Sonstiges
Pflichtausstattung, Kindersicherung, Gurtpflicht und Handyverbot.
Pflichtausstattung im Fahrzeug
| Gegenstand | Norm/Vorschrift | Hinweis |
|---|---|---|
| Warnweste | EN 471 / EN ISO 20471 | Mind. 1 Stück, beim Aussteigen anziehen |
| Verbandskasten | DIN 13164 | Haltbarkeitsdatum beachten |
| Warndreieck | ECE R27 | Aufstellabstände siehe 17 - Erste Hilfe |
Merksatz
Warnweste - Warndreieck - Verbandskasten = die 3 Pflichtgegenstände
Kindersitze
Kindersitz-Pflicht (StVO § 21)
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in Rückhalteeinrichtungen gesichert werden.
Beide Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Unter 12 Jahre UND
- Kleiner als 150 cm
Sobald eine Bedingung nicht mehr zutrifft, entfällt die Kindersitz-Pflicht.
| Alter | Größe | Kindersitz-Pflicht |
|---|---|---|
| 10 Jahre | 140 cm | Ja |
| 10 Jahre | 155 cm | Nein (über 150 cm) |
| 13 Jahre | 145 cm | Nein (über 12 Jahre) |
Weitere Regeln:
- In Fahrzeugen ohne Gurte: Kinder unter 3 Jahren dürfen nicht befördert werden
- Kinder ab 3 Jahren müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz sitzen
Gurtpflicht
Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein (StVO § 21a).
Ausnahmen von der Gurtpflicht:
- Haus-zu-Haus-Verkehr (Lieferverkehr) im Leistungsbezirk mit regelmäßigem Aussteigen
- Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit (Rückwärtsfahren, Parkplätze)
- Kraftomnibusse mit zugelassener Stehplatzbeförderung
Achtung
Nicht angelegter Gurt = 30 EUR Verwarngeld Siehe 18 - Strafen & Punkte
Handy am Steuer
Handy-Verbot (StVO § 23 Abs. 1a)
Ein elektronisches Gerät darf während der Fahrt nur benutzt werden, wenn es weder aufgenommen noch gehalten wird.
Strafe: 100 EUR + 1 Punkt
Das gilt auch:
- Im Stau
- An der roten Ampel (Motor läuft)
- Bei Start-Stopp-Automatik (gilt nicht als “Motor aus”)
Betroffen sind alle Geräte zur Kommunikation/Information:
- Mobiltelefone
- Tablets
- Navigationsgeräte
- Videobrillen (komplett verboten)
Erlaubt ist die Nutzung nur wenn:
- Das Gerät nicht in der Hand gehalten wird und
- Sprachsteuerung/Vorlesefunktion genutzt wird oder
- Nur kurze, angepasste Blickzuwendung erfolgt
Ausnahme: Stehendes Fahrzeug mit vollständig ausgeschaltetem Motor
Freisprechanlage & Kopfhörer
| Gerät | Erlaubt? | Bedingung |
|---|---|---|
| Freisprechanlage | Ja | Kein Halten des Geräts erforderlich |
| Kopfhörer/Ohrhörer | Ja | Verkehr muss noch wahrnehmbar sein |
| Headset zum Telefonieren | Ja | Handy darf nicht in der Hand sein |
Prüfungstipp
Kopfhörer sind erlaubt, solange du Warnsignale (Martinshorn, Hupen) noch hören kannst. Die Lautstärke muss angemessen sein!
Radarwarner
Radarwarn- oder Laserstörgeräte dürfen nicht betrieben oder betriebsbereit mitgeführt werden (StVO § 23 Abs. 1c).
Auch verboten:
- Apps mit Blitzer-Warnung während der Fahrt nutzen
- Entsprechende Funktionen im Navigationsgerät aktivieren
Abschleppen
Grundregeln (StVO § 15a)
| Aspekt | Regel |
|---|---|
| Wann erlaubt | Nur bei Panne oder Unfall (nicht zum Transport!) |
| Geschwindigkeit | Angemessen, meist max. 50 km/h empfohlen |
| Warnblinklicht | Beide Fahrzeuge müssen Warnblinklicht einschalten |
| Abstand | Max. 5 m bei Seil, bei Stange flexibler |
| Seil-Kennzeichnung | Abschleppseil muss deutlich erkennbar sein (Fähnchen, rotes Tuch) |
Abschleppverbindung
| Verbindung | Vorteile | Nachteile |
|---|---|---|
| Abschleppseil | Flexibel, günstig | Erfordert mehr Aufmerksamkeit, Seil muss gespannt bleiben |
| Abschleppstange | Konstanter Abstand, sicherer | Teurer, sperrig |
Bei Abschleppseil
- Immer leicht gespannt halten
- Beim Bremsen: Seil darf nicht durchhängen!
- Der Gezogene muss mitbremsen
Was muss funktionieren?
Beim abgeschleppten Fahrzeug müssen funktionieren:
- Lenkung
- Bremsen (zumindest teilweise)
- Beleuchtung (Warnblinklicht, Rücklichter)
Prüfungsfalle
Wenn Servolenkung/Bremskraftverstärker ausfallen (Motor aus), ist das Lenken/Bremsen sehr schwer! Mit mehr Kraft rechnen.
Abschleppen auf der Autobahn
| Regel | Beschreibung |
|---|---|
| Auffahren | Nicht erlaubt, um abzuschleppen! |
| Nach Panne | Autobahn bei nächster Ausfahrt verlassen |
| Weiterfahrt | Nicht auf Autobahn weiterfahren |
Merksatz
Autobahn: Rauf zum Fahren, nicht zum Schleppen!
Fahrzeuge mit Automatikgetriebe
| Getriebe | Besonderheit beim Abschleppen |
|---|---|
| Schaltgetriebe | Gang raus (Leerlauf), normal abschleppen |
| Automatik | Stellung "N", max. 50 km/h, max. 50 km Strecke |
| Automatik (manche) | Nur mit angehobener Antriebsachse! (Betriebsanleitung!) |
Automatikgetriebe
Bei manchen Automatik-Fahrzeugen wird das Getriebe beschädigt, wenn mit allen Rädern am Boden geschleppt wird! Immer Betriebsanleitung beachten.
Wer darf abschleppen?
- Führerschein der entsprechenden Klasse erforderlich
- Beide Fahrer müssen Führerschein haben
- Der Gezogene muss ebenfalls lenken und bremsen können
Zusammenfassung
Wichtige Zahlen
- Kindersitz: bis 12 Jahre oder 150 cm
- Handy am Steuer: 100 EUR + 1 Punkt
- Warnweste: Norm EN 471
- Verbandskasten: Norm DIN 13164
- Abschleppseil: Max. 5 m, beide Warnblinker an
- Automatik abschleppen: Max. 50 km/h, max. 50 km
Siehe auch
- 17 - Erste Hilfe - Warndreieck-Aufstellabstände
- 18 - Strafen & Punkte - Bußgeldkatalog
- 01 - Grundlagen - Allgemeine Verhaltensregeln