Überholen

Grundsätze (§5 StVO)

Es ist links zu überholen - das ist der Grundsatz.

Voraussetzungen zum Überholen

  • Übersicht über den gesamten Überholvorgang muss gegeben sein
  • Jede Behinderung des Gegenverkehrs muss ausgeschlossen sein
  • Wesentlich höhere Geschwindigkeit als der zu Überholende
  • Keine Verkehrszeichen verbieten das Überholen

Prüfungsfalle

“Wesentlich höhere Geschwindigkeit” bedeutet mindestens 10-20 km/h schneller - sonst ist der Überholvorgang zu lang und gefährlich!


Überholverbote

Durch Verkehrszeichen

ZeichenBedeutung
276Überholverbot für alle Kraftfahrzeuge
277Überholverbot für Kfz über 3,5 t
277.1Überholverbot auch für einspurige Fahrzeuge

Zeichen 276 & 277

Verbieten das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen. Einspurige Fahrzeuge (Motorräder, Fahrräder) dürfen überholt werden - außer bei Zeichen 277.1!

Überholverbote durch Situation

Absolutes Überholverbot an:

  • Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) - auch nicht bei wenig Verkehr
  • Bahnübergängen - vom Zeichen 151/156 bis einschließlich Kreuzungsbereich
  • Unübersichtlichen Stellen (Kuppen, scharfe Kurven)
  • Bei unklarer Verkehrslage

Prüfungsfalle - Bahnübergang

Das Überholverbot gilt bereits ab den Baken (Zeichen 151/156), nicht erst am Andreaskreuz! Das sind ca. 240m, 160m und 80m vor dem Bahnübergang.

Überholverbot bei schlechter Sicht

Wer ein Kfz über 7,5 t fährt, darf nicht überholen, wenn die Sichtweite durch:

  • Nebel
  • Schneefall
  • Regen

weniger als 50 m beträgt.


Seitenabstände beim Überholen

SituationMindestabstand
Fußgänger, Radfahrer, E-Scooter innerorts1,5 m
Fußgänger, Radfahrer, E-Scooter außerorts2,0 m
Mehrspurige Fahrzeugeausreichend (ca. 1 m)

Achtung

An Kreuzungen und Einmündungen gelten die Mindestabstände (1,5m/2m) nicht, sofern Radfahrer rechts neben wartenden Fahrzeugen fahren oder halten.

Merksatz

Innerorts = 1,5 m (beide haben ein “i”) Außerorts = 2 m (größer draußen)


Überholen von Straßenbahnen

Grundregel: Straßenbahnen sind rechts zu überholen.

Ausnahmen - Links überholen erlaubt bei:

  • Schienen liegen zu weit rechts
  • Einbahnstraßen / Fahrbahnen für eine Richtung

Prüfungsfalle

Hält eine Straßenbahn an einer Haltestelle, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden - Fahrgäste haben Vorrang!


Rechts überholen - wann erlaubt?

Grundsatz: Rechts überholen ist verboten.

Ausnahmen

  1. Innerorts auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Kfz bis 3,5 t)

  2. Auf Autobahnen/Kraftfahrstraßen:

    • Bei Stau oder stockendem Verkehr auf dem linken Fahrstreifen
    • Mit geringfügig höherer Geschwindigkeit (max. 20 km/h Differenz)
    • Mit äußerster Vorsicht
  3. Wer links abbiegen will und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen

  4. Radfahrer und Mofa-Fahrer dürfen wartende Fahrzeuge rechts überholen (mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht)

Prüfungsfalle

Bei Stau auf der Autobahn: Rechts überholen nur mit geringfügig höherer Geschwindigkeit - nicht rasen!


Pflichten des Überholten (§5 Abs. 6 StVO)

Wer überholt wird:

  • Darf Geschwindigkeit nicht erhöhen
  • Muss bei langsamem Fahrzeug an geeigneter Stelle Geschwindigkeit ermäßigen
  • Notfalls warten, wenn nur so mehrere Fahrzeuge überholen können
  • Darf Seitenstreifen nutzen (aber nicht auf Autobahnen)

Achtung

Das Beschleunigen während man überholt wird ist gefährliche Nötigung und kann als Straftat geahndet werden!


Ankündigung des Überholens

  • Ausscheren und Wiedereinordnen rechtzeitig und deutlich ankündigen
  • Blinker benutzen!
  • Außerorts: Überholen darf durch kurze Schall- oder Lichtzeichen angekündigt werden
  • Bei Lichthupe: Gegenverkehr darf nicht geblendet werden

Zusammenfassung

Die wichtigsten Regeln

  1. Links überholen ist der Grundsatz
  2. Mindestabstand zu Radfahrern: 1,5 m (innerorts) / 2 m (außerorts)
  3. Straßenbahnen rechts überholen
  4. Überholverbot ab den Baken vor Bahnübergängen
  5. Rechts überholen nur bei Stau oder innerorts mit mehreren Fahrstreifen
  6. Wer überholt wird, darf nicht beschleunigen

Siehe auch:

prüfung überholen