Geschwindigkeiten

Allgemeiner Grundsatz (StVO 3 Abs. 1)

Die Geschwindigkeit muss angepasst werden an:

  • Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse
  • Persönliche Fähigkeiten
  • Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung

Merksatz

Man darf nur so schnell fahren, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.


Geschwindigkeitstabelle nach Fahrzeugtyp und Straße

FahrzeugtypInnerortsAußerortsAutobahn
PKW50 km/h100 km/hRichtgeschwindigkeit 130 km/h
PKW mit Anhänger50 km/h80 km/h80 km/h (100 km/h bei Zulassung)
Motorrad50 km/h100 km/hRichtgeschwindigkeit 130 km/h
LKW bis 3,5 t50 km/h100 km/hRichtgeschwindigkeit 130 km/h
LKW 3,5 - 7,5 t50 km/h80 km/h80 km/h
LKW über 7,5 t50 km/h60 km/h80 km/h
LKW mit Anhänger50 km/h60 km/h80 km/h
Bus50 km/h80 km/h80 km/h
Bus mit stehenden Fahrgästen50 km/h60 km/h60 km/h
Bus (100 km/h zugelassen)50 km/h80 km/h100 km/h

Innerorts

Grundregel

50 km/h - Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften

Tempo-30-Zonen

  • Vorfahrtsregeln: Rechts vor links (keine Vorfahrtsschilder)
  • Keine Lichtzeichenanlagen (Ausnahme: Fußgängerschutz vor Nov. 2000)
  • Verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche können unter 30 km/h anordnen

Spielstraße (Verkehrsberuhigter Bereich - Zeichen 325)

  • Schrittgeschwindigkeit (ca. 4-7 km/h)
  • Fußgänger dürfen die gesamte Straße nutzen
  • Spielende Kinder haben Vorrang

Prüfungsfalle

In der Spielstraße gilt Schrittgeschwindigkeit - nicht 30 km/h! Fußgänger dürfen überall gehen und spielen.


Außerorts (Landstraßen)

Grundregel

100 km/h - für PKW und Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse

Diese Beschränkung gilt nicht auf:

  • Autobahnen (Zeichen 330.1)
  • Kraftfahrstraßen mit baulich getrennten Fahrbahnen
  • Straßen mit mindestens 2 Fahrstreifen pro Richtung (markiert durch Zeichen 295 oder 340)

Eingeschränkte Fahrzeuge außerorts

FahrzeugtypHöchstgeschwindigkeit
PKW mit Anhänger (ohne 100er-Zulassung)80 km/h
LKW und Wohnmobile über 3,5 t80 km/h
LKW über 7,5 t60 km/h
Kraftfahrzeuge mit Anhänger (außer PKW/LKW/Wohnmobile bis 3,5 t)60 km/h
Kraftomnibusse mit stehenden Fahrgästen60 km/h

Autobahn

Richtgeschwindigkeit

130 km/h - Empfehlung, keine Pflicht. Es gibt keine generelle Obergrenze für PKW auf deutschen Autobahnen.

Mindestgeschwindigkeit

  • Fahrzeuge müssen bauartbedingt mehr als 60 km/h fahren können
  • Zu langsames Fahren ohne triftigen Grund ist verboten (StVO 3 Abs. 2)

Geschwindigkeiten auf der Autobahn

FahrzeugtypHöchstgeschwindigkeit
PKWRichtgeschwindigkeit 130 km/h
PKW mit Anhänger80 km/h (oder 100 km/h mit Zulassung)
LKW über 3,5 t80 km/h
Kraftomnibusse80 km/h
Busse mit 100er-Zulassung100 km/h

Abstand auf der Autobahn

LKW über 3,5 t und Kraftomnibusse müssen bei mehr als 50 km/h einen Mindestabstand von 50 m einhalten.


Mit Anhänger

Standardregelung: 80 km/h

PKW mit Anhänger: 80 km/h außerorts und auf der Autobahn

100 km/h mit Anhänger erlaubt wenn:

Voraussetzungen für 100 km/h

  1. Anhänger für 100 km/h zugelassen (Tempo-100-Plakette)
  2. Reifen am Anhänger mindestens Geschwindigkeitsindex L (120 km/h)
  3. Zugfahrzeug mit ABS
  4. Anhänger mit Stoßdämpfern (bei Tandemachsanhängern)
  5. Verhältnis Leermasse Zugfahrzeug : zulässige Gesamtmasse Anhänger = mindestens 1,1 : 1

Prüfungsfalle

Die 100 km/h Zulassung gilt nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit getrennten Fahrbahnen - auf normalen Landstraßen bleibt es bei 80 km/h!


LKW und Bus - Spezifische Limits

LKW

GewichtsklasseInnerortsAußerortsAutobahn
Bis 3,5 t50 km/h100 km/h130 km/h (Richtgeschwindigkeit)
3,5 t - 7,5 t50 km/h80 km/h80 km/h
Über 7,5 t50 km/h60 km/h80 km/h
Mit Anhänger50 km/h60 km/h80 km/h

Bus (Kraftomnibus)

TypAußerortsAutobahn
Standard80 km/h80 km/h
Mit stehenden Fahrgästen60 km/h60 km/h
100 km/h zugelassen80 km/h100 km/h

Voraussetzungen für Bus mit 100 km/h Zulassung:

  • Spurhalteassistent
  • Alle Sitze und Rollstuhlplätze mit Sicherheitsgurten
  • Geschwindigkeitsbegrenzer auf max. 100 km/h eingestellt
  • Entspricht EU-Richtlinie 2001/85/EG (Klasse III)
  • Hauptuntersuchung nachgewiesen

Bei Sichtbehinderung

Nebel, Schneefall, Regen

Goldene Regel bei Nebel

==Sichtweite = maximale Geschwindigkeit==

Beispiel: 50 m Sicht = maximal 50 km/h

StVO 3 Abs. 1: Bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden.

Nebelschlussleuchte

SichtweiteErlaubt/Pflicht
Über 50 mNebelschlussleuchte verboten
Unter 50 mNebelschlussleuchte erlaubt

Prüfungsfalle

Die Nebelschlussleuchte darf erst bei Sichtweiten unter 50 m eingeschaltet werden - nicht schon bei leichtem Nebel!

Leitpfosten als Orientierung

  • Abstand zwischen Leitpfosten: 50 m
  • Wenn der nächste Leitpfosten nicht mehr sichtbar ist = Sichtweite unter 50 m

Überholverbot bei schlechter Sicht

LKW über 7,5 t dürfen bei Sichtweite unter 50 m (Nebel, Schnee, Regen) nicht überholen (StVO 5 Abs. 3a).


Besondere Zonen und Bereiche

Baustellen

  • Geschwindigkeit laut Beschilderung
  • Häufig: 60 km/h oder 80 km/h auf Autobahnen
  • Engere Fahrstreifen beachten

Fußgängerüberweg (Zebrastreifen)

  • Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren
  • Anhalten wenn Fußgänger erkennbar queren wollen

Bahnübergänge

  • Mit mäßiger Geschwindigkeit nähern (StVO 19 Abs. 1)

An Haltestellen (Bus/Straßenbahn)

  • Wenn Warnblinklicht an: Schrittgeschwindigkeit
  • Auch im Gegenverkehr

Merksatz Schrittgeschwindigkeit

4-7 km/h - so schnell wie ein Fußgänger geht


Zusammenfassung der wichtigsten Zahlen

Die wichtigsten Geschwindigkeiten

SituationGeschwindigkeit
Innerorts50 km/h
Außerorts (PKW)100 km/h
Autobahn Richtgeschwindigkeit130 km/h
Mit Anhänger80 km/h (100 km/h mit Zulassung)
LKW über 7,5 t außerorts60 km/h
SpielstraßeSchrittgeschwindigkeit
Tempo-30-Zone30 km/h
Bei Sicht unter 50 mmax. 50 km/h

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