer Verstoß nach Aufbauseminar | Verwarnung + Empfehlung verkehrspsychologische Beratung |
| Erneuter Verstoß | Entzug der Fahrerlaubnis |
A-Delikte (schwerwiegend)
- Alkohol-/Drogenfahrt
- Unfallflucht
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Gefährdung/Nötigung im Straßenverkehr
- Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung (ab 21 km/h)
- Rotlichtverstoß (ab 1 Sekunde Rotphase)
- Überholen im Überholverbot
- Vorfahrtsverstoß mit Gefährdung
B-Delikte (weniger schwerwiegend)
- Kennzeichenverstoß
- Handyverstoß
- Ladungsverstoß
- Abgefahrene Reifen
- Kindersicherungspflicht missachtet
Prüfungsfalle
Zwei B-Delikte = Ein A-Delikt! Schon zwei “kleinere” Verstöße führen zum Aufbauseminar.
Aufbauseminar
- 4 Sitzungen à 135 Minuten
- 2-4 Wochen Dauer
- 6-12 Teilnehmer
- 1 Fahrprobe (30 Minuten)
- Kosten: ca. 250-500 EUR
Merksatz
0,0 Promille in der Probezeit! Auch für BF17-Begleitpersonen gilt: max. 0,5 Promille.
Begleitetes Fahren BF17
Voraussetzungen Fahrer
- Mindestalter: 17 Jahre
- Klassen: B und BE
- Prüfungsbescheinigung statt Führerschein (bis 3 Monate nach dem 18. Geburtstag gültig)
Voraussetzungen Begleitperson
| Anforderung | Details |
|---|---|
| Alter | Mindestens 30 Jahre |
| Führerscheinbesitz | Mindestens 5 Jahre Klasse B |
| Punkte | Maximal 1 Punkt in Flensburg |
| Alkohol | Max. 0,5 Promille |
| Drogen | Keine berauschenden Mittel |
Achtung
Die Begleitperson muss in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein! Fahren ohne eingetragene Begleitperson = Fahren ohne Fahrerlaubnis!
Verstoß: Fahren ohne Begleitung
- Widerruf der Fahrerlaubnis
- Probezeit verlängert sich
- Aufbauseminar erforderlich
- Neuerteilung erst nach Sperrfrist
Gilt nicht im Ausland
BF17 gilt nur in Deutschland. Im Ausland ist das Fahren mit 17 nicht erlaubt (Ausnahme: Österreich mit deutscher Prüfungsbescheinigung).
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