Halten & Parken
Definition: Halten vs. Parken
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Halten | Gewolltes Anhalten, das nicht durch Verkehrslage oder Anordnung veranlasst ist |
| Parken | Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält |
Merksatz zur 3-Minuten-Regel
“Drei Minuten stehen = noch Halten. Länger oder weg = Parken!” Ausnahme: Auch unter 3 Minuten ist es Parken, wenn du das Fahrzeug verlässt.
Halteverbote
Absolutes Haltverbot (Zeichen 283)
Das Halten ist komplett verboten - auch nicht kurz zum Ein-/Aussteigen.
Verbotsorte laut StVO §12 Abs. 1:
- Enge und unübersichtliche Stellen
- Im Bereich scharfer Kurven
- Auf Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen
- Auf Bahnübergängen
- Vor und in Feuerwehrzufahrten
- Bis zu 5 m vor Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen)
- Bis zu 10 m vor Lichtzeichen (Ampeln), wenn diese dadurch verdeckt werden
Eingeschränktes Haltverbot (Zeichen 286)
Halten ist erlaubt:
- Bis zu 3 Minuten
- Zum Ein- oder Aussteigen
- Zum Be- oder Entladen (ohne Verzögerung!)
Häufiger Fehler
Beim eingeschränkten Haltverbot darfst du nicht parken, aber kurz halten ist erlaubt! Verwechsle nicht: Ein Strich = eingeschränkt, Kreuz = absolut.
Parkverbote mit Abständen
Übersicht aller wichtigen Abstände
| Abstand | Wo gilt das Parkverbot? | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| 5 m | Vor und hinter Kreuzungen/Einmündungen | §12 Abs. 3 Nr. 1 |
| 8 m | Vor Kreuzungen/Einmündungen, wenn rechts ein Radweg ist | §12 Abs. 3 Nr. 1 |
| 10 m | Vor Lichtzeichen (Ampeln), wenn diese verdeckt werden | §37 Abs. 1 |
| 15 m | Vor und hinter Haltestellenschild (Zeichen 224) | Anlage 2 Nr. 14 |
| 5 m | Vor Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) | Anlage 2 Nr. 66 |
Merksatz für Abstände
“5-8-10-15” - Die Abstands-Leiter:
- 5 m = Kreuzung (Standard) & Zebrastreifen
- 8 m = Kreuzung mit Radweg
- 10 m = Ampel (wenn verdeckt)
- 15 m = Haltestelle (vor UND hinter dem Schild!)
Prüfungsfalle: 8-Meter-Regel
Die 8 m vor Kreuzungen gelten nur, wenn rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist! Sonst bleiben es 5 m.
Weitere Parkverbote (ohne festen Abstand)
- Vor Grundstücksein- und -ausfahrten
- Auf schmalen Fahrbahnen auch gegenüber von Einfahrten
- Über Schachtdeckeln (wenn Gehwegparken erlaubt)
- Vor Bordsteinabsenkungen
- Wenn gekennzeichnete Parkflächen blockiert werden
Parkscheibe - korrekte Nutzung
Einstellregeln
| Ankunftszeit | Parkscheibe einstellen auf |
|---|---|
| 9:00 - 9:29 | 9:30 |
| 9:30 - 9:59 | 10:00 |
| 14:01 - 14:29 | 14:30 |
| 14:30 - 14:59 | 15:00 |
Rundungsregel
Immer auf die nächste halbe Stunde aufrunden! Der Zeiger muss auf den Strich der halben Stunde zeigen, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.
Anforderungen
- Parkscheibe muss von außen gut lesbar sein
- Im Bereich von Zeichen 314 (Parkplatz), 315 (Gehwegparken) oder in Parkzonen
- Bei defektem Parkscheinautomat: Parkscheibe verwenden!
Häufiger Fehler
Die Parkscheibe während des Parkens verstellen ist verboten und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet!
Parken auf Gehwegen
Wann erlaubt?
Parken auf Gehwegen ist nur erlaubt, wenn:
- Zeichen 315 (Parken auf Gehwegen) aufgestellt ist
- Eine entsprechende Parkflächenmarkierung vorhanden ist
Einschränkungen
| Fahrzeugtyp | Erlaubt? |
|---|---|
| Pkw bis 2,8 t zGM | Ja (wenn Zeichen 315) |
| Fahrzeuge über 2,8 t zGM | Nein |
| Lkw über 7,5 t | Nein |
Aufstellungsarten bei Zeichen 315
Das Zeichen zeigt durch das Piktogramm, wie geparkt werden darf:
- Ganz auf dem Gehweg
- Halb auf dem Gehweg
- Mit Vorderrädern auf dem Gehweg
Sicherungsmaßnahmen beim Parken
Vor dem Verlassen des Fahrzeugs (§14 Abs. 2 StVO):
Checkliste
- Motor aus
- Handbremse/Feststellbremse anziehen
- Gang einlegen (1. Gang bergauf, Rückwärtsgang bergab) oder P bei Automatik
- Lenkrad einschlagen (zur Bordsteinkante bei Gefälle)
- Fahrzeug abschließen (gegen unbefugte Benutzung sichern)
- Vorsichtig aussteigen (Schulterblick, “Holländischer Griff”)
Lenkrad-Regel am Berg
- Bergauf ohne Bordstein: Lenkrad nach rechts (Fahrzeug rollt auf die Straße)
- Bergab: Lenkrad nach rechts zum Bordstein
- Bergauf mit Bordstein: Lenkrad nach links (Reifen blockt am Bordstein)
Häufiger Fehler
Nicht nur die Handbremse reicht! Bei Gefälle zusätzlich:
- Gang einlegen
- Lenkrad einschlagen
- Ggf. Unterlegkeil verwenden
Sonderregelungen
Lkw und Anhänger
| Fahrzeugtyp | Einschränkung |
|---|---|
| Kfz über 7,5 t zGM | Parken in Wohngebieten verboten: 22:00 - 6:00 Uhr + Sonn-/Feiertage |
| Anhänger über 2 t zGM | Parken in Wohngebieten verboten: 22:00 - 6:00 Uhr + Sonn-/Feiertage |
| Anhänger ohne Zugfahrzeug | Max. 2 Wochen parken |
Parkvorrang
An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht. Der Vorrang bleibt erhalten beim:
- Vorbeifahren zum Rückwärtseinparken
- Zusätzlichen Fahrbewegungen zum Einparken
Zusammenfassung: Alle Zahlen
| Zahl | Bedeutung |
|---|---|
| 3 min | Grenze Halten/Parken |
| 5 m | Abstand Kreuzung/Einmündung & Zebrastreifen |
| 8 m | Abstand Kreuzung bei Radweg |
| 10 m | Abstand vor Ampel (wenn verdeckt) |
| 15 m | Abstand vor/hinter Haltestelle |
| 2,8 t | Max. Gewicht für Gehwegparken |
| 7,5 t | Grenze für Lkw-Parkverbot nachts |
| 2 t | Grenze für Anhänger-Parkverbot nachts |
| 2 Wochen | Max. Parkdauer Anhänger ohne Zugfahrzeug |
| 22-6 Uhr | Parkverbot Lkw/Anhänger in Wohngebieten |
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