Beleuchtung
Übersicht: Beleuchtungsarten
| Lichtart | Wann benutzen | Wann verboten |
|---|---|---|
| Abblendlicht | Dämmerung, Dunkelheit, Tunnel, bei schlechter Sicht (Regen, Nebel) | - |
| Fernlicht | Außerorts bei Dunkelheit ohne Gegenverkehr | Innerorts, bei Gegenverkehr, bei Vorausfahrenden in geringem Abstand |
| Nebelscheinwerfer | Erhebliche Sichtbehinderung durch Nebel, Regen, Schneefall | Bei normalen Sichtverhältnissen |
| Nebelschlussleuchte | Nur bei Nebel unter 50m Sicht | Bei Sicht über 50m, bei Regen/Schnee |
| Standlicht | Parkendes Fahrzeug kennzeichnen | Während der Fahrt (nicht allein fahren!) |
| Tagfahrlicht | Am Tag zur besseren Erkennbarkeit | - |
| Warnblinklicht | Liegenbleiben, Stauwarnung, besonders langsame Fahrt | Grundlos, zum “Danke sagen” |
Abblendlicht
Pflicht bei:
- Dämmerung und Dunkelheit
- In Tunneln (auch bei Beleuchtung)
- Bei Regen, Nebel, Schneefall
- Wenn Sichtverhältnisse es erfordern
Merksatz
Immer Licht an: Dämmerung, Dunkelheit, Durchfahrt (Tunnel), Dreckswetter
Für Krafträder gilt: Auch am Tag mit Abblendlicht fahren!
Fernlicht
Erlaubt
- Außerhalb geschlossener Ortschaften bei Dunkelheit
- Wenn niemand geblendet wird
Abblenden bei
- Gegenverkehr
- Vorausfahrenden in geringem Abstand
- Innerorts (durchgehende Straßenbeleuchtung)
- Wenn es die Sicherheit erfordert
Achtung
Rechtzeitig abblenden! Wenn nötig: langsamer fahren
Nebelscheinwerfer
Dürfen nur eingeschaltet werden bei erheblicher Sichtbehinderung durch:
- Nebel
- Starken Regen
- Schneefall
Merksatz
Nebelscheinwerfer = vorne, dürfen auch bei Regen/Schnee
Nebelschlussleuchte
Prüfungsfalle - Häufiger Fehler!
Die Nebelschlussleuchte darf NUR bei Nebel unter 50m Sicht benutzt werden!
- Nicht bei Regen (auch nicht bei Starkregen)
- Nicht bei Schnee
- Nicht bei Sicht über 50m
Wer folgt, wird geblendet und gefährdet!
| Sichtweite | Nebelschlussleuchte | Geschwindigkeit |
|---|---|---|
| < 50m | Erlaubt | max. 50 km/h |
| > 50m | Verboten | - |
Merksatz
50-50-Regel: Unter 50m Sicht = max. 50 km/h = Nebelschlussleuchte erlaubt
Tagfahrlicht vs. Standlicht
| Tagfahrlicht | Standlicht | |
|---|---|---|
| Zweck | Erkennbarkeit am Tag | Parkendes Fahrzeug kennzeichnen |
| Fahren | Erlaubt am Tag | Verboten (nicht allein fahren!) |
| Leuchtet | Nur vorne | Vorne und hinten |
| Helligkeit | Heller | Schwächer |
Achtung
Mit Standlicht allein darf nicht gefahren werden!
Warnblinklicht
Pflicht
- Liegenbleiben an gefährlicher Stelle (sofort einschalten!)
- Omnibus/Schulbus an Haltestelle (wenn angeordnet)
Erlaubt
- Warnung vor Gefahren (z.B. Stauende)
- Besonders langsame Fahrt auf Autobahnen
- Beim Abschleppen (abgeschlepptes Fahrzeug)
Stauwarnung
Bei Annäherung an ein Stauende: Warnblinklicht einschalten, um nachfolgende Fahrzeuge zu warnen
Lichthupe
Die Lichthupe (kurzes Aufblenden mit Fernlicht) ist erlaubt:
Außerorts
- Ankündigung eines Überholvorgangs (außerhalb geschlossener Ortschaften)
Überall
- Warnung vor einer Gefahr
Prüfungsfalle
Nicht erlaubt:
- Andere “weghupen” oder nötigen
- “Danke” signalisieren
- Vor Blitzern warnen (!)
- Grundlos innerorts
Haltende Fahrzeuge
| Ort | Beleuchtung |
|---|---|
| Außerorts | Eigene Lichtquelle (Standlicht) Pflicht |
| Innerorts | Parkleuchten oder Straßenbeleuchtung ausreichend |
| Fahrbahn, >3,5t | Innerorts immer eigene Lichtquelle |
Verwandte Themen
- 14 - Tunnel - Beleuchtung im Tunnel
- 19 - Sondersituationen - Pannen, Liegenbleiben