Verkehrszeichen

Verkehrszeichen regeln den Straßenverkehr verbindlich. Sie gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor (StVO § 39).

Drei Hauptkategorien

  1. Gefahrzeichen - Dreieck, rot-weiß (warnen)
  2. Vorschriftzeichen - Kreis (Gebote/Verbote)
  3. Richtzeichen - Rechteck/Quadrat (Hinweise)

Farbsystem der Verkehrszeichen

FarbeBedeutungBeispiele
RotVerbot, GefahrStoppschild, Einfahrt verboten
BlauGebot, PflichtRadweg, Fußweg, Mindestgeschwindigkeit
GelbWarnung, temporärBaustellen, Umleitungen
WeißInformation, ZusatzZusatzzeichen, Hinweise
GrünAutobahnWegweiser auf Autobahnen

1. Gefahrzeichen (Anlage 1)

Form und Bedeutung

  • Form: Dreieck mit Spitze nach oben
  • Farbe: Roter Rand, weißer Grund, schwarzes Symbol
  • Zweck: Mahnen zu erhöhter Aufmerksamkeit und Geschwindigkeitsreduzierung
  • Aufstellung: Außerorts 150-250m vor der Gefahrstelle, innerorts kurz davor

Wichtige Gefahrzeichen

ZeichenNameBedeutung/Verhalten
101GefahrstelleAllgemeine Warnung, besondere Vorsicht
102Kreuzung/EinmündungKreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts
103Kurve (links/rechts)Gefährliche Kurve, Geschwindigkeit anpassen
105DoppelkurveMehrere Kurven hintereinander
108Gefälle/SteigungStarkes Gefälle oder Steigung (Prozentangabe)
110Unebene FahrbahnSchlaglöcher, Bodenwellen
112SchleudergefahrRutschige Fahrbahn, Abstand vergrößern
114BahnübergangUnbeschrankter Bahnübergang
117GegenverkehrEinspurige Strecke mit Gegenverkehr
120AmpelLichtzeichenanlage voraus
123ArbeitsstelleBaustelle, Geschwindigkeit reduzieren
131LichtzeichenanlageAmpel voraus
133FußgängerFußgängerüberweg oder -zone voraus
136KinderSpielende Kinder, besondere Vorsicht
138RadverkehrRadfahrer kreuzen
142WildwechselTiere auf der Fahrbahn möglich
115SteinschlagSteinschlag möglich, nicht anhalten
117.10SeitenwindStarker Seitenwind, Lenkrad festhalten
124StauStauwarnung, Geschwindigkeit reduzieren, Warnblinker

Prüfungsrelevant

Bei Zeichen 136 (Kinder): Immer bremsbereit sein, Geschwindigkeit stark reduzieren!

Bahnübergang-Gefahrzeichen

ZeichenNameBedeutung
151-153BakenEntfernungsanzeige zum Bahnübergang (3, 2, 1 Streifen = 240m, 160m, 80m)

Siehe auch: 10 - Bahnübergänge


2. Vorschriftzeichen (Anlage 2)

Form und Einteilung

  • Form: Kreisförmig
  • Verbotszeichen: Roter Rand = Verbot
  • Gebotszeichen: Blauer Grund = Gebot/Pflicht
  • Wer am Verkehr teilnimmt, hat diese Zeichen zu befolgen!

2.1 Verbotszeichen (roter Rand)

ZeichenNameBedeutung
250Verbot für Fahrzeuge aller ArtDurchfahrt für alle Fahrzeuge verboten
251Verbot für KraftwagenPKW und LKW verboten
253Verbot für LKWLKW über 3,5t verboten
254Verbot für RadfahrerFahrräder verboten
255Verbot für KrafträderMotorräder verboten
260Verbot für KraftfahrzeugeAlle Kfz verboten
261Verbot für kennzeichnungspflichtige FahrzeugeGefahrgut-Fahrzeuge verboten
262Tatsächliche MasseMaximales Gewicht in Tonnen
263Tatsächliche AchslastMaximale Achslast in Tonnen
264Tatsächliche BreiteMaximale Fahrzeugbreite
265Tatsächliche HöheMaximale Fahrzeughöhe
267Verbot der EinfahrtEinfahrt verboten (Einbahnstraße)
274Zulässige HöchstgeschwindigkeitMax. Geschwindigkeit in km/h
274.1Tempo 30-ZoneBeginn Tempo 30-Zone
274.2Ende Tempo 30-ZoneEnde der Zone
276ÜberholverbotÜberholen von Kfz verboten
277Überholverbot für LKWLKW dürfen nicht überholen
273MindestabstandMindestabstand in Metern (z.B. 50m für LKW auf Autobahn)
268Schneeketten vorgeschriebenSchneeketten-Pflicht, sonst nicht weiterfahren
283HaltverbotAbsolutes Haltverbot
286Eingeschränktes HaltverbotHalten bis 3 Min. erlaubt
290.1Beginn HaltverbotszoneZonenweise
290.2Ende HaltverbotszoneEnde der Zone

Prüfungsfalle

  • Zeichen 267 (Einfahrt verboten) gilt nur für die Einfahrt, nicht für die Ausfahrt!
  • Zeichen 283 vs. 286: Ein Strich = absolut, zwei Striche = eingeschränkt

Siehe auch: 07 - Halten & Parken

2.2 Gebotszeichen (blauer Grund)

ZeichenNameBedeutung
209Vorgeschriebene FahrtrichtungNur in Pfeilrichtung fahren
211Vorgeschriebene FahrtrichtungGeradeaus
214Vorgeschriebene FahrtrichtungGeradeaus oder rechts
215KreisverkehrFahrtrichtung im Kreisverkehr (gegen Uhrzeigersinn)
222Rechts vorbeiAm Hindernis rechts vorbeifahren
223Links vorbeiAm Hindernis links vorbeifahren
237RadwegBenutzungspflichtiger Radweg
238ReitwegBenutzungspflichtiger Reitweg
239GehwegFußgänger-Bereich
240Gemeinsamer Geh- und RadwegFußgänger und Radfahrer gemeinsam
241Getrennter Geh- und RadwegGetrennte Bereiche
242FußgängerzoneBeginn Fußgängerbereich
244FahrradstraßeFahrräder haben Vorrang
244.3FahrradzoneBeginn Fahrradzone
245BussonderfahrstreifenNur für Linienbusse
275MindestgeschwindigkeitMin. Geschwindigkeit in km/h

Merksatz

Blau = Muss! Bei blauen runden Schildern besteht Benutzungspflicht.


3. Richtzeichen (Anlage 3)

Form und Bedeutung

  • Form: Rechteckig oder quadratisch
  • Zweck: Geben Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs
  • Können auch Ge- oder Verbote enthalten!

Wichtige Richtzeichen

ZeichenNameBedeutung
301Vorfahrt (einmalig)Vorfahrt nur an nächster Kreuzung
306VorfahrtstraßeDauerhaft Vorfahrt
307Ende VorfahrtstraßeAb hier rechts vor links
308Vorrang vor GegenverkehrGegenverkehr muss warten
310OrtstafelBeginn geschlossene Ortschaft (50 km/h)
311OrtsendeEnde geschlossene Ortschaft
314ParkenParkplatz
315Parken auf GehwegenMit bestimmten Rädern
325.1Beginn verkehrsberuhigter BereichSpielstraße, Schrittgeschwindigkeit
325.2Ende verkehrsberuhigter BereichEnde Spielstraße
330.1AutobahnBeginn Autobahn
330.2Ende AutobahnEnde der Autobahn
331.1KraftfahrstraßeBeginn Kraftfahrstraße
331.2Ende KraftfahrstraßeEnde der Kraftfahrstraße
350FußgängerüberwegZebrastreifen voraus
354WasserschutzgebietBesondere Vorsicht bei Gefahrgut
220EinbahnstraßeVerkehr nur in Pfeilrichtung, links überholen erlaubt
328Nothalte-/PannenbuchtNur bei Panne nutzen, nicht zum Parken!
357SackgasseStraße endet, kein Durchgang
357-50Sackgasse mit FußwegStraße endet, aber Fußweg führt weiter

Einbahnstraße (220)

In Einbahnstraßen darf links überholt werden und man muss sich nicht rechts einordnen.

Siehe auch: 04 - Vorfahrt

Vorfahrt-Zeichen im Detail

ZeichenBeschreibungBedeutung
205Vorfahrt gewährenDreieck auf Spitze, rot-weiß
206Halt! Vorfahrt gewährenStoppschild - Anhalten Pflicht!
301Vorfahrt (gelb/weiß)Einmalig an nächster Kreuzung
306VorfahrtstraßeGelb/weiß, dauerhaft Vorfahrt
307Ende VorfahrtstraßeDurchgestrichen

Prüfungsfalle

Bei Zeichen 206 (Stoppschild): Immer anhalten, auch wenn niemand kommt!


4. Zusatzzeichen

Merkmale

  • Form: Rechteckig, weiß mit schwarzem Rand
  • Position: Unter dem Hauptzeichen angebracht
  • Funktion: Ergänzen, beschränken oder erweitern das Hauptzeichen

Häufige Zusatzzeichen

ZusatzzeichenBedeutung
Entfernungsangabez.B. “nach 100 m”
Längenangabez.B. “auf 2 km”
Zeitangabez.B. “Mo-Fr 7-18h”
Fahrzeugartz.B. PKW, LKW, Radfahrer
PfeilRichtung der Gefahrstelle/Geltung
”Anlieger frei”Ausnahme für Anwohner
”Radfahrer frei”Radfahrer dürfen trotz Verbot
”Bus frei”Ausnahme für Linienbusse
”Lieferverkehr frei”Ausnahme für Lieferfahrzeuge
SchneeflockeGilt bei Winterglätte
”bei Nässe”Gilt bei nasser Fahrbahn

Merksatz

Zusatzzeichen lesen! Sie können Verbote aufheben oder einschränken.


5. Ampeln und Lichtzeichen (§ 37 StVO)

Grundsatz

Lichtzeichen gehen Vorrangregeln und Verkehrszeichen vor!

5.1 Farbfolge der Wechsellichtzeichen

PhaseFarbeBedeutung
1Grün”Der Verkehr ist freigegeben”
2Gelb”Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten”
3Rot”Halt vor der Kreuzung”
4Rot + GelbGleich wird’s grün, Abfahrt vorbereiten
5GrünWeiterfahren erlaubt

Wichtige Regel

Gelb bedeutet: Anhalten, wenn gefahrlos möglich! Nicht Gas geben!

5.2 Ampel-Position

PositionFarbe
ObenRot
MitteGelb
UntenGrün

5.3 Grünpfeil (Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund)

Prüfungsfalle - Grünpfeil

  1. Erst anhalten! (wie bei Stoppschild)
  2. Kreuzung und Fußgänger beobachten
  3. Dann vorsichtig rechts abbiegen, wenn frei
  4. Behinderung/Gefährdung anderer ist verboten
  5. Nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen!

5.4 Spezielle Lichtzeichen

ZeichenBedeutung
Grüner PfeilNur in Pfeilrichtung freigegeben
Schwarzer Pfeil auf RotHalt nur für angezeigte Richtung
Fußgänger-AmpelGrün-Rot-Grün (ohne Gelb)
Radfahrer-AmpelSpezielles Lichtzeichen für Radverkehr

5.5 Dauerlichtzeichen (über Fahrstreifen)

ZeichenBedeutung
Rote X-BalkenFahrstreifen gesperrt
Grüner Pfeil nach untenFahrstreifen freigegeben
Gelber Pfeil schrägFahrstreifen wechseln

6. Blaues und Gelbes Blinklicht (§ 38 StVO)

Blaues Blinklicht + Einsatzhorn

Wichtig

Anordnung: “Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen”

  • Sofort Platz machen (rechts ranfahren, anhalten)
  • Gilt für: Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst
  • Auch bei Rot an der Ampel weichen!

Gelbes Blinklicht

  • Warnt vor Gefahren
  • Verwendet bei: Arbeitsstellen, langsamen Fahrzeugen, Überbreite

Siehe auch: 04 - Vorfahrt (Sonderfahrzeuge)


Zusammenfassung

Wichtigste Regeln

  1. Form erkennen: Dreieck=Gefahr, Kreis=Vorschrift, Rechteck=Hinweis
  2. Farbe beachten: Rot=Verbot, Blau=Gebot, Gelb=temporär
  3. Lichtzeichen gehen vor: Ampel schlägt Schilder
  4. Zusatzzeichen lesen: Sie ändern die Bedeutung
  5. Grünpfeil: Erst anhalten, dann abbiegen!
  6. Blaulicht: Sofort Platz machen!

prüfung verkehrszeichen