Überholen
Grundsätze (§5 StVO)
Es ist links zu überholen - das ist der Grundsatz.
Voraussetzungen zum Überholen
- Übersicht über den gesamten Überholvorgang muss gegeben sein
- Jede Behinderung des Gegenverkehrs muss ausgeschlossen sein
- Wesentlich höhere Geschwindigkeit als der zu Überholende
- Keine Verkehrszeichen verbieten das Überholen
Prüfungsfalle
“Wesentlich höhere Geschwindigkeit” bedeutet mindestens 10-20 km/h schneller - sonst ist der Überholvorgang zu lang und gefährlich!
Überholverbote
Durch Verkehrszeichen
| Zeichen | Bedeutung |
|---|---|
| 276 | Überholverbot für alle Kraftfahrzeuge |
| 277 | Überholverbot für Kfz über 3,5 t |
| 277.1 | Überholverbot auch für einspurige Fahrzeuge |
Zeichen 276 & 277
Verbieten das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen. Einspurige Fahrzeuge (Motorräder, Fahrräder) dürfen überholt werden - außer bei Zeichen 277.1!
Überholverbote durch Situation
Absolutes Überholverbot an:
- Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) - auch nicht bei wenig Verkehr
- Bahnübergängen - vom Zeichen 151/156 bis einschließlich Kreuzungsbereich
- Unübersichtlichen Stellen (Kuppen, scharfe Kurven)
- Bei unklarer Verkehrslage
Prüfungsfalle - Bahnübergang
Das Überholverbot gilt bereits ab den Baken (Zeichen 151/156), nicht erst am Andreaskreuz! Das sind ca. 240m, 160m und 80m vor dem Bahnübergang.
Überholverbot bei schlechter Sicht
Wer ein Kfz über 7,5 t fährt, darf nicht überholen, wenn die Sichtweite durch:
- Nebel
- Schneefall
- Regen
weniger als 50 m beträgt.
Seitenabstände beim Überholen
| Situation | Mindestabstand |
|---|---|
| Fußgänger, Radfahrer, E-Scooter innerorts | 1,5 m |
| Fußgänger, Radfahrer, E-Scooter außerorts | 2,0 m |
| Mehrspurige Fahrzeuge | ausreichend (ca. 1 m) |
Achtung
An Kreuzungen und Einmündungen gelten die Mindestabstände (1,5m/2m) nicht, sofern Radfahrer rechts neben wartenden Fahrzeugen fahren oder halten.
Merksatz
Innerorts = 1,5 m (beide haben ein “i”) Außerorts = 2 m (größer draußen)
Überholen von Straßenbahnen
Grundregel: Straßenbahnen sind rechts zu überholen.
Ausnahmen - Links überholen erlaubt bei:
- Schienen liegen zu weit rechts
- Einbahnstraßen / Fahrbahnen für eine Richtung
Prüfungsfalle
Hält eine Straßenbahn an einer Haltestelle, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden - Fahrgäste haben Vorrang!
Rechts überholen - wann erlaubt?
Grundsatz: Rechts überholen ist verboten.
Ausnahmen
-
Innerorts auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Kfz bis 3,5 t)
-
Auf Autobahnen/Kraftfahrstraßen:
- Bei Stau oder stockendem Verkehr auf dem linken Fahrstreifen
- Mit geringfügig höherer Geschwindigkeit (max. 20 km/h Differenz)
- Mit äußerster Vorsicht
-
Wer links abbiegen will und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen
-
Radfahrer und Mofa-Fahrer dürfen wartende Fahrzeuge rechts überholen (mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht)
Prüfungsfalle
Bei Stau auf der Autobahn: Rechts überholen nur mit geringfügig höherer Geschwindigkeit - nicht rasen!
Pflichten des Überholten (§5 Abs. 6 StVO)
Wer überholt wird:
- Darf Geschwindigkeit nicht erhöhen
- Muss bei langsamem Fahrzeug an geeigneter Stelle Geschwindigkeit ermäßigen
- Notfalls warten, wenn nur so mehrere Fahrzeuge überholen können
- Darf Seitenstreifen nutzen (aber nicht auf Autobahnen)
Achtung
Das Beschleunigen während man überholt wird ist gefährliche Nötigung und kann als Straftat geahndet werden!
Ankündigung des Überholens
- Ausscheren und Wiedereinordnen rechtzeitig und deutlich ankündigen
- Blinker benutzen!
- Außerorts: Überholen darf durch kurze Schall- oder Lichtzeichen angekündigt werden
- Bei Lichthupe: Gegenverkehr darf nicht geblendet werden
Zusammenfassung
Die wichtigsten Regeln
- Links überholen ist der Grundsatz
- Mindestabstand zu Radfahrern: 1,5 m (innerorts) / 2 m (außerorts)
- Straßenbahnen rechts überholen
- Überholverbot ab den Baken vor Bahnübergängen
- Rechts überholen nur bei Stau oder innerorts mit mehreren Fahrstreifen
- Wer überholt wird, darf nicht beschleunigen
Siehe auch: