Sonstiges

Pflichtausstattung, Kindersicherung, Gurtpflicht und Handyverbot.


Pflichtausstattung im Fahrzeug

GegenstandNorm/VorschriftHinweis
WarnwesteEN 471 / EN ISO 20471Mind. 1 Stück, beim Aussteigen anziehen
VerbandskastenDIN 13164Haltbarkeitsdatum beachten
WarndreieckECE R27Aufstellabstände siehe 17 - Erste Hilfe

Merksatz

Warnweste - Warndreieck - Verbandskasten = die 3 Pflichtgegenstände


Kindersitze

Kindersitz-Pflicht (StVO § 21)

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in Rückhalteeinrichtungen gesichert werden.

Beide Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Unter 12 Jahre UND
  • Kleiner als 150 cm

Sobald eine Bedingung nicht mehr zutrifft, entfällt die Kindersitz-Pflicht.

AlterGrößeKindersitz-Pflicht
10 Jahre140 cmJa
10 Jahre155 cmNein (über 150 cm)
13 Jahre145 cmNein (über 12 Jahre)

Weitere Regeln:

  • In Fahrzeugen ohne Gurte: Kinder unter 3 Jahren dürfen nicht befördert werden
  • Kinder ab 3 Jahren müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz sitzen

Gurtpflicht

Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein (StVO § 21a).

Ausnahmen von der Gurtpflicht:

  • Haus-zu-Haus-Verkehr (Lieferverkehr) im Leistungsbezirk mit regelmäßigem Aussteigen
  • Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit (Rückwärtsfahren, Parkplätze)
  • Kraftomnibusse mit zugelassener Stehplatzbeförderung

Achtung

Nicht angelegter Gurt = 30 EUR Verwarngeld Siehe 18 - Strafen & Punkte


Handy am Steuer

Handy-Verbot (StVO § 23 Abs. 1a)

Ein elektronisches Gerät darf während der Fahrt nur benutzt werden, wenn es weder aufgenommen noch gehalten wird.

Strafe: 100 EUR + 1 Punkt

Das gilt auch:

  • Im Stau
  • An der roten Ampel (Motor läuft)
  • Bei Start-Stopp-Automatik (gilt nicht als “Motor aus”)

Betroffen sind alle Geräte zur Kommunikation/Information:

  • Mobiltelefone
  • Tablets
  • Navigationsgeräte
  • Videobrillen (komplett verboten)

Erlaubt ist die Nutzung nur wenn:

  1. Das Gerät nicht in der Hand gehalten wird und
  2. Sprachsteuerung/Vorlesefunktion genutzt wird oder
  3. Nur kurze, angepasste Blickzuwendung erfolgt

Ausnahme: Stehendes Fahrzeug mit vollständig ausgeschaltetem Motor


Freisprechanlage & Kopfhörer

GerätErlaubt?Bedingung
FreisprechanlageJaKein Halten des Geräts erforderlich
Kopfhörer/OhrhörerJaVerkehr muss noch wahrnehmbar sein
Headset zum TelefonierenJaHandy darf nicht in der Hand sein

Prüfungstipp

Kopfhörer sind erlaubt, solange du Warnsignale (Martinshorn, Hupen) noch hören kannst. Die Lautstärke muss angemessen sein!


Radarwarner

Radarwarn- oder Laserstörgeräte dürfen nicht betrieben oder betriebsbereit mitgeführt werden (StVO § 23 Abs. 1c).

Auch verboten:

  • Apps mit Blitzer-Warnung während der Fahrt nutzen
  • Entsprechende Funktionen im Navigationsgerät aktivieren

Abschleppen

Grundregeln (StVO § 15a)

AspektRegel
Wann erlaubtNur bei Panne oder Unfall (nicht zum Transport!)
GeschwindigkeitAngemessen, meist max. 50 km/h empfohlen
WarnblinklichtBeide Fahrzeuge müssen Warnblinklicht einschalten
AbstandMax. 5 m bei Seil, bei Stange flexibler
Seil-KennzeichnungAbschleppseil muss deutlich erkennbar sein (Fähnchen, rotes Tuch)

Abschleppverbindung

VerbindungVorteileNachteile
AbschleppseilFlexibel, günstigErfordert mehr Aufmerksamkeit, Seil muss gespannt bleiben
AbschleppstangeKonstanter Abstand, sichererTeurer, sperrig

Bei Abschleppseil

  • Immer leicht gespannt halten
  • Beim Bremsen: Seil darf nicht durchhängen!
  • Der Gezogene muss mitbremsen

Was muss funktionieren?

Beim abgeschleppten Fahrzeug müssen funktionieren:

  • Lenkung
  • Bremsen (zumindest teilweise)
  • Beleuchtung (Warnblinklicht, Rücklichter)

Prüfungsfalle

Wenn Servolenkung/Bremskraftverstärker ausfallen (Motor aus), ist das Lenken/Bremsen sehr schwer! Mit mehr Kraft rechnen.

Abschleppen auf der Autobahn

RegelBeschreibung
AuffahrenNicht erlaubt, um abzuschleppen!
Nach PanneAutobahn bei nächster Ausfahrt verlassen
WeiterfahrtNicht auf Autobahn weiterfahren

Merksatz

Autobahn: Rauf zum Fahren, nicht zum Schleppen!

Fahrzeuge mit Automatikgetriebe

GetriebeBesonderheit beim Abschleppen
SchaltgetriebeGang raus (Leerlauf), normal abschleppen
AutomatikStellung "N", max. 50 km/h, max. 50 km Strecke
Automatik (manche)Nur mit angehobener Antriebsachse! (Betriebsanleitung!)

Automatikgetriebe

Bei manchen Automatik-Fahrzeugen wird das Getriebe beschädigt, wenn mit allen Rädern am Boden geschleppt wird! Immer Betriebsanleitung beachten.

Wer darf abschleppen?

  • Führerschein der entsprechenden Klasse erforderlich
  • Beide Fahrer müssen Führerschein haben
  • Der Gezogene muss ebenfalls lenken und bremsen können

Zusammenfassung

Wichtige Zahlen

  • Kindersitz: bis 12 Jahre oder 150 cm
  • Handy am Steuer: 100 EUR + 1 Punkt
  • Warnweste: Norm EN 471
  • Verbandskasten: Norm DIN 13164
  • Abschleppseil: Max. 5 m, beide Warnblinker an
  • Automatik abschleppen: Max. 50 km/h, max. 50 km

Siehe auch


prüfung ausstattung sonstiges