Geschwindigkeiten
Allgemeiner Grundsatz (StVO 3 Abs. 1)
Die Geschwindigkeit muss angepasst werden an:
- Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse
- Persönliche Fähigkeiten
- Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung
Merksatz
Man darf nur so schnell fahren, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
Geschwindigkeitstabelle nach Fahrzeugtyp und Straße
| Fahrzeugtyp | Innerorts | Außerorts | Autobahn |
|---|---|---|---|
| PKW | 50 km/h | 100 km/h | Richtgeschwindigkeit 130 km/h |
| PKW mit Anhänger | 50 km/h | 80 km/h | 80 km/h (100 km/h bei Zulassung) |
| Motorrad | 50 km/h | 100 km/h | Richtgeschwindigkeit 130 km/h |
| LKW bis 3,5 t | 50 km/h | 100 km/h | Richtgeschwindigkeit 130 km/h |
| LKW 3,5 - 7,5 t | 50 km/h | 80 km/h | 80 km/h |
| LKW über 7,5 t | 50 km/h | 60 km/h | 80 km/h |
| LKW mit Anhänger | 50 km/h | 60 km/h | 80 km/h |
| Bus | 50 km/h | 80 km/h | 80 km/h |
| Bus mit stehenden Fahrgästen | 50 km/h | 60 km/h | 60 km/h |
| Bus (100 km/h zugelassen) | 50 km/h | 80 km/h | 100 km/h |
Innerorts
Grundregel
50 km/h - Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften
Tempo-30-Zonen
- Vorfahrtsregeln: Rechts vor links (keine Vorfahrtsschilder)
- Keine Lichtzeichenanlagen (Ausnahme: Fußgängerschutz vor Nov. 2000)
- Verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche können unter 30 km/h anordnen
Spielstraße (Verkehrsberuhigter Bereich - Zeichen 325)
- Schrittgeschwindigkeit (ca. 4-7 km/h)
- Fußgänger dürfen die gesamte Straße nutzen
- Spielende Kinder haben Vorrang
Prüfungsfalle
In der Spielstraße gilt Schrittgeschwindigkeit - nicht 30 km/h! Fußgänger dürfen überall gehen und spielen.
Außerorts (Landstraßen)
Grundregel
100 km/h - für PKW und Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
Diese Beschränkung gilt nicht auf:
- Autobahnen (Zeichen 330.1)
- Kraftfahrstraßen mit baulich getrennten Fahrbahnen
- Straßen mit mindestens 2 Fahrstreifen pro Richtung (markiert durch Zeichen 295 oder 340)
Eingeschränkte Fahrzeuge außerorts
| Fahrzeugtyp | Höchstgeschwindigkeit |
|---|---|
| PKW mit Anhänger (ohne 100er-Zulassung) | 80 km/h |
| LKW und Wohnmobile über 3,5 t | 80 km/h |
| LKW über 7,5 t | 60 km/h |
| Kraftfahrzeuge mit Anhänger (außer PKW/LKW/Wohnmobile bis 3,5 t) | 60 km/h |
| Kraftomnibusse mit stehenden Fahrgästen | 60 km/h |
Autobahn
Richtgeschwindigkeit
130 km/h - Empfehlung, keine Pflicht. Es gibt keine generelle Obergrenze für PKW auf deutschen Autobahnen.
Mindestgeschwindigkeit
- Fahrzeuge müssen bauartbedingt mehr als 60 km/h fahren können
- Zu langsames Fahren ohne triftigen Grund ist verboten (StVO 3 Abs. 2)
Geschwindigkeiten auf der Autobahn
| Fahrzeugtyp | Höchstgeschwindigkeit |
|---|---|
| PKW | Richtgeschwindigkeit 130 km/h |
| PKW mit Anhänger | 80 km/h (oder 100 km/h mit Zulassung) |
| LKW über 3,5 t | 80 km/h |
| Kraftomnibusse | 80 km/h |
| Busse mit 100er-Zulassung | 100 km/h |
Abstand auf der Autobahn
LKW über 3,5 t und Kraftomnibusse müssen bei mehr als 50 km/h einen Mindestabstand von 50 m einhalten.
Mit Anhänger
Standardregelung: 80 km/h
PKW mit Anhänger: 80 km/h außerorts und auf der Autobahn
100 km/h mit Anhänger erlaubt wenn:
Voraussetzungen für 100 km/h
- Anhänger für 100 km/h zugelassen (Tempo-100-Plakette)
- Reifen am Anhänger mindestens Geschwindigkeitsindex L (120 km/h)
- Zugfahrzeug mit ABS
- Anhänger mit Stoßdämpfern (bei Tandemachsanhängern)
- Verhältnis Leermasse Zugfahrzeug : zulässige Gesamtmasse Anhänger = mindestens 1,1 : 1
Prüfungsfalle
Die 100 km/h Zulassung gilt nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit getrennten Fahrbahnen - auf normalen Landstraßen bleibt es bei 80 km/h!
LKW und Bus - Spezifische Limits
LKW
| Gewichtsklasse | Innerorts | Außerorts | Autobahn |
|---|---|---|---|
| Bis 3,5 t | 50 km/h | 100 km/h | 130 km/h (Richtgeschwindigkeit) |
| 3,5 t - 7,5 t | 50 km/h | 80 km/h | 80 km/h |
| Über 7,5 t | 50 km/h | 60 km/h | 80 km/h |
| Mit Anhänger | 50 km/h | 60 km/h | 80 km/h |
Bus (Kraftomnibus)
| Typ | Außerorts | Autobahn |
|---|---|---|
| Standard | 80 km/h | 80 km/h |
| Mit stehenden Fahrgästen | 60 km/h | 60 km/h |
| 100 km/h zugelassen | 80 km/h | 100 km/h |
Voraussetzungen für Bus mit 100 km/h Zulassung:
- Spurhalteassistent
- Alle Sitze und Rollstuhlplätze mit Sicherheitsgurten
- Geschwindigkeitsbegrenzer auf max. 100 km/h eingestellt
- Entspricht EU-Richtlinie 2001/85/EG (Klasse III)
- Hauptuntersuchung nachgewiesen
Bei Sichtbehinderung
Nebel, Schneefall, Regen
Goldene Regel bei Nebel
==Sichtweite = maximale Geschwindigkeit==
Beispiel: 50 m Sicht = maximal 50 km/h
StVO 3 Abs. 1: Bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden.
Nebelschlussleuchte
| Sichtweite | Erlaubt/Pflicht |
|---|---|
| Über 50 m | Nebelschlussleuchte verboten |
| Unter 50 m | Nebelschlussleuchte erlaubt |
Prüfungsfalle
Die Nebelschlussleuchte darf erst bei Sichtweiten unter 50 m eingeschaltet werden - nicht schon bei leichtem Nebel!
Leitpfosten als Orientierung
- Abstand zwischen Leitpfosten: 50 m
- Wenn der nächste Leitpfosten nicht mehr sichtbar ist = Sichtweite unter 50 m
Überholverbot bei schlechter Sicht
LKW über 7,5 t dürfen bei Sichtweite unter 50 m (Nebel, Schnee, Regen) nicht überholen (StVO 5 Abs. 3a).
Besondere Zonen und Bereiche
Baustellen
- Geschwindigkeit laut Beschilderung
- Häufig: 60 km/h oder 80 km/h auf Autobahnen
- Engere Fahrstreifen beachten
Fußgängerüberweg (Zebrastreifen)
- Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren
- Anhalten wenn Fußgänger erkennbar queren wollen
Bahnübergänge
- Mit mäßiger Geschwindigkeit nähern (StVO 19 Abs. 1)
An Haltestellen (Bus/Straßenbahn)
- Wenn Warnblinklicht an: Schrittgeschwindigkeit
- Auch im Gegenverkehr
Merksatz Schrittgeschwindigkeit
4-7 km/h - so schnell wie ein Fußgänger geht
Zusammenfassung der wichtigsten Zahlen
Die wichtigsten Geschwindigkeiten
Situation Geschwindigkeit Innerorts 50 km/h Außerorts (PKW) 100 km/h Autobahn Richtgeschwindigkeit 130 km/h Mit Anhänger 80 km/h (100 km/h mit Zulassung) LKW über 7,5 t außerorts 60 km/h Spielstraße Schrittgeschwindigkeit Tempo-30-Zone 30 km/h Bei Sicht unter 50 m max. 50 km/h
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