Erste Hilfe

Eigenschutz - Immer zuerst!

Bevor du anderen hilfst: Eigene Sicherheit geht vor!

  • Warnweste anziehen
  • Gefahrenzone meiden
  • Auf Verkehr achten
  • Bei Gefahrgut: Abstand halten

Unfallstelle absichern

Warndreieck-Abstände

SituationAbstand
Innerorts50 m
Außerorts / Landstraße100 m
Autobahn (normal)100 m
Autobahn (schneller Verkehr)150-200 m

Ablauf

  1. Warnblinkanlage einschalten
  2. Warnweste anziehen (noch im Fahrzeug)
  3. Warndreieck aufstellen (Dreieck vor dem Körper tragen)
  4. Andere Verkehrsteilnehmer warnen

Rettungskette

Absichern → Notruf → Erste Hilfe → Rettungsdienst
  1. Unfallstelle absichern - Eigenschutz, Warndreieck
  2. Notruf absetzen - 112 anrufen
  3. Erste Hilfe leisten - Bis der Rettungsdienst eintrifft
  4. Rettungsdienst übernimmt - Professionelle Versorgung

Notruf

Notrufnummern

NummerDienst
112Rettungsdienst / Feuerwehr (EU-weit)
110Polizei

Die W-Fragen

  • Wo ist es passiert?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Verletzte?
  • Welche Verletzungen?
  • Warten auf Rückfragen!

Merksatz

Nicht auflegen! Warte auf Rückfragen der Leitstelle.


Erste Hilfe Maßnahmen

Bei Bewusstlosen die atmen: Stabile Seitenlage

  1. Neben dem Bewusstlosen knien
  2. Nahen Arm angewinkelt nach oben legen
  3. Fernen Arm über die Brust legen, Hand an die Wange
  4. Fernes Bein anwinkeln, am Knie greifen
  5. Zu sich herüberziehen
  6. Oberes Bein anwinkeln (stabil)
  7. Kopf überstrecken, Mund zum Boden (Atemwege frei)
  8. Zudecken, regelmäßig Atmung kontrollieren

Helm abnehmen - Ja, bei Bewusstlosen!

Wichtig

Bei bewusstlosen Motorradfahrern muss der Helm abgenommen werden!

Vorsichtig vorgehen:

  1. Idealerweise zu zweit
  2. Kopf stabilisieren
  3. Kinnriemen öffnen
  4. Helm vorsichtig nach hinten abziehen
  5. Kopf dabei stützen

Herz-Lungen-Wiederbelebung

Bei Herzstillstand (keine Atmung, kein Puls):

AktionAnzahl
Herzdruckmassage30x
Beatmung2x

30:2 Rhythmus - Nicht unterbrechen bis Rettungsdienst übernimmt!

Herzdruckmassage:

  • Mitte des Brustkorbs
  • Handballen aufsetzen
  • Arme durchgestreckt
  • 5-6 cm tief drücken
  • 100-120x pro Minute

Verhalten nach einem Unfall (StVO §34)

Nach §34 StVO muss, wer an einem Verkehrsunfall beteiligt ist:

  1. Anhalten und sich über Unfallfolgen vergewissern
  2. Verkehr sichern (auch bei geringem Schaden)
  3. Bei Personenschaden: Erste Hilfe leisten
  4. Polizei verständigen bei Personenschaden
  5. Personalien austauschen und Angaben zur Versicherung machen
  6. Am Unfallort bleiben bis Feststellungen ermöglicht wurden

Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und zumutbar ist, macht sich nach §323c StGB strafbar!

Strafe: Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe


Zusammenfassung

Die wichtigsten Punkte

  • Eigenschutz geht immer vor
  • Warndreieck: 50m / 100m / 150-200m (innerorts / außerorts / Autobahn)
  • Notruf: 112 (Rettung), 110 (Polizei)
  • Stabile Seitenlage bei Bewusstlosen die atmen
  • Helm abnehmen bei bewusstlosen Motorradfahrern
  • Herzdruckmassage: 30:2 Rhythmus
  • Hilfe leisten ist Pflicht - unterlassene Hilfeleistung ist strafbar!

Siehe auch


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