Beleuchtung

Übersicht: Beleuchtungsarten

LichtartWann benutzenWann verboten
AbblendlichtDämmerung, Dunkelheit, Tunnel, bei schlechter Sicht (Regen, Nebel)-
FernlichtAußerorts bei Dunkelheit ohne GegenverkehrInnerorts, bei Gegenverkehr, bei Vorausfahrenden in geringem Abstand
NebelscheinwerferErhebliche Sichtbehinderung durch Nebel, Regen, SchneefallBei normalen Sichtverhältnissen
NebelschlussleuchteNur bei Nebel unter 50m SichtBei Sicht über 50m, bei Regen/Schnee
StandlichtParkendes Fahrzeug kennzeichnenWährend der Fahrt (nicht allein fahren!)
TagfahrlichtAm Tag zur besseren Erkennbarkeit-
WarnblinklichtLiegenbleiben, Stauwarnung, besonders langsame FahrtGrundlos, zum “Danke sagen”

Abblendlicht

Pflicht bei:

  • Dämmerung und Dunkelheit
  • In Tunneln (auch bei Beleuchtung)
  • Bei Regen, Nebel, Schneefall
  • Wenn Sichtverhältnisse es erfordern

Merksatz

Immer Licht an: Dämmerung, Dunkelheit, Durchfahrt (Tunnel), Dreckswetter

Für Krafträder gilt: Auch am Tag mit Abblendlicht fahren!


Fernlicht

Erlaubt

  • Außerhalb geschlossener Ortschaften bei Dunkelheit
  • Wenn niemand geblendet wird

Abblenden bei

  • Gegenverkehr
  • Vorausfahrenden in geringem Abstand
  • Innerorts (durchgehende Straßenbeleuchtung)
  • Wenn es die Sicherheit erfordert

Achtung

Rechtzeitig abblenden! Wenn nötig: langsamer fahren


Nebelscheinwerfer

Dürfen nur eingeschaltet werden bei erheblicher Sichtbehinderung durch:

  • Nebel
  • Starken Regen
  • Schneefall

Merksatz

Nebelscheinwerfer = vorne, dürfen auch bei Regen/Schnee


Nebelschlussleuchte

Prüfungsfalle - Häufiger Fehler!

Die Nebelschlussleuchte darf NUR bei Nebel unter 50m Sicht benutzt werden!

  • Nicht bei Regen (auch nicht bei Starkregen)
  • Nicht bei Schnee
  • Nicht bei Sicht über 50m

Wer folgt, wird geblendet und gefährdet!

SichtweiteNebelschlussleuchteGeschwindigkeit
< 50mErlaubtmax. 50 km/h
> 50mVerboten-

Merksatz

50-50-Regel: Unter 50m Sicht = max. 50 km/h = Nebelschlussleuchte erlaubt


Tagfahrlicht vs. Standlicht

TagfahrlichtStandlicht
ZweckErkennbarkeit am TagParkendes Fahrzeug kennzeichnen
FahrenErlaubt am TagVerboten (nicht allein fahren!)
LeuchtetNur vorneVorne und hinten
HelligkeitHellerSchwächer

Achtung

Mit Standlicht allein darf nicht gefahren werden!


Warnblinklicht

Pflicht

  • Liegenbleiben an gefährlicher Stelle (sofort einschalten!)
  • Omnibus/Schulbus an Haltestelle (wenn angeordnet)

Erlaubt

  • Warnung vor Gefahren (z.B. Stauende)
  • Besonders langsame Fahrt auf Autobahnen
  • Beim Abschleppen (abgeschlepptes Fahrzeug)

Stauwarnung

Bei Annäherung an ein Stauende: Warnblinklicht einschalten, um nachfolgende Fahrzeuge zu warnen


Lichthupe

Die Lichthupe (kurzes Aufblenden mit Fernlicht) ist erlaubt:

Außerorts

  • Ankündigung eines Überholvorgangs (außerhalb geschlossener Ortschaften)

Überall

  • Warnung vor einer Gefahr

Prüfungsfalle

Nicht erlaubt:

  • Andere “weghupen” oder nötigen
  • “Danke” signalisieren
  • Vor Blitzern warnen (!)
  • Grundlos innerorts

Haltende Fahrzeuge

OrtBeleuchtung
AußerortsEigene Lichtquelle (Standlicht) Pflicht
InnerortsParkleuchten oder Straßenbeleuchtung ausreichend
Fahrbahn, >3,5tInnerorts immer eigene Lichtquelle

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