Halten & Parken

Definition: Halten vs. Parken

BegriffDefinition
HaltenGewolltes Anhalten, das nicht durch Verkehrslage oder Anordnung veranlasst ist
ParkenWer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält

Merksatz zur 3-Minuten-Regel

“Drei Minuten stehen = noch Halten. Länger oder weg = Parken!” Ausnahme: Auch unter 3 Minuten ist es Parken, wenn du das Fahrzeug verlässt.


Halteverbote

Absolutes Haltverbot (Zeichen 283)

Das Halten ist komplett verboten - auch nicht kurz zum Ein-/Aussteigen.

Verbotsorte laut StVO §12 Abs. 1:

  • Enge und unübersichtliche Stellen
  • Im Bereich scharfer Kurven
  • Auf Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen
  • Auf Bahnübergängen
  • Vor und in Feuerwehrzufahrten
  • Bis zu 5 m vor Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen)
  • Bis zu 10 m vor Lichtzeichen (Ampeln), wenn diese dadurch verdeckt werden

Eingeschränktes Haltverbot (Zeichen 286)

Halten ist erlaubt:

  • Bis zu 3 Minuten
  • Zum Ein- oder Aussteigen
  • Zum Be- oder Entladen (ohne Verzögerung!)

Häufiger Fehler

Beim eingeschränkten Haltverbot darfst du nicht parken, aber kurz halten ist erlaubt! Verwechsle nicht: Ein Strich = eingeschränkt, Kreuz = absolut.


Parkverbote mit Abständen

Übersicht aller wichtigen Abstände

AbstandWo gilt das Parkverbot?Rechtsgrundlage
5 mVor und hinter Kreuzungen/Einmündungen§12 Abs. 3 Nr. 1
8 mVor Kreuzungen/Einmündungen, wenn rechts ein Radweg ist§12 Abs. 3 Nr. 1
10 mVor Lichtzeichen (Ampeln), wenn diese verdeckt werden§37 Abs. 1
15 mVor und hinter Haltestellenschild (Zeichen 224)Anlage 2 Nr. 14
5 mVor Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen)Anlage 2 Nr. 66

Merksatz für Abstände

“5-8-10-15” - Die Abstands-Leiter:

  • 5 m = Kreuzung (Standard) & Zebrastreifen
  • 8 m = Kreuzung mit Radweg
  • 10 m = Ampel (wenn verdeckt)
  • 15 m = Haltestelle (vor UND hinter dem Schild!)

Prüfungsfalle: 8-Meter-Regel

Die 8 m vor Kreuzungen gelten nur, wenn rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist! Sonst bleiben es 5 m.

Weitere Parkverbote (ohne festen Abstand)

  • Vor Grundstücksein- und -ausfahrten
  • Auf schmalen Fahrbahnen auch gegenüber von Einfahrten
  • Über Schachtdeckeln (wenn Gehwegparken erlaubt)
  • Vor Bordsteinabsenkungen
  • Wenn gekennzeichnete Parkflächen blockiert werden

Parkscheibe - korrekte Nutzung

Einstellregeln

AnkunftszeitParkscheibe einstellen auf
9:00 - 9:299:30
9:30 - 9:5910:00
14:01 - 14:2914:30
14:30 - 14:5915:00

Rundungsregel

Immer auf die nächste halbe Stunde aufrunden! Der Zeiger muss auf den Strich der halben Stunde zeigen, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.

Anforderungen

  • Parkscheibe muss von außen gut lesbar sein
  • Im Bereich von Zeichen 314 (Parkplatz), 315 (Gehwegparken) oder in Parkzonen
  • Bei defektem Parkscheinautomat: Parkscheibe verwenden!

Häufiger Fehler

Die Parkscheibe während des Parkens verstellen ist verboten und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet!


Parken auf Gehwegen

Wann erlaubt?

Parken auf Gehwegen ist nur erlaubt, wenn:

  1. Zeichen 315 (Parken auf Gehwegen) aufgestellt ist
  2. Eine entsprechende Parkflächenmarkierung vorhanden ist

Einschränkungen

FahrzeugtypErlaubt?
Pkw bis 2,8 t zGMJa (wenn Zeichen 315)
Fahrzeuge über 2,8 t zGMNein
Lkw über 7,5 tNein

Aufstellungsarten bei Zeichen 315

Das Zeichen zeigt durch das Piktogramm, wie geparkt werden darf:

  • Ganz auf dem Gehweg
  • Halb auf dem Gehweg
  • Mit Vorderrädern auf dem Gehweg

Sicherungsmaßnahmen beim Parken

Vor dem Verlassen des Fahrzeugs (§14 Abs. 2 StVO):

Checkliste

  • Motor aus
  • Handbremse/Feststellbremse anziehen
  • Gang einlegen (1. Gang bergauf, Rückwärtsgang bergab) oder P bei Automatik
  • Lenkrad einschlagen (zur Bordsteinkante bei Gefälle)
  • Fahrzeug abschließen (gegen unbefugte Benutzung sichern)
  • Vorsichtig aussteigen (Schulterblick, “Holländischer Griff”)

Lenkrad-Regel am Berg

  • Bergauf ohne Bordstein: Lenkrad nach rechts (Fahrzeug rollt auf die Straße)
  • Bergab: Lenkrad nach rechts zum Bordstein
  • Bergauf mit Bordstein: Lenkrad nach links (Reifen blockt am Bordstein)

Häufiger Fehler

Nicht nur die Handbremse reicht! Bei Gefälle zusätzlich:

  • Gang einlegen
  • Lenkrad einschlagen
  • Ggf. Unterlegkeil verwenden

Sonderregelungen

Lkw und Anhänger

FahrzeugtypEinschränkung
Kfz über 7,5 t zGMParken in Wohngebieten verboten: 22:00 - 6:00 Uhr + Sonn-/Feiertage
Anhänger über 2 t zGMParken in Wohngebieten verboten: 22:00 - 6:00 Uhr + Sonn-/Feiertage
Anhänger ohne ZugfahrzeugMax. 2 Wochen parken

Parkvorrang

An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht. Der Vorrang bleibt erhalten beim:

  • Vorbeifahren zum Rückwärtseinparken
  • Zusätzlichen Fahrbewegungen zum Einparken

Zusammenfassung: Alle Zahlen

ZahlBedeutung
3 minGrenze Halten/Parken
5 mAbstand Kreuzung/Einmündung & Zebrastreifen
8 mAbstand Kreuzung bei Radweg
10 mAbstand vor Ampel (wenn verdeckt)
15 mAbstand vor/hinter Haltestelle
2,8 tMax. Gewicht für Gehwegparken
7,5 tGrenze für Lkw-Parkverbot nachts
2 tGrenze für Anhänger-Parkverbot nachts
2 WochenMax. Parkdauer Anhänger ohne Zugfahrzeug
22-6 UhrParkverbot Lkw/Anhänger in Wohngebieten

Verwandte Themen


prüfung zahlen parken