Besondere Verkehrsteilnehmer
1. Fußgänger
Allgemeine Regeln (StVO §25)
- Fußgänger müssen Gehwege benutzen
- Ohne Gehweg: Fahrbahn benutzen, innerorts rechts oder links, außerorts links gehen
- Bei Dunkelheit/schlechter Sicht: einzeln hintereinander gehen
Überqueren der Fahrbahn
- Zügig und auf kürzestem Weg quer zur Fahrtrichtung
- Bei dichtem Verkehr nur an:
- Kreuzungen/Einmündungen
- Ampeln (innerhalb der Markierungen)
- Fußgängerquerungshilfen
- Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen)
Fußgängerüberweg / Zebrastreifen (StVO §26)
| Regel | Beschreibung |
|---|---|
| Vorrang | Fußgänger und Rollstuhlfahrer haben Vorrang |
| Ausnahme | Schienenfahrzeuge müssen nicht warten |
| Geschwindigkeit | Nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren |
| Warten | Wenn nötig, muss gewartet werden |
| Stau | Bei stockendem Verkehr nicht auf den Überweg fahren |
| Überholen | Am Überweg ist Überholen verboten |
Prüfungsfalle
An Fußgängerüberwegen haben nur Fußgänger und Rollstuhlfahrer Vorrang - nicht Radfahrer! Radfahrer müssen absteigen, um Vorrang zu haben.
2. Radfahrer
Radwegbenutzung (StVO §2)
| Zeichen | Pflicht |
|---|---|
| Zeichen 237, 240, 241 | Benutzungspflicht |
| Rechter Radweg ohne Zeichen | Darf benutzt werden |
| Linker Radweg ohne Zeichen | Nur mit Zusatzzeichen “Radverkehr frei” |
| Seitenstreifen | Darf benutzt werden, wenn kein Radweg vorhanden |
Nebeneinanderfahren
- Erlaubt, wenn der Verkehr nicht behindert wird
- Sonst: einzeln hintereinander fahren
- Verband ab 16 Radfahrern: Dürfen zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren
Seitenabstand beim Überholen (StVO §5)
| Situation | Mindestabstand |
|---|---|
| Innerorts | 1,5 m |
| Außerorts | 2 m |
Achtung
Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, darf nicht überholt werden!
E-Bikes und Mofas
- Außerhalb geschlossener Ortschaften: Dürfen Radwege benutzen
- Innerorts: Nur Fahrbahn (es sei denn Zusatzzeichen erlaubt es)
Abbiegen als Radfahrer
- Aus Radfahrstreifen oder straßenbegleitendem Radweg abbiegen ist erlaubt
- Beim Linksabbiegen: Entweder direkt (einordnen) oder indirekt (zweimal geradeaus)
Merksatz
Radfahrer rechts überholen: Mit mäßiger Geschwindigkeit an wartenden Fahrzeugen vorbei - das ist erlaubt!
3. Kinder
Fahrrad und Gehweg (StVO §2)
| Alter | Regelung |
|---|---|
| Bis 8 Jahre | Müssen Gehweg benutzen |
| 8-10 Jahre | Dürfen Gehweg benutzen |
| Ab 10 Jahre | Fahrbahn/Radweg |
- Begleitperson (mind. 16 Jahre): Darf während der Begleitung ebenfalls auf dem Gehweg fahren
- Vor dem Überqueren einer Fahrbahn: Kinder und Begleitperson müssen absteigen
Kindersicherung im Auto (StVO §21)
- Kinder unter 12 Jahren und kleiner als 150 cm: Kindersitz Pflicht
- Kinder unter 3 Jahren: Dürfen nicht in Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurte befördert werden
Kinder im Straßenverkehr
Bei Kindern immer besonders vorsichtig und bremsbereit sein! Kinder verhalten sich unberechenbar:
- Laufen plötzlich auf die Straße
- Können Geschwindigkeiten schlecht einschätzen
- Sind leicht abgelenkt
- Verstehen Verkehrsregeln noch nicht vollständig
Prüfungsfalle - Schulweg
In der Nähe von Schulen, Spielplätzen und Wohngebieten:
- Geschwindigkeit reduzieren
- Jederzeit bremsbereit sein
- Mit plötzlichem Betreten der Fahrbahn rechnen
4. Ältere und behinderte Menschen
Rücksichtnahme
- Besondere Rücksicht auf ältere Menschen, Behinderte und Hilflose
- Sie benötigen mehr Zeit zum:
- Überqueren der Straße
- Ein- und Aussteigen
- Reagieren auf Verkehrssituationen
Erkennungszeichen
| Zeichen | Bedeutung |
|---|---|
| Blindenstock (weiß) | Sehbehindert/Blind |
| Gelbe Armbinde mit 3 schwarzen Punkten | Sehbehindert/Blind |
| Rollstuhl | Gehbehindert |
Verhalten
- Geduld zeigen
- Nicht drängeln oder hupen
- Ausreichend Zeit und Platz lassen
- Bei Unsicherheit: Anhalten und warten
5. Straßenbahnen (Schienenfahrzeuge)
Vorrang (StVO §19)
Schienenfahrzeuge haben Vorrang:
- An Bahnübergängen mit Andreaskreuz
- Auf Bahnübergängen über Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwege
- In Hafen- und Industriegebieten (mit entsprechendem Zusatzzeichen)
Überholen von Straßenbahnen (StVO §5)
| Situation | Regelung |
|---|---|
| Grundsatz | Rechts überholen |
| Schienen zu weit rechts | Links überholen erlaubt |
| Einbahnstraße | Links überholen erlaubt |
Wichtige Regeln
- Durchfahren lassen: Fahrzeuge in Längsrichtung einer Schienenbahn müssen diese durchfahren lassen
- Einordnen zum Linksabbiegen: Nicht auf Schienen einordnen, wenn Schienenfahrzeug behindert wird
- Im Fahrraum: Nicht halten!
Prüfungsfalle
Bei Abbiegen: Schienenfahrzeuge durchfahren lassen - auch wenn sie in gleicher Richtung fahren!
Ein- und Aussteigen (StVO §20)
- An Haltestellen nur vorsichtig vorbeifahren (auch im Gegenverkehr)
- Bei Ein-/Aussteigen: Schrittgeschwindigkeit und ausreichend Abstand
- Fahrgäste nicht behindern - wenn nötig: warten
6. Busse an Haltestellen (StVO §20)
Linienbusse und Schulbusse
| Situation | Verhalten |
|---|---|
| Bus nähert sich Haltestelle | Vorsichtig fahren |
| Bus mit Warnblinklicht nähert sich | Nicht überholen! |
| Bus mit Warnblinklicht hält | Schrittgeschwindigkeit (beide Richtungen!) |
| Fahrgäste steigen ein/aus | Schrittgeschwindigkeit, Abstand halten, warten |
| Bus fährt ab | Abfahrt ermöglichen, wenn nötig warten |
Prüfungsfalle - Warnblinklicht
Bei eingeschaltetem Warnblinklicht:
- Bus nähert sich Haltestelle: Überholverbot!
- Bus hält an Haltestelle: Schrittgeschwindigkeit (ca. 4-7 km/h)
- Gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn!
Schrittgeschwindigkeit
Schrittgeschwindigkeit bedeutet 4-7 km/h - nicht schneller! Dies gilt:
- Rechts vorbeifahren
- Links vorbeifahren
- Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn
Schulbusse
- Erkennbar am Schulbus-Schild
- Gleiche Regeln wie Linienbusse
- Besondere Vorsicht: Kinder könnten plötzlich hervorlaufen
Wartende Fahrgäste
- Müssen auf Gehwegen, Seitenstreifen oder Haltestelleninseln warten
- Ohne diese: am Fahrbahnrand
Zusammenfassung - Wichtige Zahlen
| Thema | Wert |
|---|---|
| Seitenabstand Radfahrer innerorts | 1,5 m |
| Seitenabstand Radfahrer außerorts | 2 m |
| Kinder Gehwegpflicht | bis 8 Jahre |
| Kinder Gehweg erlaubt | bis 10 Jahre |
| Kindersitzpflicht | unter 12 Jahre und unter 150 cm |
| Radfahrer-Verband | ab 16 Personen |
| Schrittgeschwindigkeit | 4-7 km/h |
| Begleitperson Fahrrad | mind. 16 Jahre |
Siehe auch
- 06 - Überholen - Überholregeln und Seitenabstände
- 04 - Vorfahrt - Vorfahrtsregeln und Schienenfahrzeuge
- 03 - Abstände & Formeln - Abstandsregeln