Gewichte & Maße

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Übersicht: Alle wichtigen Maße

Große Übersichtstabelle

KategorieBeschreibungMaß
BreiteFahrzeug + Ladung max.2,55 m
BreiteKühlfahrzeuge max.2,60 m
BreiteLand-/Forstwirtschaft max.3,00 m
HöheFahrzeug + Ladung max.4,00 m
LängeFahrzeug + Ladung max.20,75 m
MassePKW Klasse B max.3.500 kg
MasseAnhänger (Klasse B) max.750 kg (ohne BE)
MasseKombination Klasse B max.3.500 kg
MasseKombination B96 max.4.250 kg
MasseAnhänger Klasse BE max.3.500 kg

Zulässige Gesamtmasse (zGM)

Definition: Zulässige Gesamtmasse

Die zulässige Gesamtmasse ist das vom Hersteller festgelegte maximale Gewicht eines Fahrzeugs inklusive Ladung, Insassen und Betriebsstoffen. Sie ist im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) unter Feld F.1/F.2 eingetragen.

Klasse B - Regelungen

SituationMax. Masse ZugfahrzeugMax. Masse AnhängerMax. Kombination
Klasse B ohne Anhänger3.500 kg-3.500 kg
Klasse B + kleiner Anhänger3.500 kg750 kg4.250 kg
Klasse B + großer Anhänger3.500 kg> 750 kg3.500 kg
Klasse B963.500 kg> 750 kg4.250 kg
Klasse BE3.500 kg3.500 kg7.000 kg

Merksatz Klasse B

  • Anhänger bis 750 kg: Immer erlaubt (Kombination bis 4.250 kg)
  • Anhänger über 750 kg: Nur wenn Kombination 3.500 kg nicht überschreitet
  • Mit B96: Kombination bis 4.250 kg erlaubt
  • Mit BE: Anhänger bis 3.500 kg erlaubt

Leergewicht vs. Zulässiges Gesamtgewicht

Definition: Leermasse (Leergewicht)

Das Leergewicht umfasst das Fahrzeug mit:

  • Vollgetanktem Kraftstoff
  • Betriebsflüssigkeiten (Öl, Kühlwasser)
  • Standardausrüstung (Bordwerkzeug, Ersatzrad)
  • Ohne Fahrer, Passagiere und Ladung

Definition: Tatsächliches Gesamtgewicht

Das tatsächliche Gesamtgewicht ist das aktuelle Gewicht des Fahrzeugs mit allen Insassen und Ladung.

BegriffBeschreibungBeispiel PKW
LeermasseFahrzeug ohne Beladungca. 1.400 kg
ZuladungPersonen + Gepäck + Ladungca. 500 kg
Tatsächliches GewichtLeermasse + aktuelle Beladungvariabel
Zulässige GesamtmasseMax. erlaubtes Gewicht (Hersteller)1.900 kg

Berechnung Zuladung

Zuladung = Zulässige Gesamtmasse - Leermasse

Beispiel: 1.900 kg - 1.400 kg = 500 kg Zuladung


Achslast

Definition: Achslast

Die Achslast ist das Gewicht, das eine einzelne Achse auf die Fahrbahn überträgt. Jede Achse hat eine vom Hersteller festgelegte zulässige Achslast.

Vorderachse vs. Hinterachse

AchseTypische BelastungAuswirkung bei Überladung
VorderachseMotor, GetriebeSchwergängige Lenkung
HinterachseKofferraum, LadungSchlechte Bodenhaftung vorne

Lastverteilung beachten

  • Bei Beladung im Kofferraum wird die Hinterachse stärker belastet
  • Die Vorderachse wird entlastet, was zu schlechterer Lenkfähigkeit führt
  • Schwere Ladung möglichst tief und mittig laden

Fahrzeugabmessungen

Breite

FahrzeugtypMax. Breite
Normale Fahrzeuge + Ladung2,55 m
Kühlfahrzeuge2,60 m
Land-/Forstwirtschaftliche Fahrzeuge3,00 m

Höhe

SituationMax. Höhe
Fahrzeug + Ladung4,00 m
Land-/Forstwirtschaft (mit Erntegut)> 4,00 m erlaubt

Achtung Höhe

Vor Unterführungen, Brücken und Tunneln immer auf Höhenbeschränkungen achten!

Länge

FahrzeugtypMax. Länge
Einzelfahrzeug (PKW, LKW)12,00 m
Fahrzeug + Ladung20,75 m
Lastzug (LKW + Anhänger)18,75 m
Sattelzug16,50 m

Ladungsüberstand

§22 StVO - Ladungsüberstand

RichtungÜberstand erlaubtBedingung
Nach vorn0 cmBis 2,50 m Ladehöhe
Nach vorn50 cmÜber 2,50 m Ladehöhe
Nach hinten1,50 mStandardfall
Nach hinten3,00 mBei Strecken bis 100 km
Seitlich40 cmÜber Begrenzungsleuchten

Kennzeichnung bei Überstand > 1 m nach hinten

  • Bei Tag: Rote Flagge (mind. 30 × 30 cm) oder rotes Schild
  • Bei Nacht/Dämmerung: Rotes Licht + roter Rückstrahler

Überladung

Konsequenzen bei Überladung

  • Längerer Bremsweg
  • Schlechteres Fahrverhalten
  • Erhöhter Reifenverschleiß
  • Beschädigung der Federung
  • Erlöschen der Betriebserlaubnis möglich
  • Versicherungsschutz gefährdet

Bußgelder bei Überladung PKW

ÜberladungBußgeldPunkte
5 - 10 %10 EUR-
10 - 20 %30 EUR-
20 - 30 %35 EUR1
> 30 %95 EUR1

Fahrzeughalter haftet mit

Auch der Halter kann bei Überladung mit einem Bußgeld belegt werden, wenn er die Fahrt zugelassen hat.


Autobahn & Kraftfahrstraße (§18 StVO)

Mindestanforderungen Autobahn

  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: über 60 km/h
  • Fahrzeug + Ladung: max. 4,00 m hoch
  • Fahrzeug + Ladung: max. 2,55 m breit (Kühlfahrzeuge 2,60 m)

Zusammenfassung Prüfungszahlen

Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick

KategorieWert
Klasse B max. Gesamtmasse3.500 kg
Anhänger ohne BE max.750 kg
B96 Kombination max.4.250 kg
BE Anhänger max.3.500 kg
Max. Breite2,55 m
Max. Breite Kühlfahrzeug2,60 m
Max. Höhe4,00 m
Max. Länge Zug + Ladung20,75 m
Überstand hinten (kurze Strecke)3,00 m
Überstand hinten (normal)1,50 m
Mindestgeschwindigkeit Autobahn> 60 km/h

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